2. Hamburger Mediationswoche

Zeit: 28.11. – 02.12.2011
Ort: Hamburg
Veranstalter: MEDIATIONSSTELLE der Handelskammer Hamburg

Mit der Hamburger Mediationswoche lädt die Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte Unternehmer und ihre Mitarbeiter in der Zeit vom 28. November 2011 bis zum 2. Dezember 2011 ein, sich auf einer Vielzahl von Vorträgen von den Vorteilen der Mediation zu überzeugen.

weitere Informationen

Highlights der 1. Lesung zum Mediationsgesetz im Bundestag

Bei der  1. Lesung zum mediationgesetz  im Bundestag am 14.04. wurden im wesentlichen die schon vielfach genannten Kritikpunkte bezüglich der Ausbildungs und Qualitätsstandards und der fehlenden Mediationskostenhilfe genannt. Außerdem wurden wieder Stimmen laut, die die gerichtliche Mediation unangemessen gefördert sehen.

Weitere Details findent man auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.

Mediationsgesetz: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates

Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf des Mediationsgesetzes liegt inzwischen vor und ist hier zu finden

Gesetzgebungsverfahren zum Mediationsgesetz schreitet voran

Am Donnerstag, 14. April ab 16:45 soll der Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz im Bundestag in 1. Lesung beraten werden. Hierfür steht die Drucksache 17/5335 vom 01.04.2011 im Internet zum Abruf bereit.

Gesamtverband der Versicherungswirtschaft steht dem Mediationsgesetz grundsätzlich positiv gegenüber, bemängelt aber fehlende Regelungen zu Qualitätsstandards

In einer Stellungnahme zum Mediationsgesetz des GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) bemängelt dieser „dass der Regierungsentwurf keine Regelungen zu Qualitätsstandards für Mediatoren und Mediatorinnen vorsieht“. Weiter heißt es dort: „Es sei zumindest erforderlich, dass Kenntnisnachweise u. a. über den Ablauf des Verfahrens, Verhandlungstechniken, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen erbracht werden. Der Verbraucher muss Vertrauen in das Verfahren und die Fähigkeiten des Mediators haben, damit sich die Mediation gegen ein gerichtliches Verfahren behaupten kann.“

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