Haftung des Anwaltsmediators

Einen lesenswerten Beitrag zu einer Entscheidung des AG Lübeck (AG Lübeck 29.09.2006, 24 C 1853/06) hat Arthur Trossen auf dem Blog Integrierte Mediation veröffentlicht.

„Gerade ein Anwaltsmediator hat eine gesteigerte Pflicht, darauf hinzuweisen, dass er in einer Mediation NICHT als Anwalt tätig wird. Bedenklich ist bereits, dass der Anwaltsmediator wohl Ergebnisse vorgerechnet hat, statt sie von den Parteien entwickeln zu lassen….Hier wird deutlich, dass der Mediator seine Rolle nicht geklärt hat und durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, dess es an ihm liege, Entscheidungen zu treffen. Das Verhalten des Anwaltsmediators passt in eine Schlichtung, nicht in eine Mediation. Es liegt somit ein grober Verfahrensfehler vor.“ —> mehr

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