gerichtliche Mediation wird kostenpflichtig

Einem Artikel der Financial Times Deutschland vom 15.07.2011  zufolge fordern die Rechtsexperten der Union und FDP , das auch die Richtermediation kostenpflichtig werden soll. In Erwägung gezogen wird dabei ein Stundensatz von 80-100 €. Im Prinzip ist diese Anregung zu befürworten, wobei die angestrebeten Stundensätze es freiberuflich tätigen Mediatoren immer noch nicht erlauben, wirtschaftlich zu konkurrenzfähigen Preise zu arbeiten.

Eine Mediationskostenhilfe ist dem Artikel zufolge nach wie vor nicht im Gespräch.

Geeinigt haben sich FDP und Union angeblich bereits auf gesetzliche Mindeststandards für Aus- und Fortbildung in Höhe von 120 Stunden. Dieses wird vielen Mediatoren immer noch als zu wenig erscheinen, auf der anderen Seite wird es einen Boom an Zusatzausbildungen für Rechtsanwälte bedingen, bei denen heute nur 90 Stunden vorgesehen sind.

Diese Zusatzausbildungen werden sobald sie konzipiert sind, sicherlich  auch im Portal http://www.mediation.de zu finden sein bzw. bei www.mediationsausbildung-finden.de.

Mediationsgesetz im Rechtssauschuss

Am 25.05.2011 fand die Anhörung der Sachverständigen zum Mediationsgesetz im Rechtsausschuß des Bundestages statt.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Internetseiten des Bundestages veröffentlicht worden.

Highlights der 1. Lesung zum Mediationsgesetz im Bundestag

Bei der  1. Lesung zum mediationgesetz  im Bundestag am 14.04. wurden im wesentlichen die schon vielfach genannten Kritikpunkte bezüglich der Ausbildungs und Qualitätsstandards und der fehlenden Mediationskostenhilfe genannt. Außerdem wurden wieder Stimmen laut, die die gerichtliche Mediation unangemessen gefördert sehen.

Weitere Details findent man auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.

Mediationsgesetz: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates

Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf des Mediationsgesetzes liegt inzwischen vor und ist hier zu finden

Gesetzgebungsverfahren zum Mediationsgesetz schreitet voran

Am Donnerstag, 14. April ab 16:45 soll der Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz im Bundestag in 1. Lesung beraten werden. Hierfür steht die Drucksache 17/5335 vom 01.04.2011 im Internet zum Abruf bereit.

Bundesrat befürwortet Entwurf zum Mediationsgesetz grundsätzlich fordert aber noch Anpassungen

In einer Stellungnahme des Bundesrates zum Mediationsgesetz die am 18.03.2011 beschlossen wurde, begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung ein Mediationsgesetz einzuführen, fordert aber noch Nachbesserungen, u.a. im wesentlichen zu folgenden Punkten

– Anpassungen bei der Auswahl eines richterlichen Mediators (Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG)

– Klärung der Rolle von Prozessbevollmächtigten (Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 -neu- MediationsG)

– Prüfung, wie die Qualifikation von Mediatoren nachgewiesen werden kann (Artikel 1 § 5 MediationsG)

– Regelungen zum Ausbildungsstandard

– Anpassungen der ZPO bezogenenRegelungen

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