Mediationsgesetz: Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Eine Verabschiedung des Mediationsgesetzes in dieser Legislaturperiode ist nun sehr wahrscheinlich, nachdem heute im Vermittlungsauschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung zum  Mediationsgesetz für den Bundesrat und den Bundestag verfasst wurde.

Hier der Originaltext der Pressemitteilung des deutschen Bundesrates

“ Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromiss im Streit um das neue Mediationsgesetz erzielt. Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.

Der Vermittlungsausschuss greift mit seinem Vorschlag die Kritik der Länder am ursprünglichen Bundestagsbeschluss teilweise auf – sie hatten bemängelt, dass das Gesetz nach einer Übergangszeit nur noch außergerichtliche Mediation zulasse, obwohl gerade die gerichtsinterne Mediation ein erfolgreiches Instrument der Streitschlichtung geworden sei.

Der Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Beide Häuser befassen sich voraussichtlich bereits in dieser Woche mit dem Gesetz.“

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für Freitag, den 29. Juni 2012, 21.00 Uhr geplant, derzeit ist dieser Punkt noch nicht auf der Tagesordnung.

Die nächsten Sitzungen des Bundestages sind geplant für Donnerstag und Freitag dieser Woche. Die aktuelle Tagesordnung, die im Moment (27.06.2012 23:30 Uhr) den Punkt Mediationsgesetz noch nicht enthält, ist nachfolgenden Links zu entnehmen.

Eine genaue Analyse der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum  Mediationsgesetz die hier  im Originaltext nachzulesen ist, folgt bei uns in den nächsten Tagen.

 

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung. Die dort gemachten Ausführungen beziehen sich zwar auf den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz vom  15.12.2012 der am vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen wurde, werden aber durch die aktuelle Beschlußempfehlung nicht tangiert, weil diese sich lediglich auf die Themenstellung der Mediation bzw. Güteverhandlung nach Methoden der Mediation beziehen.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock. Außerdem werden für einige Großstädte Informationen zu lokalen Mediationsszzene dort veröffentlicht, so u.a. für Hamburg.

 

 

 

 

Vermittlungsausschuss vertagt Mediationsgesetz auf den 27.06.2012

Laut einer Pressemitteilung des Bunderates vertagt der Vermittlungsausschuss die Beratungen auf den 27. Juni 2012.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung noch keine Einigungsvorschläge erzielen können. Dann werden die Beratungen zu verschiedenen Punkten wieder aufgenommen, unter anderem die im vom Bundestag verabschiedeten Mediationsgesetz geplanten Regelungen zur außergerichtlichen Mediation.

Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 149. Sitzung vom 15.12.2011 den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet.Dieser wurde vom Bundesrats am 10.02. 2012 abgelehnt. Aus diesem Grund wurde das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittiger Punkt ist die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes.

Alle anderen Punkte des Gesetzentwurfes, z.B. die Einführung des „zertifizierten Mediators“ inkl. damit verbundener Ausbildungsanforderungen, Regelungen zu Hinweisen in der Klageschrift, die explizite Einführung von Gerichtsbarkeiten außerhalb zivilrechtlicher Fragen etc. sind dagegen nicht auf Kritik gestoßen.

Das Mediationsgesetz ist auch Thema des am 16.06.2012 im ehemaligen Plenarsaal des Bundestages stattfindenden 1. Mediatorentages. Für diesen können Anliegen und Anträge online eingebracht werden.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

Das Mediationsgesetz ist auch Thema des am 16.06.2012 im ehemaligen Plenarsaal des Bundestages stattfindenden 1. Mediatorentages. Für diesen können Anliegen und Anträge online eingebracht werden.

 

Bundesrat lehnt das Mediationsgesetz ab und ruft den Vermittlungsausschuß an

In der heutigen Sitzung des Bundesrates folgte dieser der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats und lehnte die Zustimmung zum Mediationsgesetz ab. Das Gesetz wird jetzt im Vermittlungsausschuß beraten werden. Dadurch werden sich weitere Verzögerungen bis zur Einführung des Mediationsgesetzes geben.

Grund der Ablehnung ist die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes in der vom Bundestag am 15.12.2011 einstimmig verabschiedeten Version des Gesetzentwurfs.

Die ablehnenden Bundesländer begründen dieses damit, dass ein Güterichter kein Mediator sei. „Wenn die Parteien sich auf eine Mediation einigen, müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass deren Spielregeln gelten. Ein Mediator zeichnet sich dadurch aus, dass er sich zurücknimmt und nicht auf ein bestimmtes Ergebnis – etwa einen Vergleich – hinarbeitet. Demgegenüber schlägt ein Güterrichter den Parteien eine Konfliktlösung unter Vornahme rechtlicher Bewertungen und Einordnungen vor. Das ist etwas ganz anderes“, so die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek.

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff hält dagegen mit folgender Aussage: „Es ist dabei zutiefst unredlich, wenn behauptet wird, dass der Bundestag die Mediation an Gerichten abschaffen wolle. Das Gegenteil ist der Fall: Mit der flächendeckenden Verankerung von Güterichtern in allen Gerichtszweigen erhält die gütliche Streitbeilegung einen festen Platz im gerichtlichen Verfahren und kann dieser einen neuen Schub geben. Das Güterichtermodell wird bereits seit Jahren mit großem Erfolg in Bayern und Thüringen praktiziert. Güterichter können sich bei ihrer Gesprächsführung natürlich aller Methoden und Instrumente der Mediation bedienen. “

 

Mediationsgesetz im Bundesrat: Empfehlung des Rechsausschusses

Heute wird im Bundesrat der Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz beraten. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat dem Entwurf nicht zustimmt sondern den Vermittlungsausschuß anruft.

Hier ist die Erläuterung zum Tagesordungspunkt und die Empfehlung des Rechtsausschusses (Drucksache 10-1-12) einzusehen.

 

Mediation – Vermitteln unter falschem Etikett?

„Mediation – Vermitteln unter falschem Etikett“ – Unter dieser Überschrift hat Prof. Dr. Horst Eidenmüller am 25.01.2012 einen lesenswerten Beitrag in der FAZ veröffentlicht.

„Der neue zertifizierte Mediator wird … in den Augen des mediationssuchenden Publikums nivellieren: Der schwache Mediator wird auf-, der starke abgewertet“ ist das Ergebnis seiner Darstellung in der er sich sehr kritisch mit dem neuen Mediationsgesetz auseinandersetzt.

Aus Sicht von Eidenmüllser ist auch die Umwidmung der gerichtsinternen Mediation in das erweiterte Güterichtermodell nur ein Feigenblatt und wird den privaten Mediationsansbietern keine Vorteile bringen.

 

Über 70 Unternehmen und andere Institutionen unterzeichneten am 01.11. den Conflict Policy Codex

Zahlreiche Vertreter von Unternehmen und Verbänden sowie Kanzleiem haben heute abend in Kiel Conflict Policy Codices unterzeichnet. Ziel dieser Erklärung ist das Bekenntnis zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung . Allen voran Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß, dessen Haus als erstes Justizministerium in Deutschland eine derartige Vereinbarung unterzeichnete. Auch für das Justizministerium gilt damit die freiwillige Selbstverpflichtung.

„Wir werden bei Konflikten und Streitigkeiten vor einer Anrufung der Gerichte zunächst die Anwendung von Mediation und anderer alternativer Konfliktlösungsverfahren ernsthaft in Betracht ziehen“ sagte Justizminister Schmalfuß, der selbst auch ein glühender Verfechter der Mediation in den Gerichten ist. Er berichtete von insgesmt 1.108 Mediationsverfahren in den Schleswig-Holsteinischen Gerichten in 2010. Um so mehr bedauere er die aktuellen Diskussionen im Rechtsausschuß zum Mediationsgesetz, nach denen mit Einführung des Mediationsgesetzes die gerichtsinterne Medation nicht mehr weitergeführt werden soll sondern durch ein Güterichtermodell wie in Bayern und Thüringen ersetzt werden soll. Wir hatten über diese Entwicklung bereits in unserem Beitrag „Bleibt die gerichtsinterne Mediation erhalten?“ vor wenigen Tagen berichtet.

Aus seiner Sicht ist die gerichtsinterne Mediation auch keine Konkurrenz zur außergerichtlichen Mediation, vielmehr fördere sie die Bekanntheit. Es sei in jedem Fall immer vorzuziehen, im Konflikfalle vor der Anrufung eines Gerichts in die Mediation zu gehen und damit das Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das sei auch der Grund, warum das Justizministerium die Conflict Policy Codices unterstütze.

„Ich sehe die Herausbildung einer neuen Streitkultur mit Schwerpunkt auf einer einvernehmlichen außergerichtlichen Streitbeilegung als eine der wichtigsten rechtspolitischen Aufgaben der Gegenwart an“, betonte der Justizminister Emil Schmalfuß zum Abschluß seiner Rede.

Das Justizministerium war auch Gastgeber der Veranstaltung, in der nach einem kurzen Vortrag über außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren von Dr. Felix Lehmann, der im Justizministerium für das Projekt gerichtliche Mediation zuständig ist, zum Ende Angela Kaschewski dann die Conflict Policy Codices vorstellte: Ihr und Axel Raulinat von der Gesellschaft zur Förderung der Conflict Policy Codices in Europa e.V. gebührt der Dank zur Initiative. Zu den Unterzeichnern gehört bereits seit Jahren auch die EQUIDIS GmbH, für das Klaus-Olaf Zehle, der Autor dieses Artikels, als Geschäftsführer tätig ist.

 

Bleibt die gerichtsinterne Mediation erhalten?

Im Moment laufen spannende Diskussionen dazu, ob die gerichtsinterne Mediation erhalten bleibt oder nicht. Auf dem Mediationstag am 07.10. und 08.10. in Jena wurde dieses Thema heiß diskutiert zwischen Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Hochschulen, Anwälten als Gegner der gerichstinternen Mediation (zumindest solange diese im Wettebwerb mit außergerichtlicher Mediation auch noch Wettbewerbsvorteile auf der Kostenseite hat) und Vertretern der Gerichtsbarkeit, die auf der Basis der ersten Erfahrungen die Fortführung propagierten.

Am Rande des Mediationstages wurden dann auch Gerüchte laut, dass die Passagen des geplanten Mediationsgesetzes, die die gerichtsinterne Mediation regeln, aus dem Gesetz herausgenommen werden sollen. Derzeit ist nicht zu erfahren, was der Gesetzgeber wirklich plant, die für letzte Woche angesetzten Tagesordnungspunkte dazu sowohl im Rechtssauschuß am 19.Okober als auch im Bundestag am 20. Oktober wurden kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

Um so mehr erstaunt ein Beitrag in der Welt Online vom 19.10. in dem unter der Überschrift „Gerichtsinterne Mediation bleibt erhalten“ folgender Satz steht:

„Der Deutsche Bundestag entscheidet in Kürze über ein neues Mediationsgesetz, das die Abschaffung der gerichtsinternen Mediation vorsieht.“

Dazu werden dann aber der Justizstaatssekretär des Justizministeriums des Landes Schleswig Holstein Michael Dölp und der Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Michael Prox in einer gemeinsamen Stellungnahme mit folgender Aussage zitiert: „Im Interesse einer bürgernahen Justiz sollte die so genannte gerichtsinterne Mediation auch in Zukunft erhalten bleiben.“

Wunschdenken oder der Versuch die bundespolitischen Diskussionen in letzter Minute noch zu beeinflussen?

 

Wir werden sehen, es bleibt spannend.

gerichtliche Mediation wird kostenpflichtig

Einem Artikel der Financial Times Deutschland vom 15.07.2011  zufolge fordern die Rechtsexperten der Union und FDP , das auch die Richtermediation kostenpflichtig werden soll. In Erwägung gezogen wird dabei ein Stundensatz von 80-100 €. Im Prinzip ist diese Anregung zu befürworten, wobei die angestrebeten Stundensätze es freiberuflich tätigen Mediatoren immer noch nicht erlauben, wirtschaftlich zu konkurrenzfähigen Preise zu arbeiten.

Eine Mediationskostenhilfe ist dem Artikel zufolge nach wie vor nicht im Gespräch.

Geeinigt haben sich FDP und Union angeblich bereits auf gesetzliche Mindeststandards für Aus- und Fortbildung in Höhe von 120 Stunden. Dieses wird vielen Mediatoren immer noch als zu wenig erscheinen, auf der anderen Seite wird es einen Boom an Zusatzausbildungen für Rechtsanwälte bedingen, bei denen heute nur 90 Stunden vorgesehen sind.

Diese Zusatzausbildungen werden sobald sie konzipiert sind, sicherlich  auch im Portal http://www.mediation.de zu finden sein bzw. bei www.mediationsausbildung-finden.de.

Highlights der 1. Lesung zum Mediationsgesetz im Bundestag

Bei der  1. Lesung zum mediationgesetz  im Bundestag am 14.04. wurden im wesentlichen die schon vielfach genannten Kritikpunkte bezüglich der Ausbildungs und Qualitätsstandards und der fehlenden Mediationskostenhilfe genannt. Außerdem wurden wieder Stimmen laut, die die gerichtliche Mediation unangemessen gefördert sehen.

Weitere Details findent man auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.

Beeindruckend: Schleswig-Holsteins Gerichte haben im Jahr 2010 in 1.108 Verfahren eine Mediation durchgeführt

Und dann wird immer noch behauptet, Mediation wird eher selten eingesetzt. Gerichtsmediation in Schleswig-Holstein ist zumindest im Kommen. Jetzt ist nur noch zu hoffen, dass die potentiellen Mediationskunden auch sehen, dass es viele auch kostenträchtige Schritte spart, wenn man gar nicht erst zu Gericht geht sondern bereits im Vorhinein ein Mediationsverfahren durchführt. Dann ist endlich die notwendige Akzeptanz der „AUSSERGERICHTLICHEN“ Mediation erreicht. Aber letztendlich müssen alle Mediatoren über solche Erfolge dankbar sein anstatt neidisch zu werden. Jeder Mediand eines gerichtsinternen Mediationsverfahrens, das wie in Schleswig-Holstein zu 78 % der Fälle auch erfolgreich ist, trägt die Idee der Mediation weiter und fördert so die Bekanntheit der Mediation. Wenn das Mediator finden dann noch genauso einfach ist, wie der Weg zum Gericht, was steht dann dem Erfolg der Mediation noch im Wege.

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