Güterichterverfahren und Mediationsverfahren oft gleich gesetzt

ParagraImmer wieder liest man in der Presse von angeblichen Mediationsverfahren, die sich dann auf den zweiten Blick als Güterichterverfahren herausstellen.

So zuletzt in der Berliner Zeitung, wo zudem noch der Begriff Schlichtung in den gleichen Zusammenhang gesetzt wird.

Unter der Überschrift

Schlichtung statt Prozess in 630 Fällen

berichtet die Berliner Zeitung, das „in Berlin im vergangenen Jahr 630 Streitfälle ohne Urteil friedlich beendet“ wurden und zwar durch MEDIATION.

Weiter steht dort „Am Landgericht gab es mit 460 die meisten Mediationsverfahren.“

Nach dem Gesetz handelt es sich aber genau nicht um Mediationsverfahren, dieses ist nämlich gemäß § 9 Mediationsgesetz nur bis zum 01.August 2013 zulässig gewesen und wurde dann vom Güterichterverfahren abgelöst, in dem die Richter gem. § 278 Abs. 5 ZPO auch Methoden der Mediation einsetzen können. Auch wenn diese Methoden eingesetzt werden, handelt es sich noch lange nicht um Mediationsverfahren.

In diesem Zusammenhang ist mit Spannung zu erwarten, was sich auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mediation ergibt, wo in einem entsprechenden Antrag eine Positionierung der DGM dahingehend erfolgen soll, dass „die DGM die gegenwärtige Praxis, dass ´Güterichter´`Mediation´bei Gericht anbieten…ohne irgendeinen Nachweis der Ausbildung und/oder Befähigung erbringen zu müssen“ für änderungsbedürftig hält. „Richter, die als ´Güterichter´ tätig werden, sollen nicht ´Mediationen´ durchführen und auch nicht hierfür werben dürfen“.

Wenn das erreicht würde, könnten solche falschen Artikel in der Presse auch zukünftig vermieden werden, weil es sicherlich nicht auf reine Recherchefehler der Journalisten zurückzuführen ist sondern auf ein entsprechendes Briefing durch die zuständigen Pressestellen der Gerichte, dass fehlerhaft berichtet wird.

In einem weiteren Antrag auf der a.o. Mitgliederversammlung der DGM wird darüber entschieden, dass sich die DGM so positioniert, dass sie eintritt „für die Abschaffung des ´Güterichter´-Modells und eine entsprechende Änderung des § 278 (5) ZPO“.

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