gerichtliche Mediation wird kostenpflichtig

Einem Artikel der Financial Times Deutschland vom 15.07.2011  zufolge fordern die Rechtsexperten der Union und FDP , das auch die Richtermediation kostenpflichtig werden soll. In Erwägung gezogen wird dabei ein Stundensatz von 80-100 €. Im Prinzip ist diese Anregung zu befürworten, wobei die angestrebeten Stundensätze es freiberuflich tätigen Mediatoren immer noch nicht erlauben, wirtschaftlich zu konkurrenzfähigen Preise zu arbeiten.

Eine Mediationskostenhilfe ist dem Artikel zufolge nach wie vor nicht im Gespräch.

Geeinigt haben sich FDP und Union angeblich bereits auf gesetzliche Mindeststandards für Aus- und Fortbildung in Höhe von 120 Stunden. Dieses wird vielen Mediatoren immer noch als zu wenig erscheinen, auf der anderen Seite wird es einen Boom an Zusatzausbildungen für Rechtsanwälte bedingen, bei denen heute nur 90 Stunden vorgesehen sind.

Diese Zusatzausbildungen werden sobald sie konzipiert sind, sicherlich  auch im Portal http://www.mediation.de zu finden sein bzw. bei www.mediationsausbildung-finden.de.

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