Auf der Seite der DGM ist in den Unterlagen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der DGM am 14.03.2014 in Hagen als Anlage zu Top 2 auch ein Dokument des Amtsgerichts Elmshorn beigefügt, dass wir den Lesern unseres Blogs nicht vorenthalten wollen.
Da wir unter anderem gesprochen von
„gerichtliche Mediation vor dem Güterichter“
„Benötigt man für die gerichtsnahe Mediation einen Rechtsanwalt“.
Die Worte „gerichtliche“ Mediation und „gerichtsnahe“ Mediation sollten doch mit der Einführung des Mediationsgesetzes eigentlich der Vergangenheit angehören.