Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK), Schwerte

Zeit: 22.-24. März 2012

Ort: Evangelische Akademie Villigst in Schwerte bei Dortmund

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung e.V. (AFK)

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konfliktDynamik – neue Fachzeitschrift zur Mediation

Seit Anfang des Jahres gibt es mit der Zeitschrift konfliktDynamik eine neue Fachzeitschrift für das Thema Konflikte und Konfliktmanagement in Unternehmen und Organisationen. Herausgeber ist Markus Troja.

Die Beiträge bieten einen interdisziplinären Überblick über den aktuellen Stand und neue Entwicklungen in Praxis und Forschung des Konfliktmanagements. Ein Blick über den Tellerrand der Organisationswelt hinaus in die Felder Politik und Gesellschaft ermöglicht zusätzlich den kreativen Transfer von Erkenntnissen erfolgreicher Konfliktregelung.

Die konfliktDynamik richtet sich vor allem an drei Personenkreise. Erstens ist sie Fachzeitschrift für Berater, Mediatoren, Supervisoren und Coaches, die in und mit Organisationen arbeiten. Zweitens ist sie Forum für Strategie- und Personalverantwortliche sowie Unternehmensjuristen in Organisationen, die sich professionell mit Konfliktmanagement befassen und bei diesem Thema auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis sein wollen. Drittens dient die Zeitschrift der interdisziplinären wissenschaftlichen Theorie- und Methodenentwicklung in Forschung und Lehre.

Der redaktionelle Beirat besteht aus:
Rudi Ballreich, Stuttgart; Renate Dendorfer, München; Hans Rudi Fischer, Heidelberg ; Anita von Hertel Anita, Hamburg; Elisabeth Kals, Eichstätt; Lars Kirchhoff, Frankfurt (Oder); Alexander Redlich, Hamburg; Joseph Rieforth, Oldenburg; Rolf Schaeren, Brugg (Schweiz); Martina Scheinecker, Wien (Österreich), Arist von Schlippe, Witten-Herdecke, Osnabrück; Bernd Schmid, Wiesloch; Kirsten Schröter, Hamburg

Die Zeitschrift Konfliktdynamik erscheint ab Januar 2012 vierteljährlich jeweils im ersten Monat des Quartals.

MediatorInnen und Mediatoren, die sich im 1. Quartal 2012 für eine mindestens 12-monatige Listung auf www.mediator-finden.de  in den Vertragsmodellen Comfort oder Profi entscheiden können per mail an office@mediator-finden.de einen Gutscheincode für ein Gratisabo abfordern.

 

Mediationskongress 2012 von BM, BMWA und BAFM in Ludwigsburg

Die drei großen Bundesverbände Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM), Bundesverband Mediation e.V. (BM) und Bundesverband Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt e.V. (BMWA) veranstalten in 2012 erstmals einen gemeinsamen Kongress unter dem Motto MEDIATION – KONFLIKTKULTUR GEMEINSAM GESTALTEN.

Termin ist der 16.11. und 17.11 2012

Ort ist Ludwigsburg

Informationen zum Kongress finden Sie hier.

Frühbucherrabatt bis zum 31.03.2012.

Bundesrat lehnt das Mediationsgesetz ab und ruft den Vermittlungsausschuß an

In der heutigen Sitzung des Bundesrates folgte dieser der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats und lehnte die Zustimmung zum Mediationsgesetz ab. Das Gesetz wird jetzt im Vermittlungsausschuß beraten werden. Dadurch werden sich weitere Verzögerungen bis zur Einführung des Mediationsgesetzes geben.

Grund der Ablehnung ist die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes in der vom Bundestag am 15.12.2011 einstimmig verabschiedeten Version des Gesetzentwurfs.

Die ablehnenden Bundesländer begründen dieses damit, dass ein Güterichter kein Mediator sei. „Wenn die Parteien sich auf eine Mediation einigen, müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass deren Spielregeln gelten. Ein Mediator zeichnet sich dadurch aus, dass er sich zurücknimmt und nicht auf ein bestimmtes Ergebnis – etwa einen Vergleich – hinarbeitet. Demgegenüber schlägt ein Güterrichter den Parteien eine Konfliktlösung unter Vornahme rechtlicher Bewertungen und Einordnungen vor. Das ist etwas ganz anderes“, so die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek.

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff hält dagegen mit folgender Aussage: „Es ist dabei zutiefst unredlich, wenn behauptet wird, dass der Bundestag die Mediation an Gerichten abschaffen wolle. Das Gegenteil ist der Fall: Mit der flächendeckenden Verankerung von Güterichtern in allen Gerichtszweigen erhält die gütliche Streitbeilegung einen festen Platz im gerichtlichen Verfahren und kann dieser einen neuen Schub geben. Das Güterichtermodell wird bereits seit Jahren mit großem Erfolg in Bayern und Thüringen praktiziert. Güterichter können sich bei ihrer Gesprächsführung natürlich aller Methoden und Instrumente der Mediation bedienen. “

 

Mediationsgesetz im Bundesrat: Empfehlung des Rechsausschusses

Heute wird im Bundesrat der Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz beraten. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat dem Entwurf nicht zustimmt sondern den Vermittlungsausschuß anruft.

Hier ist die Erläuterung zum Tagesordungspunkt und die Empfehlung des Rechtsausschusses (Drucksache 10-1-12) einzusehen.

 

Deutsche Bahn erhält Preis für ihr Engagement bei der Mediation

Am 11. Februar wird Birgit Gantz-Rathmann (Mediatorin und Mediationsexpertin der Deutsche Bahn AG) in Hamburg mit dem “Ehren WinWinno” ausgezeichnet. Mit diesem Preis ehrt die Fördergemeinschaft Mediation DACH e.V. Organisationen und Menschen, die auf besondere Weise dazu beitragen, konstruktives Konfliktmanagement mit Mediationskompetenz zu fördern.

Birgit Gantz-Rathmann wechselte 1997 nach der Tätigkeit als Arbeitsrichterin und Stationen bei der SPD-Bundestagsfraktion sowie im niedersächsischen Sozialministerium als Vorstand Personal und Recht zu DB Cargo. Seit 2001 ist die Juristin in der Holding tätig. Dort ist sie unter anderem Ombudsfrau.

Ausschlaggebend für die Auszeichnung ist ihr besonderes Engagement bei der Einbindung und Nutzung von Mediation innerhalb des Unternehmens. Mediative Konfliktlösung wird bei der Deutschen Bahn auf vielfältige Weise erfolgreich eingesetzt und ist Teil der Unternehmenskultur. Dazu gehören die Ausbildung von Mitarbeitern zu Mediatoren, die Bildung eines Pools interner Mediatoren sowie die aktive Mitgestaltung der Arbeit im “Round Table” für Mediation und Konfliktmanagement.

Der WinWin-Innovationspreis “WinWinno” wird bei den jährlich stattfindenden Mediationstagen vergeben. Der Veranstalter, die Fördergemeinschaft Mediation DACH e.V. initiiert von Anita von Hertel, wurde 1999 gegründet und ist ein Zusammenschluss von Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die das Ziel haben, friedliche und konstruktive Konfliktlösungen zu fördern.

Richterbund Nordrhein-Westfalen lehnt Mediationsgesetz ab

Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen lehnt das vom Bundestag am 15.12. 2011 verabschiedete Mediationsgesetz ab, weil aus Sicht des Richterbundes das Angebot einer gerichtsinternen Mediation gegen die Interessen der Bürger verboten werden soll. Begründet wird das wie folgt:

„Gerade diese Form der Mediation in den letzten Jahren [hat sich nicht nur nicht nur] in Nordrhein – Westfalen bewährt. Zahlreiche Bürger haben mit den Mediatoren aus der Richterschaft durchweg gute Erfahrungen gemacht. Der Rechtsfrieden konnte in vielen Fällen der gerichtsinternen Mediation weit über den konkreten Rechtsstreit hinaus im Sinne der Bürger umfassend wieder hergestellt werden.

Sachliche Gründe, dem Bürger diesen hochwirksamen Weg der Konfliktlösung vorzuenthalten, sind nicht erkennbar. Über die Motivation einzelner am Gesetzgebungsverfahren Beteiligter, ein überaus erfolgreiches Konfliktlösungsangebot verbieten zu wollen, kann allenfalls spekuliert werden.“

Reiner Lindemann, Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen sagt hierzu:

„Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, die gerichtsinterne – neben der außergerichtlichen – Mediation zu erhalten. Die gerichtsinterne Mediation hat sich in der Praxis bewährt, sie stiftet Rechtsfrieden und ist als hohes Gut zu bezeichnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierzu sind in den letzten Jahren mehr und mehr geschaffen worden. Diese Entwicklung entspricht nicht zuletzt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Kann eine streitige Problemlage entweder durch eine richterliche – streitige – Entscheidung oder durch eine einverständliche Lösung bewältigt werden, ist grundsätzlich letzterer der Vorzug zu geben. Ein Verbot der bewährten gerichtsinternen Mediation dient diesen Vorgaben nicht. Die bürgernahe Justiz in Nordrhein-Westfalen würde hierdurch beschädigt“.

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