Mediationsgesetz jetzt auch in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik ist am 1. September 2012 das Gesetz Nr. 202/2012 Slg., über die Mediation in Kraft getreten, das die Mediation in das Zivilverfahren, und zwar nicht nur bei grenzüberschreitenden, sondern auch tschechischen (binnenstaatlichen) Fällen, einführt und die Rahmenbedingungen der Tätigkeit von eingetragenen Mediatoren regelt. Mediation war vorher in Tschechien nur für Strafverfahren geregelt.

Im Gegensatz zu Deutschland hat der tschechische Gesetzgeber den Weg der minimalen Eingriffe gewählt und nur die Mediation, welche durch die eingetragenen Mediatoren ausgeübt wird, geregelt. Damit können die nicht eingetragenen privaten Mediatoren auch weiterhin tätig sein. Diese müssen sich nicht an das tschechische Mediationsgesetz halten, aber deren Mediation hat nicht die vom Mediationsgesetz vorgesehenen Wirkungen, z.B. die Einwirkung auf den Lauf der Verjährungsfristen.
Mit dem Mediationsgesetz wird weiterhin ein Verzeichnis von Mediatoren eingeführt, welches vom tschechischen Justizministerium geführt wird. In Tschechien gelten folgende Anforderungen für die eingetragenen Mediatoren. Personen, welche die Eintragung als eingetragener Mediator beantragen wollen, müssen ein abgeschlossenes Universitätsstudium nachweisen, unbescholten sein und die vorgeschriebene Prüfung bei dem Justizministerium bestehen. Bei Rechtsanwälten werden die Prüfungen direkt von der Tschechischen Anwaltskammer organisiert. Die in diesem Verzeichnis eingetragenen Mediatoren können danach die Bezeichnung „eingetragener Mediator“ benutzen, wobei eine widerrechtliche Führung dieser Bezeichnung mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000,– CZK geahndet werden kann. Laut Informationen vom Justizministerium und der Tschechischen Anwaltskammer werden die ersten Prüfungen und Eintragungen in das Verzeichnis der Mediatoren spätestens bis Ende Februar 2013 durchgeführt.

Interessant ist der Ansatz, dass laut Änderung der tschechischen Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 99/1963 Slg.)  ein Gericht in zivilrechtlichen Streitigkeiten eine erste Sitzung mit einem eingetragenen Mediator in der Dauer von 3 Stunden in den Fällen anordnen kann, in denen es ihm zweckmäßig und geeignet erscheint. Dabei kann das Gericht aber keinen Abschluss eines Mediationsvertrages anordnen, aber nur die Pflicht zur Teilnahme an der ersten Sitzung mit dem Mediator.

 

Interview mit Reinhard Greger zum Mediationsgesetz auf WDR 5

In der Mediathek von WDR 5 gibt es einen guten Beitrag aus der Redezeit:

Konflike außergerichtlich beilegen: Das neue Mediationsgesetz

Mit Prof. Dr. Reinhard Greger

Moderation: Sabine Brandi

Zu dem Beitrag schreibt der WDR in seiner Mediathek:

„Ein Gerichtsverfahren ist immer ein Zweikampf, die beiden Parteien  stehen sich als Angreifer und Verteidiger gegenüber, lassen nur gelten was der eigenen Position Vorteile verschafft und der anderen Seite schadet. Selbst in der Sicht der Prozessbeteiligten bleibt da nicht selten das Rechtsempfinden auf der Strecke.

Von dem Ende Juni beschlossenen „Mediationsgesetz“ erhofft sich Reinhard Greger, Richter am Bundesgerichtshof a.D. und Universitätsprofessor im Ruhestand, eine neue Streitkultur. Unter Vermittlung duch einen Mediator sollen die Streitenden eine Lösung für ihren Konflikt finden, mit dem beide leben können. Der Mediator macht keine eigenen Vorschläge, ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet, fördert die Kommunikation der Parteien – und spart auch dem Steuerzahler sehr viel Geld, weil sich im günstigen Fall ein aufwändiger Prozess erübrigt. Nicht nur im Zivilrecht und bei Familienstreitigkeiten – auch bei Wirtschaftsstrafsachen.“

Den Link zum 27 minütigen Beitrag finden Sie hier.

Mediationskongress 2012 in Ludwigsburg, mehr als 600 Teilnehmer erwartet

Am 16.11.2012 und 17.11.2012 findet in Ludwigsburg der erste gemeinsame Kongress der deutschen Mediationsverbände Bundesverband Mediation (BM), Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation (BAFM) und Bundesverband Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt (BMWA) statt.

Die Mediation GmbH unterstützt den Kongress als Sponsor und wird auf dem Kongress auch als Aussteller präsent sein. Vorgestellt werden unter anderem die Portale www.mediator-finden.de – das bundesweit größte Mediatorenverzeichnis, www.mediation.de – das größte Verzeichnis von Ausbildungen zu Mediation und Mediationsorganisationen in Deutschland, die Spezialportale www.mediationsbuch.de und www.zertifizierter-mediator.de sowie die neuen Regionalverzeichnisse mit Stadtteilübersicht für Berlin, Hamburg, Köln und München.

Das Programm verspricht spannende Vorträge und Workshops zu unterschiedlichen Themengebieten der Mediation unter anderem

Mediation zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Systemische Mediation in Organisationen

Mediationskostenhilfe

Mediation und die Zukunft der Gesellschaft

Konfliktmanagementsysteme

Cooperative Praxis

Der rechtliche Rahmen der Mediation

Mediationsverfahren als Element komplexer Beteiligungsverfahren

Verantwortung der Führungskraft im Mediationsprozess

Supervision für Mediatoren

Organisationsentwicklung

 

Angemeldet haben sich inzwischen mehr als 500 Kolleginnen und Kollegen.

Erwartet werden mehr als 600 Teilnehmer, die damit die Relevanz der Mediation in Deutschland auch dokumentieren.

 

 

berlin-mediatoren.de – Das Stadtteilverzeichnis zur Mediation in Berlin

Im  regionalen Verzeichnis www.berlin-mediatoren.de sind inzwischen über 350 Mediatoren verzeichnet. Das für Berlin aufgebaute Subportal von www.mediator-finden.de bietet außerdem im Stadtteilverzeichnis eine Darstellung der registrierten Berliner Mediatoren nach Stadtteilen. Derzeit noch im Aufbau sind das Verzeichnis der Institute zur Mediationsausbildung in Berlin und das Verzeichnis der Vereine und Verbände für Mediation in Berlin.

Mehr als 100 Mediationsausbildungen verzeichnet

Das Ausbildungsverzeichnis für Mediation auf www.mediation.de bietet mit inzwischen mehr als 100 eingetragenen Ausbildungen zum Mediator den größten Überblick über das Angebot an Mediationsausbildungen in Deutschland.

Jetzt im September starten wieder Mediationsausbildungen in 17 deutschen Städten und zwar in Berlin, Darmstadt, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Koblenz, Köln, Leipzig, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Rösrath, Rostock, Stuttgart und Wismar.

Die komplette Übersicht aller Angebote findet man auf www.mediation.de/mediation-ausbildung .

Die Ausbildung zum Mediator ist in der Regel berufsbegleitend möglich. Die Eingangsvoraussetzungen sind je nach Ausbildungsinstitut unterschiedlich und den Informationen im Verzeichnis zu entnehmen, bzw. per Anfrage an die Ausbildungsinstitute zu erfahren.

Durch das am 26.07.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz sind die Regelungen zum Berufsfeld der Mediation auf eine erste gesetzliche Grundlage gestellt worden sind. Zwar ist die Berufsbezeichnung Mediator weiterhin nicht geschützt, aber das Mediationsgesetz führt die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ ein. Die meisten Ausbildungsinstitute haben zwischenzeitlich auch auf die in der Begründung zum Gesetzentwurf aufgeführten Anforderungen an eine qualifizierte Ausbildung zum zertifizierten Mediator gemäß § 5 und § 6 des Mediationsgesetzes reagiert und ihre Ausbildungen entsprechend darauf ausgerichtet.

Die Mediation GmbH bietet in Ihrem Verzeichnis vor allem Fortbildungen, Seminare und Ausbildungen für Mediation, Wirtschaftsmediation und Familienmediation an. Zusätzlich wird die Suche nach Mediatoren über das Spezialportal www.mediator-finden.de angeboten, das mit über 3.500 Mediatoren größte Verzeichnis in Deutschland. Hier besteht bereits jetzt die Möglichkeit, die Mediatoren deutlich nach Zertifizierung, Hochschulabschluss oder Ausbildungsumfang zu differenzieren. Insbesondere auch die Bezeichnung Zertifizierter Mediator wird unterstützt, in dem die Mediatoren entsprechend gekennzeichnet werden.

Link zum Angebot: www.mediation.de/mediation-ausbildung

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