In dem am 27.3.2013 veröffentlichten
EU Justizbarometer – Ein Instrument für eine leistungsfähige, wachstumsfördernde Justiz
heißt es zu Mediation unter anderem:
„Alternative Streitbeilegungsverfahren tragen zur Verringerung der Arbeitsbelastung der Gerichte bei
Dank effektiver Mediation und anderer alternativer Streitbeilegungsverfahren lässt sich eine Streitbeilegung in einem frühen Stadium auf freiwilliger Basis erzielen, die Zahl der anhängigen Fälle verringern und die Gerichte entlasten, so dass diese eher in der Lage sind, einen vernünftigen Zeitrahmen einzuhalten. Alternative Streitbeilegungsverfahren von hoher Qualität können eine glaubwürdige Alternative zu den herkömmlichen Gerichtsverfahren darstellen und zu einer Kultur der einvernehmlichen Streitbeilegung beitragen.
Abbildung: Verfügbarkeit alternativer Verfahren zur Streitbeilegung /Quelle: EU-Justizbarometer COM(2013) 160 final /CEPEJ-Studie
Die vorstehenden Zahlen zeigen, dass beinahe alle Mitgliedstaaten über alternativeStreitbeilegungsverfahren verfügen, doch häufig gibt es keinerlei Daten zu ihrer Verwendung bei Handelsstreitigkeiten.
Die Mitgliedstaaten sollten die Verfügbarkeit und Qualität der Mediation und anderer alternativer Streitbeilegungsverfahren fördern.“
Zur Qualität der Datenerhebung heißt es weiter:
„Weitere Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass in fast allen Mitgliedstaaten Daten zu Posten wie Verfahrenskosten, Interim-Maßnahmen, Mediationsfällen und Vollstreckungsverfahren fehlen.“
Das komplette Dokument kann hier heruntergeladen werden.