Mediation spart 100 Mio € ein

Einem Bericht der taz vom 28.01.2012 ist durch die „größte Mediation der Republik“ um die Sanierung des Landwehrkanals ein Potential von 100 Mio € Einsparung enstanden.
2007 war ein Uferbereich des Maybachufers am Landwehrkanal in Berlin abgesackt, woraufhin auf Beschluss des Wasser und Schiffahrtsamtes 200 Bäume gefällt werden sollten. Nachdem 38 Bäume gefällt wurden, kam es zu Protesten und Baumbesetzungen durch die Anwohner. Dieses war dann der Anlass der Mediationsverfahrens an der bis zu 25 Interessengruppen nun mehrere Jahre teilgenommen haben.
Die Einsparungen werden durch ein verändertes Sanierungskonzept ermöglicht, dass unter anderem auf Ideen aus dem Kreis der am Mediationsverfahren beteiligten Gruppen zurückzuführen ist.
Der Bürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, Franz Schulz (Grüne), zeigte sich beeindruckt vom „überraschend großen Sachverstand der Bürger“. Der Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes Michael Scholz sagt dazu „Das Verfahren werden wir bei ähnlichen Lagen wieder in Betracht ziehen.“
Weitere Details sind dem taz Artikel zu entnehmen.

Verfahren der Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten muss dringend reformiert werden

Das Verfahren der Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten muss dringend reformiert werden so ein Kommentar in der  TAZ mit der Überschrift

Infrastrukturprojekte dürfen kein staatlicher Alleingang sein

Einbinden statt aussperren

Die Anwohner des Frankfurter Flughafens haben  vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein vorläufiges Nachtflugverbot durchgesetzt.

„Empörend bleibt dabei, dass überhaupt ein Gericht einschreiten musste – denn die Flugpause war eigentlich bereits im Mediationsverfahren beschlossen worden. Doch davon wollte die hessische Landesregierung letztlich nichts mehr wissen.“

Weiter heißt es in dem Artikel: „Bislang ist es nämlich so, dass die Betroffenen erst dann bei neuen Straßen, Schienen, Flughäfen und Stromleitungen mitreden dürfen, wenn die Pläne dafür schon fertig sind. Also: zu spät. Und zudem heißt mitreden noch lange nicht mitentscheiden dürfen. Wenn in Zukunft langwierige Auseinandersetzungen auf der Straße und vor Gericht vermieden werden sollen, dann müssen die Bürger von Anfang voll in Projektierung, Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten einbezogen werden. Dabei muss zuallererst transparent geklärt werden, ob das entsprechende Vorhaben überhaupt nötig ist. Alternativen müssen ergebnisoffen geprüft werden. Und über die müssen die Betroffenen dann verbindlich entscheiden dürfen, bevor gebaut wird.“

Genau hier können mediative Verfahren, Großgruppenmoderationsverfahren wie die Syntegration oder ähnliches greifen, die Basis dafür legen, interessenorientiert eine breite Basis für Entscheidungen zu finden.

Heitersheim: Mediationsverfahren Nordumgehung

Ziel der Mediation soll die Herstellung weitgehender Transparenz der Meinungen sein. So soll es möglich werden, einen gemeinsamen Konsens zu finden.  So wird das Mediationsverfahren zum Thema Nordumfahrung in Heitersheim umschrieben, bei dem Vertreter der Interessengruppen sowie der Planer teilnehmen sollen.

Seit 2006 stehen sich zwei Initiativen  im Bebauungsplanverfahren Nordumfahrung Heitersheim gegenüber. Stadt und der Gemeinderat wollen nun ein Mediationsverfahren dazu beginnen. Susanne Häsler von der LBBW Immobilien und Kommunalentwicklung GmbH wird abei als Mediatorin agieren.

Für das Verfahren unter dem Titel „Bürgerforum Nordumfahrung“ sind 20 Teilnehmer vorgesehen. Vertreten sind Anlieger, Eigentümer, Landwirte und Schule auf der Seite der Betroffenen und Bürgermeister, Mitarbeiter der Verwaltung und das Verkehrsplanungsbüro, das den fachlichen Hintergrund erarbeitet hat.
Auch hier wie bei vielen anderen Mediationsverfahren in der Planungsphase wird nur Vorarbeit geleistet und Konsensbildung versucht. In drei Gesprächsrunden werden die Ergebnisse bilanziert.  Bürgermeister Löffler wird zitiert mit einer Aussage, das alles koste einen Bruchteil dessen, was an Planungsrate im Haushalt eingestellt ist, aber er stellt auch klar „Die Mediation bedeutet keine Verlagerung der Entscheidungskompetenz, wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet der Gemeinderat.“

Im Zweifelsfall geht’s vor Gericht.

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