Im Oktober 2011 wurde die Schlichtungsstelle Energie gegründet. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben die Schlichtungsstelle Energie als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Träger der Schlichtungsstelle sind Verbände der Energiewirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V..
Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern, wenn diese sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben Sie soll die Kundenzufriedenheit erhöhen und zur Entlastung der Gerichte beitragen. Sie bietet Verbrauchern ein modernes, transparentes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Behandlung von Beschwerden.
In den §§ 111a und b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist seit dem 04. August 2011 das Recht von Verbrauchern geregelt, sich nach erfolgloser Beschwerde bei dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) an die Schlichtungsstelle wenden zu können. Die Rechtsbeziehung zwischen Verbraucher und EVU ergibt sich in erster Linie aus dem mit dem EVU geschlossenen Vertrag. Daneben sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die Gasgrundversorgungs- verordnung (GasGVV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und natürlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) relevant.
Diese Art von Schlichtungsstelle bietet auch eine kostengünstige Alternative zur Mediation, ist aber in einigen Fällen sicherlich kein Ersatz dafür. Nach der Verfahrensordnung wird seitens des Ombudsmannes der Sachverhalt ermittelt und auf der Grundlage von Recht und Gesetz eine nicht bindende Empfehlung an die Konfliktparteien abgegeben. Diese ergeht schriftlich und wird den Beteiligten übermittelt.
Eine interessenbasierte Verhandlung findet also nicht statt, vielmehr ist der Bewertungsmaßstab Recht und Gesetz. Nach Scheitern des Schlichtungsverfahrens steht beiden Parteien der Weg in weitere Verfahren z.B. eine Mediation oder natürlich das Gerichtsverfahren offen.
Mediatoren für ein anschließendes Mediationsverfahren findet man unter www.mediator-finden.de.