Rechtsschutz: Dürfen nicht anwaltliche Mediatoren rechtliche Interessen außergerichtlich vertreten?

Eine Analyse der Bedingungen verschiedener Rechtsschutzversicherungen bringt fragwürde Regelungen zu Tage.

Schwierig erscheint es z.B. wenn es in manchen Versicherungsangeboten heißt, dass Kostenübernahme für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen ausschließlich durch einen von Versicherung ausgewählten Mediator erfolgt. (Für einen zusätzlich in der Mediation ggf. notwendigen Anwalt werden keine Kosten übrnommen).

Geht es denn immer um rechtliche Interessen? Eine Wahrnehmung rechtlicher Interessen sollte zwar bei der Mediation als Bezugspunkt eine Rolle spielen aber nicht im Vordergrund stehen. Mediation geht bewußt über das Recht hinaus und sollte auch und vor allem andere Interessen in den Vordergrund stellen.

Außerdem stellt sich die Frage, ob in diesem Fall nicht die Auswahl eigentlich auf Rechtsanwälte als Mediatoren beschränkt bleiben muss, nichtanwaltliche Mediatoren dürften schon allein aus den Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes heraus eine rechtliche Beratung (und als solche muss die „Wahrnehmung rechtlicher Interessen“ sicherlich verstanden werden) nicht vornehmen.

Insofern sind Bedingungen wie bei einigen Versicherern kritisch zu sehen, die nur Mediatoren auswählt, die nicht Rechtsanwälte sind, aber die rechtlichen Interessen der Konfliktpartei außergerichtlich vertreten sollen. Wir sollten abwarten, wann die Gegenseite der Partei des versicherten Kunden das erste Mal einen von der Versicherung ausgewählten nichtanwaltlichen Mediator wegen eines Verstosses gegen das Rechtsdienstleistungsgesetzes verklagt.

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