Mediation aktuell berichtet in einem Beitrag über ein Musterverfahren der Rechtsanwaltskammer Berlin mit einem Rechtsschutzversicherer.
Im Urteil wird der
„beklagten RSV untersagt, Rechtsschutzversicherungsverträge zu verwenden, deren Versicherungsbedingungen (AGB) vorsehen, dass der Kunde in bestimmten Rechtsschutzbereichen
- außergerichtlich nur die Kosten eines von der RSV ausgewählten Mediators bekommt,
- für ein gerichtliches Verfahren Rechtsschutz erst dann erhält wenn er zuvor ein Mediationsverfahren erfolglos durchgeführt hat, das vor einem von der RSV ausgewählten Mediator versucht wurde.“
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Da hat das Oberlandesgericht Frankfurt angemessen gerichtet. Die Gefahr, dass die Rechtsschutz Versicherten unangemessen benachteiligt werden ist in diesem Fall einfach zu gross. Auch wenn ich generell ein Mediations-befürworter bin.