Seit dem 14. März liegt der Referentenentwurf
Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
im Gesetzgebungsverfahren vor.
Die Verbände sind um Kommentierungen bis zum 18.04. gebeten worden.
In Kraft treten soll die neue Ausbildungsverordnung zum 01.01.2024.
Wesentlich Änderungen
- Abschluß und Bescheinigung der Ausbildung zum zertifizierten Mediator erst nach fünf supervidierten Mediatonen, diese müssen bis spätestens 3 Jahre nach Ausbildungsende abgeschlossen sein.
- Erhöhung Umfang von 120 Stunden auf 130 Stunden
- Aufnahme Digitalkompetenz und Online Mediation in den Ausbildungsplan
- Klarstellung, dass Präsenzzeitstunden nur zu 40 % Online stattfinden dürfen
- Fortbildungspflicht und Dokumentation der Fortbildung konkretisiert, Wegfall der Bezeichnung zertifizierter Mediator, wenn Fristen nicht eingehalten werden
Es gibt natürlich wieder Übergangsregelungen für alle zertifizierten Mediatoren, die vor dem Inktrafttreten ihre Zertifizierung hatten.
Hier geht es zum Referentenentwurf
Hier sieht man die bestehenden und die geplanten Regelungen im Vergleich
Wir freuen uns über Kommentierungen