Ausbildungsverordnung zum Zertifizierten Mediator wird erneuert – Referentenentwurf liegt vor

Seit dem 14. März liegt der Referentenentwurf

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

im Gesetzgebungsverfahren vor.

Die Verbände sind um Kommentierungen bis zum 18.04. gebeten worden.

In Kraft treten soll die neue Ausbildungsverordnung zum 01.01.2024.

Wesentlich Änderungen

  • Abschluß und Bescheinigung der Ausbildung zum zertifizierten Mediator erst nach fünf supervidierten Mediatonen, diese müssen bis spätestens 3 Jahre nach Ausbildungsende abgeschlossen sein.
  • Erhöhung Umfang von 120 Stunden auf 130 Stunden
  • Aufnahme Digitalkompetenz und Online Mediation in den Ausbildungsplan
  • Klarstellung, dass Präsenzzeitstunden nur zu 40 % Online stattfinden dürfen
  • Fortbildungspflicht und Dokumentation der Fortbildung konkretisiert, Wegfall der Bezeichnung zertifizierter Mediator, wenn Fristen nicht eingehalten werden

Es gibt natürlich wieder Übergangsregelungen für alle zertifizierten Mediatoren, die vor dem Inktrafttreten ihre Zertifizierung hatten.

Hier geht es zum Referentenentwurf

Hier sieht man die bestehenden und die geplanten Regelungen im Vergleich

Wir freuen uns über Kommentierungen

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