Mediationsgesetz in Kraft getreten

Heute ist das  “Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung” in Kraft getreten, nachdem es gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Am 21.Juli hat Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet und damit einen mehr als vier Jahre dauernder Prozess abgeschlossen. Die Entstehung des Mediationsgesetzes haben wir soeben ausführlich beschrieben und in unserem Blog veröffentlicht.

Für Mediatoren bieten wir anläßlich des Inkrafttretens des Mediationsgesetzes attraktive Sonderkonditionen bei www.mediator-finden.de.

5 Gedanken zu “Mediationsgesetz in Kraft getreten

  1. Hallo Klaus-Olaf,

    Danke Dir für Deine Veröffentlichungen zum Mediationsgesetzt und Dein ganzes Engagement für die Mediation.

    Nach dem Lesen des Mediationsgesetzes ist mir eines noch nicht ganz klar:
    Wenn der Begriff „zertifzierter Mediator“ in §6 definiert wurde – gibt es dann nur noch „zertifizierte Mediatoren“ und bisherige Pesonen, die nicht unter die Übergangsbestimmung fallen, dürfen sich nicht mehr Mediator nennen – oder bleibt der pure Begriff Mediator weiterhin nicht geschützt und darf frei verwendet werden?

    Eine Einschätzung dazu von Dir würde mich freuen.

    P.S.: Gäbe es hier die Möglichkeit, Kommentare dazu dem Artikel zu abonnieren, täte ich das. Oder übersehe ich das?

    • Hallo Ines,

      Es wird sowohl zertifizierte als auch „normale“ Mediatoren geben.

      Das Gesetz gilt in allen seinen Regelungen bis auf die Bezeichnung zertifizierter Mediator für alle Mediatoren.

      Alle, die die Voraussetzungen für den zertifizierten Mediator nicht erfüllen, dürfen sich weiterhin Mediator nennen.

      Allerdings ist auch wichtig, dass für alles das was unter dem Begriff Mediation angeboten und durchgführt wird, zukünftig unter die Regelungen des Gesetzes fällt.

      Das heißt sämtliche Pflichten, die das Gesetz dem Mediator auferlegt, muss er bzw. sie beachten.

      • Hallo Klaus-Olaf,

        vielen Dank für Deine Anwort. So habe ich es auch verstanden, war mir aber nicht sicher.

        Das Mediatoren, ob zertifiziert oder nicht, sich an das Gesetzt halten müssen, war mir klar. Allerdings finde ich Teile des Gesetzes, konkret §3, 2+3 +4 nicht nur schwer zu verstehen (x-mal gelesen), sondern in der Praxis auch nicht einfach umzusetzen.

        Laut Gesetz gilt das alles für Mediationen und „andere Verfahren der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten“ (wie im Gesetzestitel genannt). Dabei frage ich mich, was der Gesetzgeber unter „andere Verfahren der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten“ versteht. Gibt es dazu eine klare Definition?

        Viele Grüße
        Ines

        • Hallo Ines, ich lade dich herzlich zu einem Infoabend bei uns im Mediationszentrum ein. Ich werde für die Regionalgruppe des Bundesverbandes Mediation einige Erläuterungen zum Gesetz geben. Dort können wir auch Deine Fragen diskutieren.

          Gruß

          Klaus-Olaf

  2. Hallo Klaus-Olaf,

    Danke, bitte sende mir die Einladung dann per E-Mail. Wenn ich an dem Termin Zeit habe, komme ich ihn jedem Fall sehr gerne.

    Viele Grüße

    Ines

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