Das bundesweit größte Mediatorenverzeichnis www.mediator-finden.de ist bereits heute in der Lage, den Regelungen des Mediationsgesetzes zu folgen. In der Übersicht der Suchergebnisse und im Profil des jeweiligen Mediators wird deutlich herausgestellt, ob ein Mediator bzw. eine Mediatorin zertifizierter Mediator ist. Die Freischaltung dieser Einträge erfolgt bereits heute ausschließlich durch den Anbieter Mediation GmbH, nachdem entsprechende Zertifizierungsnachweise durch die Mediatorin oder den Mediator vorgelegt wurden. Obwohl die Regelungen, die in einer Rechtsverordnung nach § 6 MediationsG festgelegt werden sollen, noch nicht vorliegen, kann nach erster Sichtung auf der Grundlage der Informationen der Begründung zum Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung davon ausgegangen werden, dass alle bestehenden Zertifizierungen der einschlägigen Verbände den Anforderungen genügen werden.
Der Titel des § 5 MediationsG im aktuell diskutierten Entwurf zum Mediationsgesetz lautet „Aus-und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator„. Der Absatz 1 wurde ergänzt um Ausbildungsinhalte, der neue Absatz 2 spricht dabei erstmals vom zertifizierten Mediator, wenn dieser eine Ausbildung abgeschlossen hat, die einer noch zu verabschiedenden Rechtsverordnung entsprechen.