Mediationsgesetz: Bundesrat soll den Vermittlungsausschuß anrufen

In der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates am 25.01.2011 wurde einem Antrag der Länder Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stattgegeben, dass seitens des Rechtsausschusses eine Empfehlung zur Anhörung des Vermittlungsausschusses gegeben wird.

Über das Gesetz wird der Bundesrat, der zur Zeit geplanten Tagesordnung zufolge,  in seiner Sitzung am 10.02. beraten.

Die antragstellenden Bundesländer haben das Ziel, die gerichtsinterne Mediation beizubehalten und lehnen den Gesetzenwturf, der am 15.12.2011 vom Bundestag entschieden wurde, in diesem Punkt ab. Der Gesetzentwurf sieht eine Abschaffung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichtermodells vor.

Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek begründet die Ablehnung wie folgt:

„Ein Güterichter ist kein Mediator. Wenn die Parteien sich auf eine Mediation einigen, müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass deren Spielregeln gelten. Ein Mediator zeichnet sich dadurch aus, dass er sich zurücknimmt und nicht auf ein bestimmtes Ergebnis – etwa einen Vergleich – hinarbeitet. Demgegenüber schlägt ein Güterrichter den Parteien eine Konfliktlösung unter Vornahme rechtlicher Bewertungen und Einordnungen vor. Das ist etwas ganz anderes.“

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