Roland Rechtsreport 2014 – Mehrheit der Richter und Staatsanwälte bewertet Mediation positiv

Der im Januar 2014 veröffentlichte Roland Rechtsreport 2014 zeigt Ergebnisse einer Befragung von 1.770 Richtern und Staatsanwälten zum deutschen Rechtssystem. Auch zur Mediation wurden die Richter und  Staatsanwälte befragt. Dort heißt es unter anderem:

„Eine deutliche Mehrheit der Richter und Staatsanwälte bewertet die Mediation positiv.“ So halten die Richtern und Staatsanwälten insbesondere die außergerichtliche Mediation für einen guten Weg (68 %) noch vor dem mit dem Mediationsgesetz neu eingeführten Güterichtermodell (58%).

Richter und Staatsanwälte sehen die Vorteile des Mediationsverfahrens vor allem bei  persönlichen Streitigkeiten. Deshalb ist vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten die Mediation vorzuziehen (85% der Richter und Staatsanwälte) aber auch im Sorgerecht wird das Mediationsverfahren bevorzugt (67% der Richter und Staatsanwälte). Bei Konflikten im Bereich Mietrecht und bei Wirtschaftskonflikten ob zwischen Unternehmen oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer würde nur knapp 50% der Befragten der Mediation den Vorzug geben.

Erstaunlich ist das Ergebnis bezogen auf dem Bereich Ehescheidung, seit jeher eines der Hauptanwendungsgebiete der Mediation. Dort würden nur etwas über ein Drittel der Richter und Staatsanwälte der Mediation den Vorzug geben.

Einer staatlichen Mediationskostenhilfe stehen Richtern und Staatsanwälten skeptisch gegenüber. Während 68 Prozent der Bevölkerung die Einführung einer solchen staatlichen Unterstützung für notwendig halten, stimmen diesem nur ca. 1/3 der Richter und Staatsanwälte zu.

Weitere Informationen zum Roland Rechtsreport 2014 und denReports der Vorjahre finden Sie im Portal mediation.de.

 

 

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