Die gestern in Netz gestellte Leserumfrage der Stiftung Warentest zur Mediation ist ausgesprochen kritisch zu beurteilen. Die Fragen zeigen nicht unbedingt Kompetenz in Mediation auf und können bei den Lesern, die diese Umfrage ausfüllen, leicht zu einem falschen Verständnis der Mediation führen.
Beispielhaft seien hier folgende zwei Fragen samt Antwortmöglichkeiten genannt:
Frage: „Wie wurde der Mediator ihrer letzten Mediation ausgewählt? “
Antwortmöglichkeiten:
“ Ich habe den Mediator ausgewählt.
Die Konfliktpartei hat den Mediator ausgewählt.
Gemeinsame Auswahl des Mediators mit der Konfliktpartei.
Der Mediator wurde von meiner Rechtsschutzversicherung vermittelt.
Der Mediator von der gegnerischen Rechtsschutzversicherung vermittelt.
Es wurde je ein Mediator durch jeweilige Rechtsschutzversicherung vermittelt.
Beide Rechtsschutzversicherungen einigten sich auf einen Mediator.“
Die letzten vier Antwortmöglichkeiten sollten in einer solchen Umfrage nicht unkommentiert bleiben, entsprechen Sie doch nicht den Vorgaben des Mediationsgesetzes, in denen es im §2 Abs. 1 heißt: „Die Parteien wählen den Mediator aus“.
Ohne entsprechende Kommentierung solcher Fragen besteht die Gefahr, dass sich bei der Öffentlichkeit einprägt, dass die Auswahl oder Vermittlung eines Mediators Aufgabe von Rechtsschutzversicherungen ist, was eindeutig dem Gesetz widerspricht.
Zu diesem Punkt möchten wir auf eine gerade abgeschlossene Studie der Mediation GmbH hinweisen, in der das Angebot von 60 Versicherern zur Abdeckung der Mediation in der Rechtsschutzversicherung untersucht wurde. Nur 10 Versicherer, die eigenständig Rechtschutzversicherungen abdecken, überlassen die Auswahl des Mediators gesetzeskonform den Konfliktparteien, 21 Versicherer, die eigenständig Rechtschutzversicherungen abdecken, übernehmen die Kosten der Mediation nur, wenn sie entgegen der Regelungen des Mediationsgesetzes den Mediator vermitteln oder bestimmen. Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung werden Anfang April unter www.mediation.de/rechtsschutz veröffentlicht.
Frage: „Welche Personen waren an der Mediation beteiligt, außer ihnen und der Gegenseite? “
Antwortmöglichkeiten:
„Mein begleitender Rechtsanwalt
Begleitender Rechtsanwalt der Gegenseite
Mein Mediator
Mediator der Gegenseite
Gemeinsamer Mediator
Sonstige: “
Hier wird mit der Antwortmöglichkeit 3 und 4 der Eindruck erweckt, dass es einseitig arbeitende Mediatoren geben kann. Eine Tatsache, die eindeutig den Bestimmungen des Mediationsgesetzes widerspricht in denen es u.a. in § 1 Abs. 2 MediationsG heißt: „Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person“ und in § 2 Abs. 3 MediationsG „Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet“.
Weitere Highlights:
Das als Antwortmöglichkeit für die Auswahlkriterien eines Mediators Anerkennungen bzw. Zertifikate der Berufsverbände bzw. der Qualität der Ausbildung nicht einmal angeboten werden, paßt zu der als sehr kritisch anzusehenden Auswertung der Ausbildungsangebote der Stiftung Warentest die vor kurzem veröffentlicht wurde.
Eine weiter Stilblüte in der Umfrage ist: „Einvernehmlichen Lösung mit einer verbindlichen Mediationsunterzeichnung„. Was ist denn das? Eine „Mediationsunterzeichnung“? Schafft die Stiftung Warentest hier neue Rechtsbegriffe? In Google als Suchbegriff eingegeben, gibt es zumindest keinen einzigen Treffer zu diesem Begriff.
Zusammenfassend gesagt wird hier gerade seitens der Stiftung Warentest ein großes Minenfeld aufgebaut. Es besteht die große Gefahr, dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse die Mediation in ein vollkommen falsches Licht setzen. Je nachdem, wer diese mit Sicherheit nicht repäsentative Umfrage beantwortet oder diese über einen Hinweis an seine Kunden mit der Bitte um Beantwortung einseitig beeinflußt, kann Ergebnisse produzieren, die den Markt der Mediation stark beeinflußen.
Man stelle sich einmal Ergbnisse vor, die von den tausenden Teilnehmern an den von der Rechtsschutzversicherern angebotenen sogenannten „Telefonmediationen“ dominiert werden. Da heißt es dann vielleicht (aber hoffentlich nicht“: „Im Durchschnitt hat das Mediationsverfahren 3 Telefonate a 20 min. gedauert und weniger als 100 € gekostet. Teilnehmer am Verfahren waren neben den Konfliktparteinen in den meisten Fällen der Mediator der Partei, deren Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens getragen hat. Der Mediator war in den meisten Fällen Rechtsanwalt im Quellberuf.“
Eine große Bitte an alle Leser dieses Beitrages: Weisen Sie auf diesen Mißstand hin, sehr gerne mit Bezug auf diesen Blog-Artikel mit Angabe des Links https://blog.mediation.de/?p=1490.