In einer Stellungnahme des Bundesrates zum Mediationsgesetz die am 18.03.2011 beschlossen wurde, begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung ein Mediationsgesetz einzuführen, fordert aber noch Nachbesserungen, u.a. im wesentlichen zu folgenden Punkten
– Anpassungen bei der Auswahl eines richterlichen Mediators (Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG)
– Klärung der Rolle von Prozessbevollmächtigten (Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 -neu- MediationsG)
– Prüfung, wie die Qualifikation von Mediatoren nachgewiesen werden kann (Artikel 1 § 5 MediationsG)
– Regelungen zum Ausbildungsstandard
– Anpassungen der ZPO bezogenenRegelungen