In einer Stellungnahme zum Mediationsgesetz des GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) bemängelt dieser „dass der Regierungsentwurf keine Regelungen zu Qualitätsstandards für Mediatoren und Mediatorinnen vorsieht“. Weiter heißt es dort: „Es sei zumindest erforderlich, dass Kenntnisnachweise u. a. über den Ablauf des Verfahrens, Verhandlungstechniken, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen erbracht werden. Der Verbraucher muss Vertrauen in das Verfahren und die Fähigkeiten des Mediators haben, damit sich die Mediation gegen ein gerichtliches Verfahren behaupten kann.“