In einer denkwürdig konsensualen Beratung wurde heute nachmittag gegen 16.30 der Entwurf des „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ einstimmig vom Bundestag sowohl in zweiter und dritter Beratung in der Ausschussfassung angenommen.
Der Abstimmung voraus gingen Beiträge der Abgeordneten Christian Ahrendt, Sonja Steffen, Andrea Voßhoff, Jens Petermann, Ingrid Hönlinger, Patrick Sensburg, Eva Högl und Norbert Geis, die insgesamt nicht nur den Gesetzentwurf lobten sondern auch die hervorragende interfraktionelle Zusammenarbeit an diesem Gesetzentwurf.
Besonders betont wurde noch einmal, dass mit der Überführung der gerichtsinternen Mediation in ein erweitertes Güterichtermodell weiterhin eine konsensuale Streitbeilegung innerhalb des Gerichts erfolgen kann und viele Elemente der Mediation auch so erhalten bleiben können, andererseits der Güterichter aber auch rechtliche Sichtweisen und eigene Vorschläge in die Konfliktlösung einbringen kann und so seinem richterlichen Auftrag eher gerecht wird.
Auch die nun festgelegten Rahmenbedingungen zur Aus- und Fortbildung sowie Zertifizierung sind von allen Fraktionen begrüßt worden.
Dem Gesetzentwurf muss nun noch der Bundesrat zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.