Richterbund Nordrhein-Westfalen lehnt Mediationsgesetz ab

Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen lehnt das vom Bundestag am 15.12. 2011 verabschiedete Mediationsgesetz ab, weil aus Sicht des Richterbundes das Angebot einer gerichtsinternen Mediation gegen die Interessen der Bürger verboten werden soll. Begründet wird das wie folgt:

„Gerade diese Form der Mediation in den letzten Jahren [hat sich nicht nur nicht nur] in Nordrhein – Westfalen bewährt. Zahlreiche Bürger haben mit den Mediatoren aus der Richterschaft durchweg gute Erfahrungen gemacht. Der Rechtsfrieden konnte in vielen Fällen der gerichtsinternen Mediation weit über den konkreten Rechtsstreit hinaus im Sinne der Bürger umfassend wieder hergestellt werden.

Sachliche Gründe, dem Bürger diesen hochwirksamen Weg der Konfliktlösung vorzuenthalten, sind nicht erkennbar. Über die Motivation einzelner am Gesetzgebungsverfahren Beteiligter, ein überaus erfolgreiches Konfliktlösungsangebot verbieten zu wollen, kann allenfalls spekuliert werden.“

Reiner Lindemann, Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen sagt hierzu:

„Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, die gerichtsinterne – neben der außergerichtlichen – Mediation zu erhalten. Die gerichtsinterne Mediation hat sich in der Praxis bewährt, sie stiftet Rechtsfrieden und ist als hohes Gut zu bezeichnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierzu sind in den letzten Jahren mehr und mehr geschaffen worden. Diese Entwicklung entspricht nicht zuletzt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Kann eine streitige Problemlage entweder durch eine richterliche – streitige – Entscheidung oder durch eine einverständliche Lösung bewältigt werden, ist grundsätzlich letzterer der Vorzug zu geben. Ein Verbot der bewährten gerichtsinternen Mediation dient diesen Vorgaben nicht. Die bürgernahe Justiz in Nordrhein-Westfalen würde hierdurch beschädigt“.

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