Mediationsrichtlinie. Stellungnahme der BRAK

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Anwendung der Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Stellung genommen.

Die Ziele der EU-Richtlinie sieht die BRAK als noch nicht erreicht an. Die BRAK vertritt dabei ausdrücklich die Position, dass Mediationsverfahren nicht obligatorisch sein sollen sondern weiterhin freiwillig erfolgen soll.Dagegen würde eine Förderung der Mediation z.B. durch Anreize bei den Gerichtsgebühren helfen.

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