BM Kongress 2020 – Erstmals als Online Kongress

Der erste digitale BM-Kongress findet vom 24.-28. November 2020 statt.

Das vielfältige Angebot bietet den Teilnehmer*innen über 30 Workshops und 4 Keynotes an 5 Tagen.

Das Programm steht. Link zum Programm

Mit 75,- Euro Teilnahmebeitrag für BM-Mitglieder und 100,- Euro für Gäste (Nicht-Mitglieder) als Kongresspaket für alle
Veranstaltungstage will der BM dazu beitragen, auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine
qualitativ hochwertige Fortbildungsmöglichkeit zu bieten.

Neues Layout und neue Funktionen in unserem Portal

Nun sind sie endlich Live geschaltet. Unsere überarbeiteten Seiten www.mediation.de und www.mediator-finden.de.

Unsere Mediatoren bekommen in den nächsten Tagen eine Mail mit Hinweisen zur Optimierung ihrer Profile.

Was wir jetzt schon offen legen wollen, sind unsere vielen Spezialseiten, die es jetzt gibt und die wir in den nächsten Wochen und Monaten weiterentwickeln wollen.

 

Unsere Spezialseiten, sogenannte Landingpages, helfen bei der Suche von Mediatoren oder Mediatorinnen über Suchmaschinen wie z.B. Google. Diese Seiten werden regelmäßig, in der Regel einmal täglich aktualisiert.
Die Darstellung erfolgt in zufälliger Reihenfolge, damit es keine bevorzugten Mediatoren gibt, die immer an erster Stelle stehen.

Auf unseren Spezialseiten sind natürlich nur Mediatoren und Mediatorinnen zu finden, die in unserem Verzeichnis eingetragen sind und außer bei der Regionalsuche, die für alle verzeichneten Mediatoren kostenlos bereitgestellt wird, ein kostenpflichtiges ausführliches Profil veröffentlicht haben. Mediatoren, die in unserem Verzeichnis oder auf einer Spezialseite nicht gefunden werden, können selbstverständlich auch zur Gruppe der MediatorInnen mit diesem Schwerpunkt oder dieser Qualifizierung gehören.

Die häufigste Suche ist die regionale Suche nach einem Mediator in einem bestimmten Ort bzw. einer bestimmten Region.
Jeder Ort, in dem bei uns ein Mediator oder eine Mediatorin verzeichnet ist, verfügt über eine Ortsseite, deren Name wie folgt aufgebaut ist:

„www.mediator-finden.de/<ortsname>“ , z.B.
www.mediator-finden.de/muenster
www.mediator-finden.de/dresden 

Für folgende große Städte gibt es zusätzlich Regionalseiten mit Stadtteilverzeichnis.
– Berlin: www.berlin-mediatoren.de
– Hamburg: www.hamburg-mediatoren.de
– Köln: www.koeln-mediator.de
– München: www.mediatorenliste-muenchen.de

Für bestimmte Qualifikationsgruppen gibt es Seiten in denen diese nach Orten gegliedert sind:
– Zertifizierte Mediatoren: www.zertifizierter-mediator.de
– Mediatoren im Verbandsanerkennung innerhalb des Qualitätsverband Mediation:  www.anerkannter-mediator.de.
– Mediatoren, die uns ein Ausbildungszertifikat nachgewiesen haben: www.ausgebildeter-mediator.de
Mediatoren mit Anerkennung des Bundesverbandes Mediation: www.mediator-finden.de/mediator_bm
Mediatoren mit Anerkennung der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation: www.mediator-finden.de/mediator_bafm
Mediatoren mit Anerkennung des Bundesverbands Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt: www.mediator-finden.de/mediator_bmwa.

Unsere Landingpages für bestimmte Schwerpunkte befinden sich gerade im Aufbau. Derzeit sind bereits folgende Spezialseiten verfügbar:

Scheidungsmediation:  www.mediator-finden.de/mediation_scheidung_trennung
Erbschaftsmediation: www.mediator-finden.de/mediator_erbschaft
Baumediation: www.mediator-finden.de/baumediation-bauwesen-immobilien
Mediation im gewerblichen Rechtsschutz: www.mediator-finden.de/gewerblicher-Rechtsschutz-Mediation
Mediatoren mit dem Schwerpunkt in IT-Projekten, Software oder Outsourcing: www.mediator-finden.de/Software-IT-Projekte-Outsourcing
Mediator für die Mediation in der Unternehmensnachfolge: www.mediator-finden.de/mediator_unternehmensnachfolge
Mediation im Bereich Landwirtschaft Forstwirtschaft Agrar: www.mediator-finden.de/Mediator_Landwirtschaft.

Wichtige Frist 31.08.2019 für Zertifizierte Mediatoren mit Eigenzertifizierung (Übergangsbestimmung)

Achtung Fristablauf 31.08.2019

In der Verordnung über die Aus-und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) sind in § 7 Übergangsbestimmungen für Mediatoren, die ihre Ausbildung vor dem 26.07.2012 abgeschlossen haben (§ 7 Abs. 1) bzw. zwischen dem 27.07.2012 und 31.08.2017 abgeschlossen haben (§7 Abs. 2) festgelegt. Nach diesen ist im Rahmen der Eigenzertifizierung die Voraussetzung für durchgeführte Einzelsupervisionen geregelt.

So brauchte man für die Eigenzertifizierung im Falle des § 7 Abs. 1 keine Einzelsupervision nachweisen, im Falle des § 7 Abs. 2 eine Einzelsupervision, die bis zum 01.10.2018 durchgeführt werden konnte, nachweisen.

Aber auch für die Mediatoren mit Eigenzertifizierung gilt die in §4 geregelte Verpflichtung zur Fortbildung durch Einzelsupervision, d.h. diese müssen insgesamt vier Einzelsupervisionen nachweisen und zwar innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung. Die Frist von zwei Jahren beginnt für die Mediatoren ohne Verpflichtung zur Einzelsupervision nach §7 Abs. 3 zum 01.09.2017 und für die andere Gruppe mit dem Datum des Ausstellens der ersten Bescheinigung.

Das heißt: Alle Mediatoren, die sich nach § 7 Abs.1 der ZMediatAusbV eigenzertifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.08.2019 vier Einzelsupervisionen nachweisen. Sollten diese bis dahin nicht durchgeführt worden sein, laufen diese Mediatoren nach Ansicht einiger von mir befragter Juristen Gefahr, ihre Zertifizierung dauerhaft zu gefährden und erst durch eine neue Ausbildung mit anschließenden vier Mediationen und vier Einzelsupervisionen wieder zu erreichen.

Ich stehe gerne für Fragen zur Verfügung. Bitte hierzu die Kommentarfunktion nutzen, so dass wiederauftretende Fragen samt Antworten dort nachvollzoegen werden können.