Mediationstag 20 Schleswig Holstein Sinne schärfen, Kompetenzen erweitern
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Neue Webseite www.mediationsgesetz.de
Wir haben unseren Service erweitert und betreiben ab sofort auch die Seite www.mediationsgesetz.de.
Hier werden wir alle Informationen rund um das Gesetz sammeln und sukzessive auch Gerichtsurteile hinterlegen, die sich auf das Mediationsgesetz beziehen.
Neues Layout und neue Funktionen in unserem Portal
Nun sind sie endlich Live geschaltet. Unsere überarbeiteten Seiten www.mediation.de und www.mediator-finden.de.
Unsere Mediatoren bekommen in den nächsten Tagen eine Mail mit Hinweisen zur Optimierung ihrer Profile.
Was wir jetzt schon offen legen wollen, sind unsere vielen Spezialseiten, die es jetzt gibt und die wir in den nächsten Wochen und Monaten weiterentwickeln wollen.
Unsere Spezialseiten
Unsere Spezialseiten, sogenannte Landingpages, helfen bei der Suche von Mediatoren oder Mediatorinnen über Suchmaschinen wie z.B. Google. Diese Seiten werden regelmäßig, in der Regel einmal täglich aktualisiert.
Die Darstellung erfolgt in zufälliger Reihenfolge, damit es keine bevorzugten Mediatoren gibt, die immer an erster Stelle stehen.
Auf unseren Spezialseiten sind natürlich nur Mediatoren und Mediatorinnen zu finden, die in unserem Verzeichnis eingetragen sind und außer bei der Regionalsuche, die für alle verzeichneten Mediatoren kostenlos bereitgestellt wird, ein kostenpflichtiges ausführliches Profil veröffentlicht haben. Mediatoren, die in unserem Verzeichnis oder auf einer Spezialseite nicht gefunden werden, können selbstverständlich auch zur Gruppe der MediatorInnen mit diesem Schwerpunkt oder dieser Qualifizierung gehören.
Die häufigste Suche ist die regionale Suche nach einem Mediator in einem bestimmten Ort bzw. einer bestimmten Region.
Jeder Ort, in dem bei uns ein Mediator oder eine Mediatorin verzeichnet ist, verfügt über eine Ortsseite, deren Name wie folgt aufgebaut ist:
„www.mediator-finden.de/<ortsname>“ , z.B.
– www.mediator-finden.de/muenster
– www.mediator-finden.de/dresden
Für folgende große Städte gibt es zusätzlich Regionalseiten mit Stadtteilverzeichnis.
– Berlin: www.berlin-mediatoren.de
– Hamburg: www.hamburg-mediatoren.de
– Köln: www.koeln-mediator.de
– München: www.mediatorenliste-muenchen.de
Für bestimmte Qualifikationsgruppen gibt es Seiten in denen diese nach Orten gegliedert sind:
– Zertifizierte Mediatoren: www.zertifizierter-mediator.de
– Mediatoren im Verbandsanerkennung innerhalb des Qualitätsverband Mediation: www.anerkannter-mediator.de.
– Mediatoren, die uns ein Ausbildungszertifikat nachgewiesen haben: www.ausgebildeter-mediator.de
Mediatoren mit Anerkennung des Bundesverbandes Mediation: www.mediator-finden.de/mediator_bm
Mediatoren mit Anerkennung der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation: www.mediator-finden.de/mediator_bafm
Mediatoren mit Anerkennung des Bundesverbands Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt: www.mediator-finden.de/mediator_bmwa.
Unsere Landingpages für bestimmte Schwerpunkte befinden sich gerade im Aufbau. Derzeit sind bereits folgende Spezialseiten verfügbar:
Scheidungsmediation: www.mediator-finden.de/mediation_scheidung_trennung
Erbschaftsmediation: www.mediator-finden.de/mediator_erbschaft
Baumediation: www.mediator-finden.de/baumediation-bauwesen-immobilien
Mediation im gewerblichen Rechtsschutz: www.mediator-finden.de/gewerblicher-Rechtsschutz-Mediation
Mediatoren mit dem Schwerpunkt in IT-Projekten, Software oder Outsourcing: www.mediator-finden.de/Software-IT-Projekte-Outsourcing
Mediator für die Mediation in der Unternehmensnachfolge: www.mediator-finden.de/mediator_unternehmensnachfolge
Mediation im Bereich Landwirtschaft Forstwirtschaft Agrar: www.mediator-finden.de/Mediator_Landwirtschaft.
Wichtige Frist 31.08.2019 für Zertifizierte Mediatoren mit Eigenzertifizierung (Übergangsbestimmung)
Achtung Fristablauf 31.08.2019
In der Verordnung über die Aus-und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) sind in § 7 Übergangsbestimmungen für Mediatoren, die ihre Ausbildung vor dem 26.07.2012 abgeschlossen haben (§ 7 Abs. 1) bzw. zwischen dem 27.07.2012 und 31.08.2017 abgeschlossen haben (§7 Abs. 2) festgelegt. Nach diesen ist im Rahmen der Eigenzertifizierung die Voraussetzung für durchgeführte Einzelsupervisionen geregelt.
So brauchte man für die Eigenzertifizierung im Falle des § 7 Abs. 1 keine Einzelsupervision nachweisen, im Falle des § 7 Abs. 2 eine Einzelsupervision, die bis zum 01.10.2018 durchgeführt werden konnte, nachweisen.
Aber auch für die Mediatoren mit Eigenzertifizierung gilt die in §4 geregelte Verpflichtung zur Fortbildung durch Einzelsupervision, d.h. diese müssen insgesamt vier Einzelsupervisionen nachweisen und zwar innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung. Die Frist von zwei Jahren beginnt für die Mediatoren ohne Verpflichtung zur Einzelsupervision nach §7 Abs. 3 zum 01.09.2017 und für die andere Gruppe mit dem Datum des Ausstellens der ersten Bescheinigung.
Das heißt: Alle Mediatoren, die sich nach § 7 Abs.1 der ZMediatAusbV eigenzertifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.08.2019 vier Einzelsupervisionen nachweisen. Sollten diese bis dahin nicht durchgeführt worden sein, laufen diese Mediatoren nach Ansicht einiger von mir befragter Juristen Gefahr, ihre Zertifizierung dauerhaft zu gefährden und erst durch eine neue Ausbildung mit anschließenden vier Mediationen und vier Einzelsupervisionen wieder zu erreichen.
Ich stehe gerne für Fragen zur Verfügung. Bitte hierzu die Kommentarfunktion nutzen, so dass wiederauftretende Fragen samt Antworten dort nachvollzoegen werden können.
Fristablauf 31.08.2019: Wichtige Information für Zertifizierte Mediatoren mit Eigenzertifizierung (Übergangsbestimmung)
12. Berliner Mediationstag zum Thema „Agilität – neues Konzept -neue Konflikte“ mit Dr. Barbara Heitger am 14. Juni 2019
Aktuell: Interview mit Barbara Heitger in der mediation aktuell.
Programm des 12. Berliner Mediationstags
10th Conference of the WORLD MEDIATION FORUM, Luxemburg
10th Conference of the WORLD MEDIATION FORUM
Luxemburg 09.07.2019-11.07.2019
10th Conference of the WORLD MEDIATION FORUM
Frankfurter Tag der Mediation
2. Frankfurter Tag der Mediation
Konflikte gehören – im privaten wie im beruflichen Umfeld – zum Leben
dazu, denn sie weisen darauf hin, dass unterschiedliche Ansichten und
Meinungen bestehen. Zwar können viele Konflikte schnell geklärt werden,
manche eskalieren aber so stark, dass sie zerstörerisch wirken.
Umso wichtiger ist es Konflikte zu erkennen, zu lernen wie man sich
ihnen stellt und sie – auch bei unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen respektvoll bewältigen kann. Denn auch Konflikte können am
Ende zu etwas Positivem führen.
Auch in diesem Jahr wenden wir uns wieder an erfahrene und zukünftige
MediatorInnen, aber auch an Personen, die Mediation in ihrem
beruflichen Umfeld einsetzen möchten. Alle Vorträge und Gespräche
laden ein zum Wissenstransfer und Austausch, zum Netzwerken und
Reflektieren.
- am Samstag, 22. Juni 2019, 9-17 Uhr
- DAS SPENERHAUS
- Dominikanergasse 5, 60311 Frankfurt am Main
- (www.spenerhaus.de)
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 75,- EUR (inkl. MwSt) und beinhaltet die ganztägige Verpflegung, Getränke sowie alle Tagungsunterlagen.
Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug vor Veranstaltungsbeginn auf das, in der nach der Anmeldung zugesandten Rechnung, angegebene
Konto zu überweisen.
Eine verbindliche Anmeldung (mit vollständiger Rechnungsanschrift) ist
ab sofort, nur per e-Mail, an „frankfurter-profi@gmx.de“ möglich. Da
die Anzahl der Plätze begrenzt ist werden Anmeldungen in der Reihenfolge
ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme ist mit der Anmeldung
vorläufig reserviert und wird nach Begleichung der Rechnung
nochmals schriftlich bestätigt.