Als neuer Service der Mediation GmbH wird ab sofort die Seite www.zertifizierter-mediator.de angeboten. Auf dieser Seite finden sich unter der Rubrik Zertifizierung die gesetzlichen Regelungen zur Zertifizierung.
Im einstimmig vom Bundestag am 15.12.2011 verabschiedeten Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wird in §5 Abs. 2 der zertifizierte Mediator eingeführt.
Als solcher darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator entsprechend der noch zu erlassenden Rechtsverordnung absolviert hat.
Diese Rechtsverordnung soll Bestimmungen über die Inhalte und Umfang der Aus- und Fortbildung, Anforderungen an Lehrkräfte und die Art der Zertifizierung beinhalten.
Außerdem findet man unter Mediatorenliste alle Mediatoren, die ihre Zertifizierung bei www.mediator-finden.de angegeben haben. Die dort hinterlegten Zertifikate bescheinigen zum heutigen Zeitpunkt jeweils die Zertifizierung eines Verbandes oder Anbieters. Welches Zertifikat vorliegt, kann dem jeweiligen Profil entnommen werde. Beispiele sind die Zertifikate der großen Verbände zum Mediator BM, Mediator BMWA bzw. Mediator BAFM. Sobald die gesetzlichen Regelungen zur Zertifizierung gemäß §5 Abs. 2 MediationsG geklärt und umgesetzt sind, werden auf dieser Seite die Zuordnungskriterien entsprechend angepaßt.