Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR)

Die EU-Kommission hat am 18.01.2011 folgende Meldung veröffentlicht:

Verbraucher: Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und problemloser außergerichtlich beilegen

Wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf eine Ware oder eine Dienstleistung kommt, können die Verbraucher zur Beilegung dieser Streitigkeiten das ADR-Verfahren in Anspruch nehmen.

John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: „Alle Verbraucher in der EU müssen Zugang zu einem einfachen, schnellen und kostengünstigen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden haben.“

Bestimmendes Merkmal dieses Verfahrens ist die außergerichtliche Einigung.

Ein neutraler Dritter – ein Schlichter oder ein Mediator – schlägt dabei eine Lösung vor oder bringt die Parteien zusammen, damit sie gemeinsam eine Lösung finden. ADR-Verfahren umfassen weder die Systeme der Unternehmen für Kundenbeschwerden noch die direkte gütliche Einigung zwischen Verbraucher und Gewerbetreibendem und auch keine gerichtlichen Mediationsverfahren. Im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung werden vor allem Einzelfälle bearbeitet. Wenn diese ähnlich geartet sind, können auch mehrere Einzelfälle zusammengefasst werden.

Gegenwärtig gibt es in der EU mindestens 750 verschiedene ADR-Systeme.

Um ein EU-weites System einrichten zu können, wie es das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 vorsieht, sind daher weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.

Die Ergebnisse der Konsultation, die bis zum 15. März 2011 gelaufen ist, werden in die Gestaltung des Kommissionsvorschlags für einen Rechtsakt einfließen, der im November 2011 vorgelegt werden soll.

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