Mediationsgesetz: Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Eine Verabschiedung des Mediationsgesetzes in dieser Legislaturperiode ist nun sehr wahrscheinlich, nachdem heute im Vermittlungsauschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung zum  Mediationsgesetz für den Bundesrat und den Bundestag verfasst wurde.

Hier der Originaltext der Pressemitteilung des deutschen Bundesrates

“ Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromiss im Streit um das neue Mediationsgesetz erzielt. Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.

Der Vermittlungsausschuss greift mit seinem Vorschlag die Kritik der Länder am ursprünglichen Bundestagsbeschluss teilweise auf – sie hatten bemängelt, dass das Gesetz nach einer Übergangszeit nur noch außergerichtliche Mediation zulasse, obwohl gerade die gerichtsinterne Mediation ein erfolgreiches Instrument der Streitschlichtung geworden sei.

Der Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Beide Häuser befassen sich voraussichtlich bereits in dieser Woche mit dem Gesetz.“

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für Freitag, den 29. Juni 2012, 21.00 Uhr geplant, derzeit ist dieser Punkt noch nicht auf der Tagesordnung.

Die nächsten Sitzungen des Bundestages sind geplant für Donnerstag und Freitag dieser Woche. Die aktuelle Tagesordnung, die im Moment (27.06.2012 23:30 Uhr) den Punkt Mediationsgesetz noch nicht enthält, ist nachfolgenden Links zu entnehmen.

Eine genaue Analyse der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum  Mediationsgesetz die hier  im Originaltext nachzulesen ist, folgt bei uns in den nächsten Tagen.

 

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung. Die dort gemachten Ausführungen beziehen sich zwar auf den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz vom  15.12.2012 der am vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen wurde, werden aber durch die aktuelle Beschlußempfehlung nicht tangiert, weil diese sich lediglich auf die Themenstellung der Mediation bzw. Güteverhandlung nach Methoden der Mediation beziehen.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock. Außerdem werden für einige Großstädte Informationen zu lokalen Mediationsszzene dort veröffentlicht, so u.a. für Hamburg.

 

 

 

 

Über 70 Unternehmen und andere Institutionen unterzeichneten am 01.11. den Conflict Policy Codex

Zahlreiche Vertreter von Unternehmen und Verbänden sowie Kanzleiem haben heute abend in Kiel Conflict Policy Codices unterzeichnet. Ziel dieser Erklärung ist das Bekenntnis zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung . Allen voran Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß, dessen Haus als erstes Justizministerium in Deutschland eine derartige Vereinbarung unterzeichnete. Auch für das Justizministerium gilt damit die freiwillige Selbstverpflichtung.

„Wir werden bei Konflikten und Streitigkeiten vor einer Anrufung der Gerichte zunächst die Anwendung von Mediation und anderer alternativer Konfliktlösungsverfahren ernsthaft in Betracht ziehen“ sagte Justizminister Schmalfuß, der selbst auch ein glühender Verfechter der Mediation in den Gerichten ist. Er berichtete von insgesmt 1.108 Mediationsverfahren in den Schleswig-Holsteinischen Gerichten in 2010. Um so mehr bedauere er die aktuellen Diskussionen im Rechtsausschuß zum Mediationsgesetz, nach denen mit Einführung des Mediationsgesetzes die gerichtsinterne Medation nicht mehr weitergeführt werden soll sondern durch ein Güterichtermodell wie in Bayern und Thüringen ersetzt werden soll. Wir hatten über diese Entwicklung bereits in unserem Beitrag „Bleibt die gerichtsinterne Mediation erhalten?“ vor wenigen Tagen berichtet.

Aus seiner Sicht ist die gerichtsinterne Mediation auch keine Konkurrenz zur außergerichtlichen Mediation, vielmehr fördere sie die Bekanntheit. Es sei in jedem Fall immer vorzuziehen, im Konflikfalle vor der Anrufung eines Gerichts in die Mediation zu gehen und damit das Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das sei auch der Grund, warum das Justizministerium die Conflict Policy Codices unterstütze.

„Ich sehe die Herausbildung einer neuen Streitkultur mit Schwerpunkt auf einer einvernehmlichen außergerichtlichen Streitbeilegung als eine der wichtigsten rechtspolitischen Aufgaben der Gegenwart an“, betonte der Justizminister Emil Schmalfuß zum Abschluß seiner Rede.

Das Justizministerium war auch Gastgeber der Veranstaltung, in der nach einem kurzen Vortrag über außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren von Dr. Felix Lehmann, der im Justizministerium für das Projekt gerichtliche Mediation zuständig ist, zum Ende Angela Kaschewski dann die Conflict Policy Codices vorstellte: Ihr und Axel Raulinat von der Gesellschaft zur Förderung der Conflict Policy Codices in Europa e.V. gebührt der Dank zur Initiative. Zu den Unterzeichnern gehört bereits seit Jahren auch die EQUIDIS GmbH, für das Klaus-Olaf Zehle, der Autor dieses Artikels, als Geschäftsführer tätig ist.

 

Mediation in der Bürgerbeteiligung

Mediation ist in vielen Bürgerbeteiligungsverfahren bei Konflikten zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen ein geeignetes Verfahren, wenn die Ziellösung auf eine Basis mit breiter Akzeptanz fußen soll und dabei insbesondere auch kreative Lösungsansätze berücksichtigt werden sollen.

In dieser Rubrik wollen wir in Zukunft in lockerer Folge über Planungsverfahren berichten, bei denen Mediation oder ähnliche Verfahren eingesetzt werden, um die Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen bei der Definition von Lösungen zu ermöglichen.

Internationale Mediationskonferenz Florenz

Zeit: 20.10-21.10.2011

Ort: Florenz, Italien

Veranstalter: IMA (International Mediation Alliance)

Die „Europeen Conference on Cross-Border Mediation“ präsentiert Trends und Entwicklungen zum Thema Mediation und Konfliktlösung in Europa. Schwerpunktthema der Konferenz ist die Überbrückung räumlicher Distanzen bei der konfliktlösung mittels Online-Mediation. in zwanzig praxisnahen Workshops werden unter anderem Themen wie Online Dispute Resolution, Intercultural issues in Cross-Border Mediations und Cross-Border Mediations in the Automotive Industry beleuchtet.

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Mediation, Schlichtung, Vergleich, Gütetermin, kooperatives Verhandeln – eine Abgrenzung

Auf der Seite der Deutschen Stiftung Mediation ist ein kurzer  und guter Artikel von Ernst Andreas Kolb erschienen, der diese Begriffe gegeneinander abgrenzt.

Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR)

Die EU-Kommission hat am 18.01.2011 folgende Meldung veröffentlicht:

Verbraucher: Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und problemloser außergerichtlich beilegen

Wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf eine Ware oder eine Dienstleistung kommt, können die Verbraucher zur Beilegung dieser Streitigkeiten das ADR-Verfahren in Anspruch nehmen.

John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: „Alle Verbraucher in der EU müssen Zugang zu einem einfachen, schnellen und kostengünstigen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden haben.“

Bestimmendes Merkmal dieses Verfahrens ist die außergerichtliche Einigung.

Ein neutraler Dritter – ein Schlichter oder ein Mediator – schlägt dabei eine Lösung vor oder bringt die Parteien zusammen, damit sie gemeinsam eine Lösung finden. ADR-Verfahren umfassen weder die Systeme der Unternehmen für Kundenbeschwerden noch die direkte gütliche Einigung zwischen Verbraucher und Gewerbetreibendem und auch keine gerichtlichen Mediationsverfahren. Im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung werden vor allem Einzelfälle bearbeitet. Wenn diese ähnlich geartet sind, können auch mehrere Einzelfälle zusammengefasst werden.

Gegenwärtig gibt es in der EU mindestens 750 verschiedene ADR-Systeme.

Um ein EU-weites System einrichten zu können, wie es das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 vorsieht, sind daher weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.

Die Ergebnisse der Konsultation, die bis zum 15. März 2011 gelaufen ist, werden in die Gestaltung des Kommissionsvorschlags für einen Rechtsakt einfließen, der im November 2011 vorgelegt werden soll.

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