Vorstellung Peter Knapp GmbH

Die Peter Knapp GmbH ist langjährig als Ausbildungsinstitut für Mediation und Coaching im Markt und spezialisiert auf die Themen Konfliktmanagement, Verhandlung und Führung. Dieses Wissen wird in Inhouse-Trainings und offenen Seminaren vermittelt. Neben Coaching und Mediation bietet die Peter Knapp GmbH Mediationsausbildungen in Hamburg und Berlin sowie eine Coachingausbildung in Berlin an. Alle Trainer, Coaches, Mediatoren und Ausbilder sind Experten mit langjähriger Erfahrung in ihrem Fachgebiet. In den Städten München, Berlin, Frankfurt, Köln und Hamburg sind Coaches für die Peter Knapp GmbH tätig.
Einmal im Jahr veranstaltet die Peter Knapp GmbH in Kooperation mit Birgit Keydel den Berliner Mediationstag. Gäste des Mediationstags sind Personen der Mediation und benachbarten Disziplinen des Konfliktmanagements, die konzeptionell vorgedacht, spannende Theorien oder herausragende Praktiken entwickelt haben.

Die Bedürfnisse der Kunden stehen bei der Peter Knapp GmbH im Vordergrund, weshalb viele Leistungen individuell und auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten werden und auch im internationalen Kontext angeboten werden, mit den Schwerpunkten Schweiz, Frankreich und Deutschland.

Die Ausbildung zum Mediator vermittelt die Kompetenz, Konflikte strukturiert und konstruktiv zu bearbeiten. Dieses wird besonders im beruflichen Umfeld immer wichtiger. In der berufsbegleitenden Zusatzausbildung „Mediation in Unternehmen und Organisationen“ erwerben die Teilnehmer/innen im Verlauf eines Jahres fundierte und umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten, um Konflikte im Arbeitsalltag professionell und konstruktiv bearbeiten zu können.
Die Inhalte der Ausbildung entsprechen den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM®) sowie den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeit e.V. (BMWA).
Lehrgangsleiter und Referentinnen sind anerkannt als Mediator/innen BM® und Ausbilder/innen BM®. Peter Knapp ist seit 1995 Mediator und bildet seit 2000 Mediator/innen aus. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrung in der Mediation in Unternehmen und Organisationen.
Die Ausbildung umfasst 200 Stunden und richtet sich an alle Berufsgruppen, die in Unternehmen und Organisationen mit Konflikten zu tun haben bzw. ihre Vermittlungskompetenz in Konflikten ausbauen wollen.
Nutzen der Ausbildung:
◦ Methoden- und Anwendungssicherheit in der Mediation
◦ Erlernen von Kommunikationstechniken und Konfliktmanagementmethoden
◦ Verständnis für die Besonderheit der Mediation in Unternehmen und Organisationen
◦ Erwerb von Verhandlungskompetenz
◦ Diskussion von eigenen Fällen der Teilnehmer/innen
◦ Zwei Stunden Coaching für jede/n Teilnehmer/in als Unterstützung auf dem Weg in die Mediationspraxis
Die nächsten Ausbildungsstarts:

Hamburg :      05.05.2012
Berlin :            08.06.2012

 

 

Informationen zur Peter Knapp GmbH finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute und zur aktuellen Ausbildung zum Mediator auf www.mediation.de in der Rubrik Ausbildungen.

Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz einstimmig verabschiedet

In einer denkwürdig konsensualen Beratung wurde heute nachmittag gegen 16.30 der Entwurf des „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ einstimmig vom Bundestag sowohl in zweiter und dritter Beratung in der Ausschussfassung angenommen.

Der Abstimmung voraus gingen Beiträge der Abgeordneten Christian Ahrendt, Sonja Steffen, Andrea Voßhoff, Jens Petermann, Ingrid Hönlinger, Patrick Sensburg, Eva Högl und  Norbert Geis, die insgesamt nicht nur den Gesetzentwurf lobten sondern auch die hervorragende interfraktionelle Zusammenarbeit an diesem Gesetzentwurf.

Besonders betont wurde noch einmal, dass mit der Überführung der gerichtsinternen Mediation in ein erweitertes Güterichtermodell weiterhin eine konsensuale Streitbeilegung innerhalb des Gerichts erfolgen kann und viele Elemente der Mediation auch so erhalten bleiben können, andererseits der Güterichter aber auch rechtliche Sichtweisen und eigene Vorschläge in die Konfliktlösung einbringen kann und so seinem richterlichen Auftrag eher gerecht wird.

Auch die nun festgelegten Rahmenbedingungen zur Aus- und Fortbildung sowie Zertifizierung sind von allen Fraktionen begrüßt worden.

Dem Gesetzentwurf muss nun noch der Bundesrat zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Der vollständige Text des Entwurfs des „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ mit Stand vom 09.12.2011 ist jetzt vollständig auf mediation.de und mediator-finden.de einzusehen.

Folgende Bestandteile hat das Gesetz
Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3 Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators ; zertifizierter Mediator

§ 6 Verordnungsermächtigung

§ 7 Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 8 Evaluierung

§ 9  Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

 

Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Mediationsgesetz liegt vor

In der Zwischenzeit liegt auch offiziell die Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Mediationsgesetz für die Sitzung des Bundestages am 15.12.2011 vor. Sie kann auf dem Server des Bundestags abgerufen werden.

Diese Vorlage entspricht dem Gesetzentwurf vom 12.01.2011 geändert um die Änderungen aus dem Beschluss des Rechtsausschusses vom 30.11.2011, über die wir bereits in unserem Blog berichtet haben.

Nunmehr ist in der Sitzung am 15.12.2011 mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag zu rechnen.

Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz am 15.12.2011 im Bundestag

Auf der Tagesordnung der 149. Sitzung des deutschen Bundestags am Donnerstag, 15.12.2011 von 09.00 – ca. 21.50 Uhr steht als Tagesordnungspunkt 5  die

Zweite und dritte Beratung der Bundesregierung

zum

Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeteiligung.

Der aktuelle Status der Änderungen zum Gesetzentwurf finden Sie in unserem Blog.

mediator-finden.de ist vorbereitet auf die Regelungen des Mediationsgesetzes

Das bundesweit größte Mediatorenverzeichnis www.mediator-finden.de ist bereits heute in der Lage, den Regelungen des Mediationsgesetzes zu folgen. In der Übersicht der Suchergebnisse und im Profil des jeweiligen Mediators wird deutlich herausgestellt, ob ein Mediator bzw. eine Mediatorin zertifizierter Mediator ist. Die Freischaltung dieser Einträge erfolgt bereits heute ausschließlich durch den Anbieter Mediation GmbH, nachdem entsprechende Zertifizierungsnachweise durch die Mediatorin oder den Mediator vorgelegt wurden. Obwohl die Regelungen, die in einer Rechtsverordnung nach § 6 MediationsG festgelegt werden sollen, noch nicht vorliegen, kann nach erster Sichtung auf der Grundlage der Informationen der Begründung zum Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung davon ausgegangen werden, dass alle bestehenden Zertifizierungen der einschlägigen Verbände den Anforderungen genügen werden.

Der Titel des  § 5 MediationsG im aktuell diskutierten Entwurf zum Mediationsgesetz lautet „Aus-und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator„. Der Absatz 1 wurde ergänzt um Ausbildungsinhalte, der neue Absatz 2 spricht dabei erstmals vom zertifizierten Mediator, wenn dieser eine Ausbildung  abgeschlossen hat, die einer noch zu verabschiedenden Rechtsverordnung entsprechen.

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