Neue Bestimmungen im rumänischen Mediationsgesetz

In Rumänien sind zum 01.10. 2012 neue Bestimmungen im Mediationsgesetz in Kraft getreten:

Alle natürlichen und juristischen Personen, die bei Gericht eine Klage einbringen wollen, müssen vorher an einem Informationstermin bei einem Mediator teilnehmen. Das gilt für  Handels-, Zivil-, und Familienrechtsklagen.

Die Bestätigung über die Teilnahme muss der Klage beigelegt werden. Die Leistungen der Mediatoren sind gebührenfrei und gratis zur Verfügung zu stellen.

Die tatsächliche Durchführung eines Mediationsverfahrens ist keine Bedingung für das gerichtliche Verfahren. Wird allerdings ein bereits anhängiges Verfahren aufgrund einer Mediation eingestellt, erhält der Kläger die Gerichtsgebühr rückerstattet.

 

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