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Ein wenig Unruhe ging am 16.10.2012 durch den Saal im Schloßforum in Ludwigsburg, als Frau Dr. Birgit Grundmann vom Bundesministerium für Justiz auf dem gemeinsamen Kongress der drei Berufsverbände BM, BMWA und BAFM, folgende Aussage traf:
„Nach dem am 26.07.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz (§5 Abs. 2) darf sich als zertifizierter Mediator nur jemand bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator entsprechend der noch zu erlassenen Rechtsverordnung absolviert hat. Solange diese Rechtsverordnung noch nicht erlassen ist, ist somit die Berufsbezeichnung „zertifizierter Mediator“ unzulässig.“
Wie bezeichnen sich jetzt Mediatoren, die zum Beispiel seitens eines Berufsverbandes zertifiziert wurden?
Eine kurze Recherche hat folgendes ergeben:
BAFM : Hier spricht man von „ordentlichen Mitgliedern, die das Zertifikat “Mediator/in (BAFM)” erworben haben“, oder auch „zertifizierte Mitglieder“ wird als Begriff verwendet.
BMWA: Hier spricht man von „Zertifizierung BMWA“ und verwendet in diesem Zusammenhang auch den Begriff Anerkennung.
BM: Wenn man auf der Webseite auf den Menupunkt Zertifizierung klickt, wird man umgeleitet auf die Seite Ausbildungsstandards und dort wird ausschließlich der Begriff „Anerkennung zum/zur Mediator BM / Mediatorin BM“verwendet. In den Standards und Ausbildungsrichlinien spricht man dann von „zertifizierten Fachleuten“ und von der „Zertifizierung zum / zur MediatorIn BM“
Die Verbände BAFM, BMWA und BM haben eine wechselseitige Anerkennung vereinbart, dort sprechen Sie dann aber von „zertifizierten MediatorInnen“ wenn Sie von den Mediatoren mit Anerkennung eines Verbandes sprechen: „Die Antragstellerinnen aus dem BM, dem BMWA sowie der BAFM sind zertifizierte Mediatorlnnen.“
DGM: Die DGM spricht von „Zertifizierung von Mediatoren und Mediatorinnen nach dem DGM-Ausbildungsstandard.= und weiter „Darüber hinaus wird der zertifizierte Mediator auf Wunsch im Mediatorenverzeichnis der DGM geführt.“
IMI: Das IMI spricht von IMI Certified Mediator
Ich empfehle, die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ ohne weiter Zusätze für die eigene Berufsbezeichnung nicht weiter zu verwenden sondern immer in Zusammenhang mit dem jeweiligen Zertifikatsgeber. Besser noch ist es, auf eine andere Bezeichnung umzustellen wie z.B. MediatorIn mit Zertifikat und dieses wiederum in Verbindung mit dem jeweiligen Zertifikatsgeber.
Spannend bleibt es, wann die Rechtsverordnung nun erlassen wird. Wenn man den Aussagen von Frau Dr. Grundmann folgt, gibt es es bereits einen ersten Entwurf (der sicherlich im wesentlichen der Begründung zum Gesetzentwurf folgt). Diese muss dann in den folgenden Wochen an alle Parteien und Verbände zur Kommentierung gehen. Nach diversen Abstimmungsrunden wird es dann sicherlich eine Rechtsverórdnung geben, die aber einen wesentlichen Punkt offen lassen wird.
Wer wird in Zukunft die Zertfizierung vornehmen?
Dieses soll eine privatrechtliche Stelle sein. Da wird sich dann zeigen, ob die Mediationsverbände zueinanderfinden und sich auf eine Stelle und ein Vorgehensmodell einigen können.
Wir werden auf unseren Seiten www.mediation.de und www.zertifizierter-mediator.de über den Fortgang berichten.