Neue gesetzliche Regelungen für den „Zertifizierten Mediator“ geplant

Das Bundesjustizministerium plant neue Regelungen für die Zulassung des „Zertifizierten Mediators“.

Erste Hinweise wurde auf einer Online Veranstaltung des BMJV am 16.11.2021 einem Kreis von Vertretern der Mediationsszene vorgestellt.

Danach werden in Zukunft 5 Mediationen mit Supervisionen Voraussetzung dafür, sich Zertifizierter Mediator nennen zu dürfen. Diese sollen innerhalb von max. 3 Jahren nach Ausbildung geleistet werden. Für die Zertifizierungsbestätigung wird angedacht, dass das Ausbildungsinstitut diese erstellt.

Neben Einzelsupervisionen sollen auch Gruppensupervisionen möglich sein. Offen ist noch ob auch Supervisionen während der Fallbearbeitung zulässig sind. Letzteres war einhellige Empfehlung der Teilnehmer der Online Veranstaltung, so würde dann zukünftig eine Supervision nicht nach einer sondern in Bezug auf eine Mediation stattfinden können.

Der Ausbildungsumfang wird wohl um 10 Stunden für die Vermittlung von Digitalkompetenz erweitert werden.

Außerdem wird eine Präzisierung des Begriffs „Präsenzzeitstunden“ erfolgen um Unsicherheiten in Bezug auf die Zulässigkeit von Online Ausbildungen zu beheben.

In der Veranstaltung wurden außerdem Ergebnisse eine Befragung der Länder in Bezug auf Mediationskostenhilfe und Anpassung der ZPO und Juristenausbildung vorgestellt. Mediationskostenhilfe wird von den Ländern weitestgehend abgelehnt, eine Anpassung der ZPO, um Mediation zu forcieren ebenfalls. In Bezug auf eine Einbeziehung von Mediationskompetenz in die Juristenausbildung sind zumindest einige wenige Bundesländer aufgeschlossen.

 

Mündlich wurde eine Übergangsregelung angedeutet, die für alle die nach den heutigen Kriterien die Kennzeichnung zertifizierter Mediator führen dürfen, die bisherigen Regelungen Gültigkeit behalten.

Sofern es seitens der neuen Bundesregierung keine anderweitigen Planungen oder Prioritäten gibt, ist mit einem ersten Referentenentwurf für eine angepasste Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung im ersten Quartal 2022 zu rechnen.

Der Diskussionsentwurf kann hier heruntergeladen werden.

Die Präsentation der Befragung und zum Diskussionsentwurf kann hier heruntergeladen werden.

 

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