Bei der 1. Lesung zum mediationgesetz im Bundestag am 14.04. wurden im wesentlichen die schon vielfach genannten Kritikpunkte bezüglich der Ausbildungs und Qualitätsstandards und der fehlenden Mediationskostenhilfe genannt. Außerdem wurden wieder Stimmen laut, die die gerichtliche Mediation unangemessen gefördert sehen.
Weitere Details findent man auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.