In der heutigen Sitzung des Bundesrates folgte dieser der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats und lehnte die Zustimmung zum Mediationsgesetz ab. Das Gesetz wird jetzt im Vermittlungsausschuß beraten werden. Dadurch werden sich weitere Verzögerungen bis zur Einführung des Mediationsgesetzes geben.
Grund der Ablehnung ist die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes in der vom Bundestag am 15.12.2011 einstimmig verabschiedeten Version des Gesetzentwurfs.
Die ablehnenden Bundesländer begründen dieses damit, dass ein Güterichter kein Mediator sei. „Wenn die Parteien sich auf eine Mediation einigen, müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass deren Spielregeln gelten. Ein Mediator zeichnet sich dadurch aus, dass er sich zurücknimmt und nicht auf ein bestimmtes Ergebnis – etwa einen Vergleich – hinarbeitet. Demgegenüber schlägt ein Güterrichter den Parteien eine Konfliktlösung unter Vornahme rechtlicher Bewertungen und Einordnungen vor. Das ist etwas ganz anderes“, so die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek.
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff hält dagegen mit folgender Aussage: „Es ist dabei zutiefst unredlich, wenn behauptet wird, dass der Bundestag die Mediation an Gerichten abschaffen wolle. Das Gegenteil ist der Fall: Mit der flächendeckenden Verankerung von Güterichtern in allen Gerichtszweigen erhält die gütliche Streitbeilegung einen festen Platz im gerichtlichen Verfahren und kann dieser einen neuen Schub geben. Das Güterichtermodell wird bereits seit Jahren mit großem Erfolg in Bayern und Thüringen praktiziert. Güterichter können sich bei ihrer Gesprächsführung natürlich aller Methoden und Instrumente der Mediation bedienen. “