Mediationsrichtlinie. Stellungnahme der BRAK

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Anwendung der Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Stellung genommen.

Die Ziele der EU-Richtlinie sieht die BRAK als noch nicht erreicht an. Die BRAK vertritt dabei ausdrücklich die Position, dass Mediationsverfahren nicht obligatorisch sein sollen sondern weiterhin freiwillig erfolgen soll.Dagegen würde eine Förderung der Mediation z.B. durch Anreize bei den Gerichtsgebühren helfen.

Vorstellung Mediation in Diversity

Logo Mediation in Diversity

 

 

Mediation in Diversity (MiD) will allen Konfliktfällen möglichst konstruktiv und fair begegnen. MiD formuliert für sich den Standard, ungleiche Machtpositionen, Ressourcen sowie persönliche wie gesellschaftliche Benachteiligungen gleichermaßen zu berücksichtigen und auszugleichen.

Mediation in Diversity vermittelt daher in seinen Ausbildungsgängen neben Mediationskenntnissen auch die zentralen Aspekte verschiedener Diversity Ansätze. MiD ist der Überzeugung, dass nachhaltige und gerechte Lösungen nur unter Einbezug der Vielfalt in Herkunft, Alter, Geschlecht, Bildung, sexuellen Identitäten etc. möglich werden. Diversity Ansätze finden sich sowohl in Wirtschaftsunternehmen als auch in Non-Profit Organisationen wieder, um Unterschiede konstruktiv zu managen.

Ausbildung und Weiterbildung in Mediation bei Mediation in Diversity Berlin

Mediation in Diversity bietet eine berufsbegleitende zertifizierte Mediationsausbildung an, beginnend jeweils im September. Sie findet dabei einmal jährlich statt, um alle Teilnehmenden auch nach ihrer Grundausbildung bei ihren jeweiligen beruflichen Einstiegen in verschiedene Mediationsfelder begleiten zu können.

Die Inhalte der Ausbildung entsprechen den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation (BM®). Steffen Kanis als Ausbildungsleiter ist seit 2000 Mediator und bildet seit 2013 Mediator/innen aus. Die Größe der Ausbildungsgruppen orientiert sich dabei an einer Anzahl von 6 – 12 Teilnehmenden. Er und sein Ausbildungsteam unterstützen die Teilnehmer/innen gerne auch darin, ihre Anerkennung bei einem der Bundesverbände zu erlangen.

Mediation in Diversity ist nicht nur im Bildungsbereich fest verankert, sondern engagiert sich ebenso in ganz unterschiedlichen Projekten und Arbeitsfeldern.

Einige Beispiele hierfür sind:

  • fair.kiez
  • Schülermediationstage in Berlin und Brandenburg
  • AustauschBar

Informationen zu den aktuellen Aktivitäten und Ausbildungen erhalten Sie in unserem Portal unter www.mediation.de/ausbildung oder auf der Homepage von Mediation in Diversity .

OLG Frankfurt – Keine Zwangsmediation in den AGB von Versicherungen

Mediation aktuell berichtet in einem Beitrag über ein Musterverfahren der Rechtsanwaltskammer Berlin mit einem Rechtsschutzversicherer.

Im Urteil wird der

„beklagten RSV untersagt, Rechtsschutzversicherungsverträge zu verwenden, deren Versicherungsbedingungen (AGB) vorsehen, dass der Kunde in bestimmten Rechtsschutzbereichen

 

  • außergerichtlich nur die Kosten eines von der RSV ausgewählten Mediators bekommt,
  • für ein gerichtliches Verfahren Rechtsschutz erst dann erhält wenn er zuvor ein Mediationsverfahren erfolglos durchgeführt hat, das vor einem von der RSV ausgewählten Mediator versucht wurde.“

Mehr Informationen —> hier

Qualitätsverbund Mediation

Nachdem nun seitens des Justizministeriums die Rechtsverordnung zum „zertifizierten Mediator“ nicht so schnell zu erwarten ist, haben die Verbände die Initiative für einen Qualitätsverbund Mediation ergriffen. Der BMWA hat seine Mitglieder mit folgender Mail  und einem Mitgliederschreiben informiert

„Die Vorstände der 5 Mediations-Verbände mit über 6.000 Mitgliedern – BAFM, BM, BMWA, DFfM, DGM – halten es für dringend geboten einen „Qualitätsverbund Mediation“ zu schaffen. Seine Aufgabe soll sein, den Basisstandard der Mediation zu etablieren. Dies dient der Qualitätssicherung und der Markttransparenz. Ferner soll den Erfordernissen des Verbraucherschutzes Rechnung getragen werden, um das Vertrauen in die Mediation zu stärken.

Als Grundlage für den Basisstandard sollen die Elemente einbezogen werden, die sich über die letzten 20 Jahre bewährt haben. Das sind unter anderem: Ausbildungen im Umfang von mindestens 200 Zeitstunden durch qualifizierte Lehrende, ein angemessener Anteil davon Selbstreflexion und direkter Praxisbezug durch echte Mediations-Fälle.

Auf dem Weg der weiteren Ausgestaltung der Profession Mediation halten es die Vorstände für zielführend jetzt zu handeln. Damit möchten die Vorstände die Marktverantwortung der Mediationsverbände gemeinsam wertebildend wahrnehmen.

Der nächste Schritt wäre diesen Basisstandard zu entwickeln. Das bedeutet nicht die verbandseigenen Standards außer Kraft zu setzen.

Hierzu bitten wir Sie um Ihre Anregungen. Außerdem werden wir unsere verbandsinternen Gremien bitten, tätig zu werden. Wir werden Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Das nächste Treffen der verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe findet am 9. November 2015 in Berlin statt.“

 

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