Neu: Schlichtungsstelle Energie

Im Oktober 2011 wurde die Schlichtungsstelle Energie gegründet. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben die Schlichtungsstelle Energie als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Träger der Schlichtungsstelle sind Verbände  der Energiewirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V..

Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern, wenn diese sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben Sie soll die Kundenzufriedenheit erhöhen und zur Entlastung der Gerichte beitragen. Sie bietet Verbrauchern ein modernes, transparentes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Behandlung von Beschwerden.

In den §§ 111a und b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist seit dem 04. August 2011 das Recht von  Verbrauchern geregelt, sich nach erfolgloser Beschwerde bei dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) an die Schlichtungsstelle wenden zu können. Die Rechtsbeziehung zwischen Verbraucher und EVU ergibt sich in erster Linie aus dem mit dem EVU geschlossenen Vertrag. Daneben sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Stromgrundversorgungsverordnung  (StromGVV), die Gasgrundversorgungs- verordnung (GasGVV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und natürlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) relevant.

Diese Art von Schlichtungsstelle bietet auch eine kostengünstige Alternative zur Mediation, ist aber in einigen Fällen sicherlich kein Ersatz dafür. Nach der Verfahrensordnung wird seitens des Ombudsmannes der Sachverhalt ermittelt und auf der Grundlage von Recht und Gesetz eine nicht bindende Empfehlung an die Konfliktparteien abgegeben. Diese ergeht schriftlich und wird den Beteiligten übermittelt.

Eine interessenbasierte Verhandlung findet also nicht statt, vielmehr ist der Bewertungsmaßstab Recht und Gesetz. Nach Scheitern des Schlichtungsverfahrens steht beiden Parteien der Weg in weitere Verfahren z.B. eine Mediation oder natürlich das Gerichtsverfahren offen.

Mediatoren für ein anschließendes Mediationsverfahren findet man unter www.mediator-finden.de.

 

 

 

Verfahren der Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten muss dringend reformiert werden

Das Verfahren der Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten muss dringend reformiert werden so ein Kommentar in der  TAZ mit der Überschrift

Infrastrukturprojekte dürfen kein staatlicher Alleingang sein

Einbinden statt aussperren

Die Anwohner des Frankfurter Flughafens haben  vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein vorläufiges Nachtflugverbot durchgesetzt.

„Empörend bleibt dabei, dass überhaupt ein Gericht einschreiten musste – denn die Flugpause war eigentlich bereits im Mediationsverfahren beschlossen worden. Doch davon wollte die hessische Landesregierung letztlich nichts mehr wissen.“

Weiter heißt es in dem Artikel: „Bislang ist es nämlich so, dass die Betroffenen erst dann bei neuen Straßen, Schienen, Flughäfen und Stromleitungen mitreden dürfen, wenn die Pläne dafür schon fertig sind. Also: zu spät. Und zudem heißt mitreden noch lange nicht mitentscheiden dürfen. Wenn in Zukunft langwierige Auseinandersetzungen auf der Straße und vor Gericht vermieden werden sollen, dann müssen die Bürger von Anfang voll in Projektierung, Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten einbezogen werden. Dabei muss zuallererst transparent geklärt werden, ob das entsprechende Vorhaben überhaupt nötig ist. Alternativen müssen ergebnisoffen geprüft werden. Und über die müssen die Betroffenen dann verbindlich entscheiden dürfen, bevor gebaut wird.“

Genau hier können mediative Verfahren, Großgruppenmoderationsverfahren wie die Syntegration oder ähnliches greifen, die Basis dafür legen, interessenorientiert eine breite Basis für Entscheidungen zu finden.

Über 70 Unternehmen und andere Institutionen unterzeichneten am 01.11. den Conflict Policy Codex

Zahlreiche Vertreter von Unternehmen und Verbänden sowie Kanzleiem haben heute abend in Kiel Conflict Policy Codices unterzeichnet. Ziel dieser Erklärung ist das Bekenntnis zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung . Allen voran Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß, dessen Haus als erstes Justizministerium in Deutschland eine derartige Vereinbarung unterzeichnete. Auch für das Justizministerium gilt damit die freiwillige Selbstverpflichtung.

„Wir werden bei Konflikten und Streitigkeiten vor einer Anrufung der Gerichte zunächst die Anwendung von Mediation und anderer alternativer Konfliktlösungsverfahren ernsthaft in Betracht ziehen“ sagte Justizminister Schmalfuß, der selbst auch ein glühender Verfechter der Mediation in den Gerichten ist. Er berichtete von insgesmt 1.108 Mediationsverfahren in den Schleswig-Holsteinischen Gerichten in 2010. Um so mehr bedauere er die aktuellen Diskussionen im Rechtsausschuß zum Mediationsgesetz, nach denen mit Einführung des Mediationsgesetzes die gerichtsinterne Medation nicht mehr weitergeführt werden soll sondern durch ein Güterichtermodell wie in Bayern und Thüringen ersetzt werden soll. Wir hatten über diese Entwicklung bereits in unserem Beitrag „Bleibt die gerichtsinterne Mediation erhalten?“ vor wenigen Tagen berichtet.

Aus seiner Sicht ist die gerichtsinterne Mediation auch keine Konkurrenz zur außergerichtlichen Mediation, vielmehr fördere sie die Bekanntheit. Es sei in jedem Fall immer vorzuziehen, im Konflikfalle vor der Anrufung eines Gerichts in die Mediation zu gehen und damit das Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das sei auch der Grund, warum das Justizministerium die Conflict Policy Codices unterstütze.

„Ich sehe die Herausbildung einer neuen Streitkultur mit Schwerpunkt auf einer einvernehmlichen außergerichtlichen Streitbeilegung als eine der wichtigsten rechtspolitischen Aufgaben der Gegenwart an“, betonte der Justizminister Emil Schmalfuß zum Abschluß seiner Rede.

Das Justizministerium war auch Gastgeber der Veranstaltung, in der nach einem kurzen Vortrag über außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren von Dr. Felix Lehmann, der im Justizministerium für das Projekt gerichtliche Mediation zuständig ist, zum Ende Angela Kaschewski dann die Conflict Policy Codices vorstellte: Ihr und Axel Raulinat von der Gesellschaft zur Förderung der Conflict Policy Codices in Europa e.V. gebührt der Dank zur Initiative. Zu den Unterzeichnern gehört bereits seit Jahren auch die EQUIDIS GmbH, für das Klaus-Olaf Zehle, der Autor dieses Artikels, als Geschäftsführer tätig ist.

 

Freiburg: Infotag Mediation 2011

Am Samstag, 12. November 2011, von 10 – 16 Uhr findet der Freiburger „Infotag Mediation 2011“ im Zentrum Oberwiehre (ZO), Schwarzwaldstr. 78 in, statt.

An einer „Streitbar“ laden kompetente Mediatorinnen und Mediatoren Interessierte zum Gespräch bei einem Getränk ein und beantworten Fragen zum Umgang mit Konflikten sowie zur Methode der Mediation.

Besucher erfahren, wie man Konflikte mit Hilfe der Mediation auf konstruktive Art klären und lösen kann ohne einen Rechtsstreit „vom Zaun zu brechen“.

Anlass für den diesjährigen Infotag Mediation ist das im Frühjahr 2012 in Kraft tretende Mediationsgesetz, das am 01.12.2011 im Bundestag verabschiedet wird. Mit diesem soll nach dem Willen der Bundesregierung die außergerichtliche Konfliktbeilegung gefördert werden.

Während die Mediation bei Trennungen und Scheidungen schon vielfach erfolgreich genutzt wird, ist sie in anderen Lebensbereichen, wie zum Beispiel bei Konflikten in der Nachbarschaft, in Vereinen oder in der Arbeitswelt, noch weniger bekannt. Der Infotag Mediation soll hier für Aufklärung sorgen.

Veranstalter des „Infotages Mediation 2011“ sind die  Regiogruppe Freiburg der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM), die  Arbeitsgemeinschaft Mediation im Freiburger Anwaltverein sowie die Regionalgruppe Südbaden im Bundesverband Mediation e.V. (BM).

Mediation zum Betrieb einer Seniorenwohnanlage

Die Frankfurter Rundschau berichtet von dem erfolgreichen Mediationsverfahren zum Kurstift Bad Homburg. „Alle sind Gewinner, auch die Stadt und die Vermieter“ sagt der Oberbürgermeister Michael Korwisi zum Ergebnis des Mediationsverfahrens. Ausführliche Information  findet man hier.

Mediationsfälle

In dieser Rubrik werden wir in lockerer Folge über Fälle berichten, bei denen eine Mediation durchgeführt wurde. Wir können dabei nur auf veröffentlichte Fälle zurückgreifen. Gerade die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens führt dazu , dass viele Konfliktfälle, die über Mediation einer Lösung zugeführt werden nicht bekannt werden. Somit kann hier nur die Spitze des Eisbergs verdeutlicht werden.

Wir hoffen trotzdem durch unsere Darstellung dafür zu sorgen, dass deutlich wird, in welchen Fällen Mediation geeignet sein kann.

Vorsicht bei Mogelpackungen in der Rechtsschutzversicherung

Der DAV weist in einer Pressemitteilung auf folgendes hin:

„Die DEURAG bewirbt einen neuen Tarif. Mit dem Titel „M-Aktiv“ wird der Eindruck erweckt, die Kunden könnten zukünftig aktiver ihre Interessen vertreten als bisher. Tatsächlicher Kern ist aber eine Leistungsminderung, und es droht die Gefahr, dass wichtige Fristen versäumt werden, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dem Kunden wird die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst vor Gericht zugebilligt, davor aber verweigert. Stattdessen wird ein „Mediator“ angeboten. Besonders problematisch ist der ausschließliche Weg über die Mediation im Arbeitsrecht, das insbesondere in dem wichtigen Kündigungsschutzbereich von kurzen gesetzlichen Klagefristen betroffen ist, die durch das Mediationsverfahren nicht gewahrt werden. „Der Irrtum von Versicherungsnehmern darüber und ein damit verbundener Rechtsverlust sind vorprogammiert“, so Rechtsanwalt Dr. Hans‑Georg Meier von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Professionelle Mediatoren würden – so die DEURAG – für einen unbürokratischen, flexiblen Ablauf des Verfahrens sorgen. Verschwiegen wird, dass „unbürokratisch und flexibel“ bedeutet, dass das Recht nicht beachtet wird und vermutlich auch nicht beachtet werden kann, denn Mediatoren müssen keine rechtliche Ausbildung haben. Selbst wenn sie diese haben, sollen sie sie nicht anwenden, denn die Mediation soll nur die Interessen der Beteiligten ausgleichen, nicht aber ihre Rechtsansprüche. Man bekommt also nur, was man dringend braucht, nicht das, was einem zusteht. Versprochen wird kein Ärger, kein Stress, obwohl in der Mediation jede Partei selbst mit dem Gegner verhandeln muss, wenn auch unter der Leitung des Mediators. Mediation ist in einigen Bereichen durchaus sinnvoll. Schwierig wird dies nach Angabe der DAV-Arbeitsrechtler aber vor allem im Arbeitsrecht, wenn Fristen, wie beispielsweise die wichtigen gesetzlichen Klagefristen bei
Kündigungsschutzverfahren, betroffen sind. Verschwiegen wird letztlich auch von den Versicherern, dass der Gegner sich der Mediation unproblematisch verweigern kann, ja nicht einmal auf eine entsprechende Anfrage reagieren muss. „Wer berät den Versicherungsnehmer dann, ob es sich lohnt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten?“, so Meier weiter. Rechtsschutzversicherungen, die außergerichtlich nur die Mediation decken, böten in Wahrheit außergerichtlich keinen Schutz. Meier: „Rechtsschutz ist nur da, wo Rechtsanwälte drin sind!“.“

Die Aussage „Verschwiegen wird, dass „unbürokratisch und flexibel“ bedeutet, dass das Recht nicht beachtet wird“ halte ich in dem Beitrag des DAV wiederum für kritisch. Hier spielt wohl vor allem Angst eine Rolle, dass lukrative Arbeitsrechtsverfahren in der Mediation schneller und damit am normalen anwaltlichen Honorar vorbei gelöst werden. Mt welchem  „Recht“ wird denn hier gesichert angenommen, dass das Recht nicht beachtet wird. Auch in Mediationsverfahren sollte das Recht immer als Bezugspunkt und als mögliches BATNA (best alterative to negotiated solution) eine Rolle spielen und die „professionellen“ Mediatoren können ja durchaus rechtliche Kenntnisse haben.

Heitersheim: Mediationsverfahren Nordumgehung

Ziel der Mediation soll die Herstellung weitgehender Transparenz der Meinungen sein. So soll es möglich werden, einen gemeinsamen Konsens zu finden.  So wird das Mediationsverfahren zum Thema Nordumfahrung in Heitersheim umschrieben, bei dem Vertreter der Interessengruppen sowie der Planer teilnehmen sollen.

Seit 2006 stehen sich zwei Initiativen  im Bebauungsplanverfahren Nordumfahrung Heitersheim gegenüber. Stadt und der Gemeinderat wollen nun ein Mediationsverfahren dazu beginnen. Susanne Häsler von der LBBW Immobilien und Kommunalentwicklung GmbH wird abei als Mediatorin agieren.

Für das Verfahren unter dem Titel „Bürgerforum Nordumfahrung“ sind 20 Teilnehmer vorgesehen. Vertreten sind Anlieger, Eigentümer, Landwirte und Schule auf der Seite der Betroffenen und Bürgermeister, Mitarbeiter der Verwaltung und das Verkehrsplanungsbüro, das den fachlichen Hintergrund erarbeitet hat.
Auch hier wie bei vielen anderen Mediationsverfahren in der Planungsphase wird nur Vorarbeit geleistet und Konsensbildung versucht. In drei Gesprächsrunden werden die Ergebnisse bilanziert.  Bürgermeister Löffler wird zitiert mit einer Aussage, das alles koste einen Bruchteil dessen, was an Planungsrate im Haushalt eingestellt ist, aber er stellt auch klar „Die Mediation bedeutet keine Verlagerung der Entscheidungskompetenz, wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet der Gemeinderat.“

Im Zweifelsfall geht’s vor Gericht.

Mediation in der Bürgerbeteiligung

Mediation ist in vielen Bürgerbeteiligungsverfahren bei Konflikten zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen ein geeignetes Verfahren, wenn die Ziellösung auf eine Basis mit breiter Akzeptanz fußen soll und dabei insbesondere auch kreative Lösungsansätze berücksichtigt werden sollen.

In dieser Rubrik wollen wir in Zukunft in lockerer Folge über Planungsverfahren berichten, bei denen Mediation oder ähnliche Verfahren eingesetzt werden, um die Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen bei der Definition von Lösungen zu ermöglichen.

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