Mediation und Rechtschutz – Eine vergleichende Studie

TitelblattKnapp 85% der Versicherungsunternehmen, die eigenständig eine Rechtsschutzversicherung anbieten, übernehmen inzwischen Kosten der Mediation in Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden, wie eine Studie des Internetportals www.mediator-finden.de ergeben hat, die diese in den Monaten Februar/März 2013 durchgeführt hat.

Dabei reicht die Kostenübernahme von 500 €/Fall bis zu unbegrenzter Kostenübernahme. Auch andere Bedingungen z.B. zur Selbstbeteiligung und Auswahl des Mediators unterscheiden sich.

Untersucht wurden 61 Versicherungsunternehmen, die Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden anbieten, wobei nur 37 der Unternehmen eigenständig eine Rechtsschutzversicherung mit eigenen Bedingungen anbieten, 24 der Unternehmen bieten Rechtsschutzversicherungen in Kooperation mit einem unabhängigen Rechtsschutzversicherer oder eine spezialisierten Versicherer im eigenen Konzern an.

Die Rechtsschutzversicherungen springen beim Thema Mediation auf einen Trend und stützen durch die Übernahme von Kosten prinzipiell die Akzeptanz des Verfahrens wesentlich. Allerdings liegt die Vermutung in vielen Fällen nahe, dass die Rechtsschutzversicherungen dabei nicht immer die Interessen Ihrer Versicherungsnehmer in den Vordergrund rücken sondern Mediation vor allem als Mittel zur Kostendämpfung und Gewinnsteigerung nutzen.

Die Versicherer bedienen sich gerne des Mediationsgesetzes, dass im Juli 2012 verabschiedet wurde,  um ihre Innovationsfähigkeit und Leistungen im Markt darzustellen. Sie haben aber ihre Versicherungsbedingungen den Festlegungen des Gesetzes noch nicht angepasst. So ist was seitens der Versicherer als Rahmenbedingung für Mediation vorgesehen ist, nicht immer als Mediation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu verstehen, bzw. verstößt eindeutig gegen das Gesetz.

Trotz allem ist natürlich das Vorgehen der Versicherer zu befürworten, weil dadurch ihren Kunden Lösungen bei Streitigkeiten ermöglicht werden, die den Bedürfnissen der Kunden entsprechen. Viele Versicherungsnehmer müssen nämlich bei Verfahren vor Gericht feststellen, dass „Recht haben und Recht bekommen“ nicht immer dasselbe ist. Gerade die Nachhaltigkeit einer in der Mediation gefundenen Konfliktlösung ist ein wesentliches Argument. Zudem gilt für die Versicherer auch bei Nutzung der Mediation als Verfahren immer noch die Kostenübernahmepflicht beim Gerichtsverfahren, falls das Mediationsverfahren scheitern sollte. Bis heute gibt es zumindest noch keine Versicherung, die ausschließlich die Mediation abdeckt und die Kostenübernahme in einem anschließenden Gerichtsverfahren ausschließt.

Die angebotenen Leistungen unterscheiden sich wesentlich voneinander. Die Mediation GmbH fairmitteln&fairfinden, Betreiber des größten deutschen Mediatorenverzeichnisses www.mediator-finden.de , empfiehlt deshalb ausdrücklich den genauen Vergleich von Angeboten und Abgleich mit den persönlichen Präferenzen des Versicherungsnehmers.

Unterschiede ergeben sich nicht nur in der Höhe der Kosten, die übernommen werden. Diese reichen von lediglich 500 € pro Jahr für Mediationsverfahren bis zur Abdeckung ohne definierten Obergrenze bzw. lediglich an der Haftungssumme orientiert. Auch die Möglichkeiten der vom Mediationsgesetz vorgesehenen freien Wahl eines Mediators durch die Konfliktparteien sind unterschiedlich stark eingeschränkt. Ebenso wird die Freiheit, die Art der Verfahrensführung dem jeweiligen Konfliktfall angemessen zu wählen, durch einige Versicherer stark eingeschränkt.

Die Versicherungen propagieren oft als kostengünstigen Weg im eigenen Interesse eine sogenannte „Telefonmediation“ und finanzieren bereits mehrere tausend solcher telefonischen Konfliktlösungen im Monat. Diese Art der Lösungsfindung ist in einigen Fällen auch im Sinne der Versicherten sicherlich ein effizienter Weg der Konfliktlösung. Sie wird aber seitens professioneller Mediatoren trotz allem als sehr kritisch betrachtet, zumal fraglich ist, ob die gewählte Vorgehensweise überhaupt als Mediation bezeichnet werden kann bzw. den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Eine Tabelle mit allen Versicherungsunternehmen, die in der Rechtsschutzversicherung eigenständige Versicherungsbedingungen anbieten findet man auf www.mediation.de/rechtsschutz. Die komplette Studie, kann dort ebenfalls als kostenloses E-Paper abgerufen werden.

Vorsicht bei Mogelpackungen in der Rechtsschutzversicherung

Der DAV weist in einer Pressemitteilung auf folgendes hin:

„Die DEURAG bewirbt einen neuen Tarif. Mit dem Titel „M-Aktiv“ wird der Eindruck erweckt, die Kunden könnten zukünftig aktiver ihre Interessen vertreten als bisher. Tatsächlicher Kern ist aber eine Leistungsminderung, und es droht die Gefahr, dass wichtige Fristen versäumt werden, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dem Kunden wird die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst vor Gericht zugebilligt, davor aber verweigert. Stattdessen wird ein „Mediator“ angeboten. Besonders problematisch ist der ausschließliche Weg über die Mediation im Arbeitsrecht, das insbesondere in dem wichtigen Kündigungsschutzbereich von kurzen gesetzlichen Klagefristen betroffen ist, die durch das Mediationsverfahren nicht gewahrt werden. „Der Irrtum von Versicherungsnehmern darüber und ein damit verbundener Rechtsverlust sind vorprogammiert“, so Rechtsanwalt Dr. Hans‑Georg Meier von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Professionelle Mediatoren würden – so die DEURAG – für einen unbürokratischen, flexiblen Ablauf des Verfahrens sorgen. Verschwiegen wird, dass „unbürokratisch und flexibel“ bedeutet, dass das Recht nicht beachtet wird und vermutlich auch nicht beachtet werden kann, denn Mediatoren müssen keine rechtliche Ausbildung haben. Selbst wenn sie diese haben, sollen sie sie nicht anwenden, denn die Mediation soll nur die Interessen der Beteiligten ausgleichen, nicht aber ihre Rechtsansprüche. Man bekommt also nur, was man dringend braucht, nicht das, was einem zusteht. Versprochen wird kein Ärger, kein Stress, obwohl in der Mediation jede Partei selbst mit dem Gegner verhandeln muss, wenn auch unter der Leitung des Mediators. Mediation ist in einigen Bereichen durchaus sinnvoll. Schwierig wird dies nach Angabe der DAV-Arbeitsrechtler aber vor allem im Arbeitsrecht, wenn Fristen, wie beispielsweise die wichtigen gesetzlichen Klagefristen bei
Kündigungsschutzverfahren, betroffen sind. Verschwiegen wird letztlich auch von den Versicherern, dass der Gegner sich der Mediation unproblematisch verweigern kann, ja nicht einmal auf eine entsprechende Anfrage reagieren muss. „Wer berät den Versicherungsnehmer dann, ob es sich lohnt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten?“, so Meier weiter. Rechtsschutzversicherungen, die außergerichtlich nur die Mediation decken, böten in Wahrheit außergerichtlich keinen Schutz. Meier: „Rechtsschutz ist nur da, wo Rechtsanwälte drin sind!“.“

Die Aussage „Verschwiegen wird, dass „unbürokratisch und flexibel“ bedeutet, dass das Recht nicht beachtet wird“ halte ich in dem Beitrag des DAV wiederum für kritisch. Hier spielt wohl vor allem Angst eine Rolle, dass lukrative Arbeitsrechtsverfahren in der Mediation schneller und damit am normalen anwaltlichen Honorar vorbei gelöst werden. Mt welchem  „Recht“ wird denn hier gesichert angenommen, dass das Recht nicht beachtet wird. Auch in Mediationsverfahren sollte das Recht immer als Bezugspunkt und als mögliches BATNA (best alterative to negotiated solution) eine Rolle spielen und die „professionellen“ Mediatoren können ja durchaus rechtliche Kenntnisse haben.

Mediatoren tagen zum Mediationsgesetz – Qualitätskriterien weiterhin in der Diskussion

Am 7. und 8. Oktober richtet die Universität Jena gemeinsam mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherungs-AG den Deutschen Mediationstag zum vierten Mal unter der Schirmherrschaft des Thüringer Justizministers aus. Erwartet werden zwischen 300 und 400 Teilnehmer.

Es  „wissen immer noch zu wenige, was Mediation bedeutet und wie sie sich nutzen lässt“ läßt Prof. Dr. Christian Fischer, der den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Jena innehat in einer Pressemitteilung verlauten.

Der vierte Deutsche Mediationstag steht ganz im Zeichen des neuen Mediationsgesetzes, das in Kürze verabschiedet werden soll. Es geht um die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mediation und konkrete rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten.

Rainer Tögel, Vorstandssprecher des Mitveranstalters D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, erwartet angesichts des aktuellen Gesetzentwurfs kritische Diskussionen: „Soll die Mediation als echte Alternative überzeugen, muss sie sich gegen ausgereifte und anerkannte Gerichtsverfahren behaupten. Derzeit fehlen insbesondere einheitliche Standards für eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Mediatoren. Diese Qualitätskriterien sind jedoch eine Grundvoraussetzung dafür, dass diese Art der Konfliktlösung von der Bevölkerung akzeptiert wird und sich durchsetzen kann.“

Ausbildungen zum Mediator, die die Anforderungen des Gesetzentwurfs berücksichtigen, gibt es nach Aussage einiger Ausbildungsinsitute heute bereits. Eine Übersicht über Ausbildungsangebote findet man auf dem Portal www.mediation.de in der Rubrik Ausbildung. Dort werden auch Seminare, Weiterbildungen und Fortbildungen zum Mediator geführt. Ausbildungsinstitute werden wir ab sofort in lockerer Folge in diesem Blog darstellen und die Vorstellung auf der Seite www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute dokumentieren.

Auf der Seite www.mediator-finden.de findet man heute bereits das größte Mediatorenverzeichnis in Deutschland, dort kann in der erweiterten Mediatorensuche nach Ausbildungsumfang und Zertifizierung in der Auswahl eines Mediators differenziert werden. Dieses Mediatorenregister ist vorbereitet, auch die Anforderungen, die sich aus dem Mediationsgesetz ergeben, als zusätzliches Auswahlkriterium diekt aufzunehmen.

Hier wird es in der Einführunsgphase des Gesetzes sicherlich ausreichend Diskussionen mit den Rechtsschutzversicherungen geben, wann die Kosten welchen Mediators tatsächlich von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Eine erste Übersicht über Rechtschutzversicherungen, die Mediation abdecken findet man ebenfalls auf dem Portal www.mediator-finden.de in der Rubrik Rechtsschutz.

Mediation zur Streitschlichtung – Kurz und schmerzhaft

In einem sehr guten Artikel beschreibt Stefan Locke die Mediation. Einmal an Hand eines Beispiels aber auch die Abgrenzung zur Schlichtung wie sie Heiner Geißler bei Stuttgart 21 gemacht hat, wird vorgenommen. Auch auf das Thema Rechtschutz geht er dabei ein. Eine gute Übersicht über Rechtsschutzversicherungen, die Mediation übernehmen finden Sie hier.

Den vollständigen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung finden Sie hier.

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