EU Projekt Go to Mediation

gotomediation

Unter der Überschrift „Go to Mediation“ haben  neun europäische Industrie und Handelskammern ein EU-weites Projekt gestartet, um die Mediation zu fördern. Die jeweiligen Regelungen rund um die Mediation, insbesondere natürlich in diesem Zusammenhang Wirtschaftsmediation und Anlaufstellen, um Mediatoren zu finden, werden für alle neun teilnehmenden Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Rumänien, Spanien und Zypern auf der Webseite www.gotomediation.eu ausführlich dargestellt.

 

Deutscher Projektpartner ist die Handelskammer Hamburg, die bereits seit 2000 zusammen mit dem Hamburger Institut für Mediation e.V. und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer eine Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte betreibt.

 

DGM Regionalgruppe Hamburg kommentiert den Entwurf der Rechtsverordnung zum zertifizierten Mediator

blog-mediation.de-newsIn ihrem Newsletter vom 28.02.2014 kommentiert die Regionalgruppe Nord der Deutschen Gesellschaft für Mediation, DGM den Entwurf der Rechtsverordnung zum zertifizierten Mediator. Dort heißt es unter anderem: „…Die langwierigen Auseinandersetzungen um das Thema Zertifizierung tragen u. E. die Züge einer Gespensterdebatte….“

In ihrem Newsletter verweist die Gruppe auch auf meinen entsprechenden Blogbeitrag vom 10.02. 2014 mit meiner Kommentierung.

Außerdem ist mir seitens der Regionalgruppe Nord dort noch eine Inline Kommentierung des Referentenentwurfs zur Verfügung gestellt worden.

Des weiteren weisen die Autoren auf die Mitgliederversammlung der DGM hin, in der insbesondere auch eine klare Positionierung der DGM zur Thematik der Güterichter diskutiert werden soll, auch darüber haben wir bereits in unserem Blog am 12.02. berichtet.

 

 

 

Mediation Eyller Berg – Kamp-Lintfort abgebrochen

blog-mediation.de-newsEinem Artikel in RP-Online vom 12.02.2014 zu folge ist das zwei Jahre dauernde Mediationsverfahren zwischen der Düsseldorfer Bezirksregierung und der Betreiberin der Mülldeponie auf dem Eyller Berg von der Bezirksregierung einseitig beendet worden.

In dem Artikel steht unter anderem:

„Mehr als zwei Jahre haben die Mitglieder der Bürgerinitiative Eyller Berg und der Interessengemeinschaft „Endlager Mensch“ für die endgültige Schließung der Mülldeponie Eyller Berg gekämpft, haben ihre Freizeit für die Recherche geopfert und dafür gesorgt, dass das Thema beständig in der Öffentlichkeit war. Am Ende haben sie nichts erreicht. In der letzten Woche verkündete Regierungspräsidentin Anne Lütkes in Kamp-Lintfort, dass das Mediationsverfahren beendet worden sei…

Kamp-Lintforts zuständiger Dezernent Martin Notthoff betonte gestern, dass die Stadt weiterhin sich klar positionieren werde. „Juristisch tendiert unser Einfluss zwar gegen nur, aber wir wollen gerne eine gemeinsame Strategie mit allen Beteiligten entwickeln.“ Offen ist noch die angekündigte Anordnung, die dem Betreiber untersagt, weitere Abfälle auf dem Berg zu schütten.“

Mediation zwischen EURO Gate und JadeWeserPort erfolgreich

organisationenEiner Pressemeldung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zufolge konnten die seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreitigkeiten zwischen der JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft (JWPR) und der Betreibergesellschaft EUROGATE auf dem Wege der Mediation
beigelegt werden.

Mediator war der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichtes Bremen, Wolfgang Arenhövel.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies, gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrates der JWPR wird in der Pressemeldung wie folgt zitiert „Ich habe immer gesagt, dass wir eine erfolgreiche Zukunft des Hafens nicht im Gerichtssaal erreichen können. Insofern bin ich ebenso wie meine Bremer Kollegen ausgesprochen froh darüber, dass jetzt eine Einigung erzielt ist und wir uns gemeinsam auf die Vermarktung des Containerterminals Wilhelmshaven konzentrieren können.“

Emanuel Schiffer, Vorsitzender der EUROGATE-Gruppengeschäftsführung, sagte der Pressemitteilung zufolge: „Das ist ein gutes Signal und ein erfreulicher Einstieg in das Jahr 2014. Es ist gut, dass wir jetzt zusammen nach vorne schauen können.“

Die Einigung wurde  in allen fünf anhängigen Verfahren, unter anderem Hafenentgelte und Umschlagsentgelte, erzielt. Details über die Einigung wurden nicht veröffentlicht.

Auch in Österreich sind sich die Mediationsverbände nicht immer einig

Tischgesellschaft_72dpi_web„Unsere Verbände haben über viele Jahre nicht miteinander geredet“, sagt Reinhard Dittrich vom Netzwerk Mediation und ergänzt, dass das durch einen Führungswechsel geändert wurde. Herbert Drexler, Österreichischer Bundesverband für Mediation ergänzt: „Ich bin 2010 gefragt worden, ob ich den Vorstand übernehme. Ich habe gesagt, ich nehme nur an, wenn sich die Verbände wieder vertragen.“

Zwischen den beiden größten heimischen Mediatorenverbänden herrschte jahrelang Funkstille. Jetzt reden sie wieder miteinander.

heißt der Artikel im Portal diepresse.com:

Vielleicht auch ein Modell in Deutschland. Hier sind es zwar nicht nur zwei Verbände, aber zwischen den inzwischen eng zusammenarbeitenden Verbänden BM, BAFM und BMWA sowie den anderen „kleineren“ Verbänden ist es immer noch nicht zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gekommen. Dabei wäre das notwendig, um gemeinsam mit mehr Power das Thema Mediation in Deutschland voranzubringen.

Manchmal kann ein Führungswechsel der richtige Weg sein, wie die Österreicher uns zeigen.

Auch in den Niederlanden haben inzwischen die Verbände zusammengeschlossen berichtet die Centrale für Mediation.

Mediation im Patentstreit zwischen Apple und Samsung nicht erfolgreich

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In ihrem Dauerstreit um Patente wollten es die Smartphone-Hersteller Apple und Samsung erneut mit Mediation versuchen. Die beiden
Vorstandsvorsitzenden hatten laut den beim Bezirksgericht San José eingereichten Gerichtsakten zugestimmt, bis zum 19. Februar an einer
Mediationssitzung teilzunehmen.

Diese Sitzung hat jetzt wohl in der letzten Woche stattgefunden.

„Now ZDNet Korea [Google Translate] (via The Verge) is reporting that both companies met in the United States last week but failed to reach an agreement in their ongoing legal battle.“ wird auf  dem Portal macrumors.com berichtet.

„The report notes that Cook met with Samsung mobile division chief J.K. Shin to discuss a possible settlement, but did not make any significant  progress towards a deal. Korean newspaper Choshun [Google Translate] states that Shin was originally expected to fly out to the United States next week before the court-imposed deadline on the meeting, but now has no plans to do so, indicating that the session has already taken place. “ heißt es dort weiter.

Gerichtlicher Mediator unterstützt im Streit um Verwendung des Gewinns im Rostocker Hafen

Der Streit zwischen dem Land und der Stadt Rostock um die Verwendung der
Gewinne des Rostocker Hafens ist beigelegt. Beide Seiten einigten sich
darauf, Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung künftig
einstimmig zu treffen, wie es in einer am Dienstag verbreiteten
gemeinsamen Mitteilung der Hansestadt und des Verkehrsministeriums
heißt. Die Hafen-Entwicklungsgsellschaft HERO gehört zu 74,9 Prozent der
Stadt und zu 25,1 Prozent dem Land. Die Gewinne der Jahre 2012 und 2013
sollen im Unternehmen bleiben. Dieses Ergebnis erzielten die
Gesellschafter bei einem Gespräch am 17.02., das von einem
gerichtlichen Mediator begleitet wurde. Die Stadt hatte zuvor gefordert,
eine Million Euro Gewinn zur Sanierung des städtischen Haushalts
abzuführen.

Quelle: dpa

Fragt sich nur was ein „gerichtlicher Mediator“ ist. Dieser ist im Mediationsgesetz nicht vorgesehen.

Mediation in manchen Segmenten in Österreich obligatorisch

ParagraÖsterreich nimmt die Mediation insgesamt sehr viel wichtiger als Deutschland. Zum einen gibt es dort schon sehr viel länger ein Mediationsgesetz, zum anderen sind als Voraussetzung für die Zulassung als gesetzlicher Mediator  350 Stunden Ausbildung zwingend.

Auch in einigen Spezialgesetzen ist die außergerichtliche Streibeilegung oligatorisch. So regelt z.B. das Kraftfahrsektor-Schutzgesetz in § 7 die außergerichtliche Streitbeilegung wie folgt:

(1) Ein Vertragsteil hat vor der Einbringung  einer Klage über eine Streitigkeit aus der  Vertriebsbindungsvereinbarung zur gütlichen Einigung eine  Schlichtungsstelle zu befassen, einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zu  stellen oder, sofern die andere Partei damit einverstanden ist, den  Streit einem Mediator zu unterbreiten. Die Klage ist nur zulässig, wenn  drei Monate ab Einleitung des Schlichtungsverfahrens, ab Einlangen des  Antrags bei Gericht oder ab Beginn der Mediation verstrichen sind, ohne  dass eine gütliche Einigung erzielt worden ist.

(2) Als Schlichtungsstelle im Sinn des  Abs. 1 kommt nur eine von einer Notariatskammer, einer  Rechtsanwaltskammer oder einer sonstigen Körperschaft öffentlichen  Rechts eingerichtete Schlichtungsstelle, als Mediator nur ein Mediator  im Sinn des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes, BGBl. I Nr. 29/2003, in der  jeweils geltenden Fassung, in Betracht.

(3) Sofern die Beteiligten nichts  anderes vereinbaren, hat die Kosten der Schlichtung, des gerichtlichen  Vergleichs oder der Mediation zunächst die Partei zu tragen, die die  gütliche Einigung angestrebt hat. Wenn keine gütliche Einigung erzielt  werden kann, sind diese Kosten im Rechtsstreit wie vorprozessuale Kosten  zu behandeln.

(4) Die Schlichtungsstelle, das  Gericht oder der Mediator haben dem Kläger eine schriftliche Bestätigung  darüber auszustellen, dass keine gütliche Einigung erzielt werden  konnte. Diese Bestätigung hat der Kläger der Klage anzuschließen.

Unglaublich: Gerichtliche Mediation vor dem Güterichter erfolgt am Amtsgericht Elmshorn durch die hierfür geschaffene Mediationsabteilung

ParagraAuf der Seite der DGM ist in den Unterlagen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der DGM am 14.03.2014 in Hagen als Anlage zu Top 2 auch ein Dokument des Amtsgerichts Elmshorn beigefügt, dass wir den Lesern unseres Blogs nicht vorenthalten wollen.
Da wir unter anderem gesprochen von

„gerichtliche Mediation vor dem Güterichter“

„Benötigt man für die gerichtsnahe Mediation einen Rechtsanwalt“.

Die Worte „gerichtliche“ Mediation und „gerichtsnahe“ Mediation sollten doch mit der Einführung des Mediationsgesetzes eigentlich der Vergangenheit angehören.

 

Güterichterverfahren und Mediationsverfahren oft gleich gesetzt

ParagraImmer wieder liest man in der Presse von angeblichen Mediationsverfahren, die sich dann auf den zweiten Blick als Güterichterverfahren herausstellen.

So zuletzt in der Berliner Zeitung, wo zudem noch der Begriff Schlichtung in den gleichen Zusammenhang gesetzt wird.

Unter der Überschrift

Schlichtung statt Prozess in 630 Fällen

berichtet die Berliner Zeitung, das „in Berlin im vergangenen Jahr 630 Streitfälle ohne Urteil friedlich beendet“ wurden und zwar durch MEDIATION.

Weiter steht dort „Am Landgericht gab es mit 460 die meisten Mediationsverfahren.“

Nach dem Gesetz handelt es sich aber genau nicht um Mediationsverfahren, dieses ist nämlich gemäß § 9 Mediationsgesetz nur bis zum 01.August 2013 zulässig gewesen und wurde dann vom Güterichterverfahren abgelöst, in dem die Richter gem. § 278 Abs. 5 ZPO auch Methoden der Mediation einsetzen können. Auch wenn diese Methoden eingesetzt werden, handelt es sich noch lange nicht um Mediationsverfahren.

In diesem Zusammenhang ist mit Spannung zu erwarten, was sich auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mediation ergibt, wo in einem entsprechenden Antrag eine Positionierung der DGM dahingehend erfolgen soll, dass „die DGM die gegenwärtige Praxis, dass ´Güterichter´`Mediation´bei Gericht anbieten…ohne irgendeinen Nachweis der Ausbildung und/oder Befähigung erbringen zu müssen“ für änderungsbedürftig hält. „Richter, die als ´Güterichter´ tätig werden, sollen nicht ´Mediationen´ durchführen und auch nicht hierfür werben dürfen“.

Wenn das erreicht würde, könnten solche falschen Artikel in der Presse auch zukünftig vermieden werden, weil es sicherlich nicht auf reine Recherchefehler der Journalisten zurückzuführen ist sondern auf ein entsprechendes Briefing durch die zuständigen Pressestellen der Gerichte, dass fehlerhaft berichtet wird.

In einem weiteren Antrag auf der a.o. Mitgliederversammlung der DGM wird darüber entschieden, dass sich die DGM so positioniert, dass sie eintritt „für die Abschaffung des ´Güterichter´-Modells und eine entsprechende Änderung des § 278 (5) ZPO“.