PwC Studienserie zum Konfliktmanagement

Dr. Michael Hammes, Dr. Felix Wendenburg, Prof. Dr. Thomas Knobloch und Nicole Becker stellten heute auf der Tagung Konfliktmanagement IV   an der Bucerius Law School die derzeit in Arbeit befindliche 4. Studie zum Konfliktmanagement vor. In dieser geht es um Erkenntnisse aus der Umsetzung eines Konfliktmanagementsystems (KMS), Rolle von Qualitätsaspekten und Qualitätssicherung,

Fokus der Studie IV ist:

  • Ein Praxisupdate des Viadrina Komponentenmodells
  • Wie gelangt man vom Teil KMS zum Gesamt KMS ( Teil KMS können sein: Konflikte am Arbeitsplatz, im Vertrieb, im B2C, im B2B)
  • Drei deskriptive Modelle zur Beschreibbarkeit von Kostenquellen, Steuerungsaspekten eines KMS, und Faktoren für Qualitätssicherung.
  • Tools zur Abbildung von Schadenswerten und Identifizierung des Handlungsbedarfs.

Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei auf die Einbindung des Konfliktmanagements in die Führungsstruktur des Unternehmens gelegt.  Eine wert-/nicht werteorientierte Unternehmensführung muss laut Professor Knobloch insbesondere auch Unternehmensrisiken berücksichtigen und diese haben eine maßgebliche Konfliktkomponente. Daraus lässt sich dann ableiten, dass Konfliktmanagement ein integraler Bestandteil des Risikomanagements sein muss. Entsprechend wird somit ein CMRM Tool abgeleitet, wobei CM für eine aus einer RisikoMap (RM) abgeleitete ConflictMap steht.

Zum Status Quo der Qualität in Konfliktmanagementsystemen werden laut Nicole Becker empirische Befunde von SAP, Bombardier und der Bahn herangezogen, ebenso Ergebnisse einer Befragung der Round Table Mitglieder. Ergebnis werden Anforderungen, Herausforderungen und Kriterien der Qualitätssicherung im Konfliktmanagement sein, u.a. auch Aussagen welchen Beitrag Qualitätssicherung zum Risikomanagement und der Konfliktprävention haben kann.

Donnerstag 20.10. gegen 19.10 Uhr Entscheidung zum Mediationsgesetz ?

Leider wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen

Hier der ursprüngliche Beitrag:

 

In der Vorschau des Bundestages zur nächsten Sitzungswoche wird erläutert, was am Donnerstag nächster Woche zum Mediationsgesetz auf der Tagesordnung steht.

 

“ Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung: Gegen 19.10 Uhr entscheidet der Bundestag über einen Gesetzentwurf (17/5335, 17/5496), den die Regierung eingebracht hat, um Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Das Gesetz soll die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtern, Mindestanforderungen an Mediatoren regeln und Modellprojekte ermöglichen. Für die Debatte vor der Abstimmung stehen 30 Minuten zur Verfügung.“

Bisher ist nicht ersichtlich, ob in der Sitzung noch der ursprüngliche Entwurf aus dem April diskutiert wird oder ein angepasster Entwurf zur Abstimmung kommt. Es bleibt spannend.

In unserem Blog auf www.mediation.de und www.mediator-finden.de sowie www.mediationsausbildung-finden.de werden wir zeitnah berichten.

Justizminister von Thüringen fordert stärkere Verankerung von Qualitätsstandards für Mediation

Auf dem Deutschen Mediationstag 2011 sprach Dr. Holger Poppenhäger, Justizminister des Landes Thüringen in seiner Eröffnungsrede die kontroversen Punkte an, die derzeit im Gesetzgebungsverfahren zum deutschen Mediationsgesetz diskutiert werden.

Neben der Diskussion um die gerichtsinterne Mediation, und die Unterstützung durch eine Mediationskostenhilfe widmete er breiten Raum der Diskussion um die Qualitätsstandards. Aus seiner Sicht „genügt jedoch die gegenwärtige Regelung in §5 des Gesetzentwurfes zur Aus- und Fortbildung nicht, um den Vorgaben der Mediationsrichtlinie gerecht zu werden. “

Er plädiert dabei nicht für eine rigorose Regelung sondern einen behutsamen Umgang mit dem Thema, so zum Beispiel könne die Verankerung wenn schon nicht im Gesetz „zumindest über eine Verordnungsermächtigung erfolgen“. Eine komplette Verlagerung auf eines Zertifizierungssystems in die private Wirtschaft sieht er kritisch, weil er dabei eine Einigung auf den kleinsten aller Anforderungskataloge befürchtet.

Es bleibt damit spannend, was voraussichtlich am 20.10.2011 im Bundestag vorgestellt wird, wenn der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten wird. Wir beobachten diese Diskussion sehr intensiv, u.a. weil wir als Betreiber des größten deutschen Mediatorenregister www.mediator-finden.de sowie des umfassendsten Ausbildungsverzeichnisses www.mediationsausbildung-finden.de sowie Informationsportals www.mediation.de natürlich sofort diese Anforderungen aufnehmen werden und somit Mediatoren und Ausbildungsinstituten die Chance bieten, sich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu positionieren und darstellen zu lassen.

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