Bundesrat befürwortet Entwurf zum Mediationsgesetz grundsätzlich fordert aber noch Anpassungen

In einer Stellungnahme des Bundesrates zum Mediationsgesetz die am 18.03.2011 beschlossen wurde, begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung ein Mediationsgesetz einzuführen, fordert aber noch Nachbesserungen, u.a. im wesentlichen zu folgenden Punkten

– Anpassungen bei der Auswahl eines richterlichen Mediators (Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG)

– Klärung der Rolle von Prozessbevollmächtigten (Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 -neu- MediationsG)

– Prüfung, wie die Qualifikation von Mediatoren nachgewiesen werden kann (Artikel 1 § 5 MediationsG)

– Regelungen zum Ausbildungsstandard

– Anpassungen der ZPO bezogenenRegelungen

Italiens Anwälte planen Streik gegen ein Mediationsgesetz

Italienische Anwälte haben zum Protest gegen  das ab 21.03.2011 geltende Mediationsgesetz in Italien aufgerufen und planen einen landesweiten Streik vom 16.03.-21.03.  Weitere Informationen finden Sie hier.

Beeindruckend: Schleswig-Holsteins Gerichte haben im Jahr 2010 in 1.108 Verfahren eine Mediation durchgeführt

Und dann wird immer noch behauptet, Mediation wird eher selten eingesetzt. Gerichtsmediation in Schleswig-Holstein ist zumindest im Kommen. Jetzt ist nur noch zu hoffen, dass die potentiellen Mediationskunden auch sehen, dass es viele auch kostenträchtige Schritte spart, wenn man gar nicht erst zu Gericht geht sondern bereits im Vorhinein ein Mediationsverfahren durchführt. Dann ist endlich die notwendige Akzeptanz der „AUSSERGERICHTLICHEN“ Mediation erreicht. Aber letztendlich müssen alle Mediatoren über solche Erfolge dankbar sein anstatt neidisch zu werden. Jeder Mediand eines gerichtsinternen Mediationsverfahrens, das wie in Schleswig-Holstein zu 78 % der Fälle auch erfolgreich ist, trägt die Idee der Mediation weiter und fördert so die Bekanntheit der Mediation. Wenn das Mediator finden dann noch genauso einfach ist, wie der Weg zum Gericht, was steht dann dem Erfolg der Mediation noch im Wege.

Mediationsgesetz: Abweichungen des Gesetzentwurfs zum Referentenentwurf

Wenn man den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz einer genaueren Analyse unterzieht, sieht man die Abweichungen zum ursprünglichen Referentenwentwurf.

Hier eine kurze Übersicht:

§ 1 Abs.1 Satz Ergänzung: Mediation als „strukturiertes“ Verfahren und Berücksichtigung „mehrerer“ Mediatoren

§ 2 Abs. 1 ist dazugekommen: “ Die Parteien wählen den Mediator aus“

§ 2 Abs. 3 „allseitiges Einverständnis“ für Einzelgespräche erforderlich

§ 2 Abs. 4 ist dazugekommen: “ Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden“

§ 2 Abs. 5 Ergänzung: „Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden“

§ 2 Abs. 6 Satz 1 Änderung: Der Mediator „wirkt darauf hin“  und nicht mehr Kenntnis der „vollen“ Sachlage

§ 2 Abs. 6 Satz 2 dazugekommen: „Er soll die Parteien,die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, auf die Möglichkeit hinweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden.“

§ 4 Einbeziehung der „in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen“ in die Verschwiegenheitspflicht. Ergänzung um Informationspflicht zum Umfang der Verschwiegenheitspflicht.

§ 5 Jetzt muss eine „geeignete“ Ausbildung und „regelmäßige“ Fortbildung sichergestellt werden. Der Mediator muss jetzt über „theoretische Kenntnisse“ und „praktische Erfahrungen“ verfügen.

Hier können Sie sich den aktuellen Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz herunterladen.

 

Pressereaktionen zum Kabinettsbeschluß Mediationsgesetz

Heute gibt es bereits erste Pressereaktion auf die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts, dem Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz zuzustimmen.

Hier die Pressemitteilung des BMJ

Die Presse geht dabei sehr differnziert mit dem Thema um, aber lesen Sie selbst:

Das schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung

Das schreibt die Süddeutsche Zeitung

Das schreibt das Handelsblatt

Das schreibt die Financial Times Deutschland

Und hier noch die Welt Kompakt

Bundeskabinett stimmt dem Gesetzentwurf für Mediation zu

Das Bundeskabinett hat, wie die Tagesschau soeben berichtet, in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf zum Mediationsgesetz aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zugestimmt. Das neue Gesetz soll die  Mediation stärken, um aufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Den Referentenentwurf finden Sie hier.

Unser Portal www.mediator-finden.de wird in den nächsten Tagen mit der Mediatorensuche live gehen und mit über 2.000 verzeichneten Mediatoren bundesweit dazu beitragen, dass Konfliktparteien einfach einen für sie passenden Mediator finden.

Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediators
freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis,
die die Parteien durch die Mediation führt.

Weitere Information zur Mediation finden Sie hier.

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