Mediationsgesetz: Bundesrat soll den Vermittlungsausschuß anrufen

In der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates am 25.01.2011 wurde einem Antrag der Länder Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stattgegeben, dass seitens des Rechtsausschusses eine Empfehlung zur Anhörung des Vermittlungsausschusses gegeben wird.

Über das Gesetz wird der Bundesrat, der zur Zeit geplanten Tagesordnung zufolge,  in seiner Sitzung am 10.02. beraten.

Die antragstellenden Bundesländer haben das Ziel, die gerichtsinterne Mediation beizubehalten und lehnen den Gesetzenwturf, der am 15.12.2011 vom Bundestag entschieden wurde, in diesem Punkt ab. Der Gesetzentwurf sieht eine Abschaffung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichtermodells vor.

Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek begründet die Ablehnung wie folgt:

„Ein Güterichter ist kein Mediator. Wenn die Parteien sich auf eine Mediation einigen, müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass deren Spielregeln gelten. Ein Mediator zeichnet sich dadurch aus, dass er sich zurücknimmt und nicht auf ein bestimmtes Ergebnis – etwa einen Vergleich – hinarbeitet. Demgegenüber schlägt ein Güterrichter den Parteien eine Konfliktlösung unter Vornahme rechtlicher Bewertungen und Einordnungen vor. Das ist etwas ganz anderes.“

Mediation – Vermitteln unter falschem Etikett?

„Mediation – Vermitteln unter falschem Etikett“ – Unter dieser Überschrift hat Prof. Dr. Horst Eidenmüller am 25.01.2012 einen lesenswerten Beitrag in der FAZ veröffentlicht.

„Der neue zertifizierte Mediator wird … in den Augen des mediationssuchenden Publikums nivellieren: Der schwache Mediator wird auf-, der starke abgewertet“ ist das Ergebnis seiner Darstellung in der er sich sehr kritisch mit dem neuen Mediationsgesetz auseinandersetzt.

Aus Sicht von Eidenmüllser ist auch die Umwidmung der gerichtsinternen Mediation in das erweiterte Güterichtermodell nur ein Feigenblatt und wird den privaten Mediationsansbietern keine Vorteile bringen.

 

Mediationsgesetz im Bundesrat

Am 25.01.2012  wird der Rechtsausschuß des Bundesrats in seiner 897. Sitzung über das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beraten.

Der Gesetzentwurf ist am 15.12.2011 vom Bundestag einstimmig verabschiedet worden. Aufgrund der Tatsache, dass die in einigen Ländern sehr erfolgreiche gerichtsinterne Mediation auf Basis eines Bundesgesetzes durch ein erweitertes Güterichtermodell abgelöst werden soll, und dieses nicht auf einhellige Zustimmung der Länder stößt, wird mit Widerstand zu dem Gesetzentwurf im Bundesrat gerechnet.Wir werden über die Ergebnisse berichten.

Vorstellung MODERATIO

MODERATIO® ist ein 1987 gegründetes Beratungsunternehmen mit Büros in Deutschland und Österreich und Kooperationspartnern in der Schweiz und in Portugal. Die Standorte sind Frankfurt – Ingolstadt – Kiel – Lissabon – München – Passau – Wien – Zürich.

MODERATIO arbeitet für deutsche Organisationen im weltweiten Einsatz in den Arbeitssprachen Deutsch und Englisch. Zu den Kunden gehören kleine, regional tätige Teams ebenso, wie große, renommierte und international tätige Organisationen. Der MODERATIO-Beratungsansatz ist geprägt von Moderation. MODERATIO fühlt sich dabei in besonderem Maße dem Ursprung des Wortes verpflichtet: moderatio [lat.] das rechte Maß, die Mitte finden, aber auch Lenkung, Leitung. MODERATIO gestaltet und leitet Klärungsgespräche zwischen zwei Personen ebenso wie Teamklausuren, Vorstands-Klausuren oder Führungskräfte-Workshops oder Mitarbeiter-Foren mit mehreren hundert Teilnehmern.

Die Profession von MODERATIO ist dabei die sachlogisch korrekte konzeptionelle Arbeit und andererseits die professionelle psychologische Vermittlung zwischen den Denkwelten der Know-how-Träger um von allen gleichermaßen getragene Antworten zu erfinden. Die MODERATIO-Beratger bringen dafür das geeignete, methodische Framework sowie professionelles, moderatorisches Geschick in den gemeinsamen Arbeitsprozess ein.

Durch die angegliederte Werbeagentur moderatioGrafik© ist MODERATIO in der Lage Veränderungsprojekte auch durch passgenaue Unternehmenskommunikation zu begleiten. Darüber hinaus qualifiziert das MODERATIO-Team Menschen die Menschen (an)leiten, Führungskräfte, Projektleiter, Moderatoren und Referenten in Techniken der Moderation und zeitgemäßer Mitarbeiterführung. Der Firmensitz ist Pörnbach in Bayern.
Die MODERATIO Mediationsausbildung ist eine moderatio-typische 3x3kompakt® Ausbildung, sie besteht aus 3×3 Tagen Intensivtraining, ergänzt um Intervisions- und Supervisionstreffen.
Die Ausbildung wird geleitet von Josef W. Seifert (Mediator und Ausbilder im Bundesverband Mediation BM) und Dr. Gerlinde Bühner.

Die Inhalte sind in der dreitägige Trainings geliedert:

• Modul 1: Die SIXSTEPS® zur Mediation im Konflikt
• Modul 2: Die Klärung von Zweierkonflikten
• Modul 3: Die Klärung von Teamkonflikten

Der Start der nächsten Ausbildungsgruppe ist der 5. Juli 2012

Informationen zur MODERATIO finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute und zur aktuellen Ausbildung zum Mediator auf www.mediation.de in der Rubrik Ausbildungen.

Vorstellung Peter Knapp GmbH

Die Peter Knapp GmbH ist langjährig als Ausbildungsinstitut für Mediation und Coaching im Markt und spezialisiert auf die Themen Konfliktmanagement, Verhandlung und Führung. Dieses Wissen wird in Inhouse-Trainings und offenen Seminaren vermittelt. Neben Coaching und Mediation bietet die Peter Knapp GmbH Mediationsausbildungen in Hamburg und Berlin sowie eine Coachingausbildung in Berlin an. Alle Trainer, Coaches, Mediatoren und Ausbilder sind Experten mit langjähriger Erfahrung in ihrem Fachgebiet. In den Städten München, Berlin, Frankfurt, Köln und Hamburg sind Coaches für die Peter Knapp GmbH tätig.
Einmal im Jahr veranstaltet die Peter Knapp GmbH in Kooperation mit Birgit Keydel den Berliner Mediationstag. Gäste des Mediationstags sind Personen der Mediation und benachbarten Disziplinen des Konfliktmanagements, die konzeptionell vorgedacht, spannende Theorien oder herausragende Praktiken entwickelt haben.

Die Bedürfnisse der Kunden stehen bei der Peter Knapp GmbH im Vordergrund, weshalb viele Leistungen individuell und auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten werden und auch im internationalen Kontext angeboten werden, mit den Schwerpunkten Schweiz, Frankreich und Deutschland.

Die Ausbildung zum Mediator vermittelt die Kompetenz, Konflikte strukturiert und konstruktiv zu bearbeiten. Dieses wird besonders im beruflichen Umfeld immer wichtiger. In der berufsbegleitenden Zusatzausbildung „Mediation in Unternehmen und Organisationen“ erwerben die Teilnehmer/innen im Verlauf eines Jahres fundierte und umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten, um Konflikte im Arbeitsalltag professionell und konstruktiv bearbeiten zu können.
Die Inhalte der Ausbildung entsprechen den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM®) sowie den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeit e.V. (BMWA).
Lehrgangsleiter und Referentinnen sind anerkannt als Mediator/innen BM® und Ausbilder/innen BM®. Peter Knapp ist seit 1995 Mediator und bildet seit 2000 Mediator/innen aus. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrung in der Mediation in Unternehmen und Organisationen.
Die Ausbildung umfasst 200 Stunden und richtet sich an alle Berufsgruppen, die in Unternehmen und Organisationen mit Konflikten zu tun haben bzw. ihre Vermittlungskompetenz in Konflikten ausbauen wollen.
Nutzen der Ausbildung:
◦ Methoden- und Anwendungssicherheit in der Mediation
◦ Erlernen von Kommunikationstechniken und Konfliktmanagementmethoden
◦ Verständnis für die Besonderheit der Mediation in Unternehmen und Organisationen
◦ Erwerb von Verhandlungskompetenz
◦ Diskussion von eigenen Fällen der Teilnehmer/innen
◦ Zwei Stunden Coaching für jede/n Teilnehmer/in als Unterstützung auf dem Weg in die Mediationspraxis
Die nächsten Ausbildungsstarts:

Hamburg :      05.05.2012
Berlin :            08.06.2012

 

 

Informationen zur Peter Knapp GmbH finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute und zur aktuellen Ausbildung zum Mediator auf www.mediation.de in der Rubrik Ausbildungen.

Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz einstimmig verabschiedet

In einer denkwürdig konsensualen Beratung wurde heute nachmittag gegen 16.30 der Entwurf des „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ einstimmig vom Bundestag sowohl in zweiter und dritter Beratung in der Ausschussfassung angenommen.

Der Abstimmung voraus gingen Beiträge der Abgeordneten Christian Ahrendt, Sonja Steffen, Andrea Voßhoff, Jens Petermann, Ingrid Hönlinger, Patrick Sensburg, Eva Högl und  Norbert Geis, die insgesamt nicht nur den Gesetzentwurf lobten sondern auch die hervorragende interfraktionelle Zusammenarbeit an diesem Gesetzentwurf.

Besonders betont wurde noch einmal, dass mit der Überführung der gerichtsinternen Mediation in ein erweitertes Güterichtermodell weiterhin eine konsensuale Streitbeilegung innerhalb des Gerichts erfolgen kann und viele Elemente der Mediation auch so erhalten bleiben können, andererseits der Güterichter aber auch rechtliche Sichtweisen und eigene Vorschläge in die Konfliktlösung einbringen kann und so seinem richterlichen Auftrag eher gerecht wird.

Auch die nun festgelegten Rahmenbedingungen zur Aus- und Fortbildung sowie Zertifizierung sind von allen Fraktionen begrüßt worden.

Dem Gesetzentwurf muss nun noch der Bundesrat zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Der vollständige Text des Entwurfs des „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ mit Stand vom 09.12.2011 ist jetzt vollständig auf mediation.de und mediator-finden.de einzusehen.

Folgende Bestandteile hat das Gesetz
Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3 Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators ; zertifizierter Mediator

§ 6 Verordnungsermächtigung

§ 7 Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 8 Evaluierung

§ 9  Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

 

Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Mediationsgesetz liegt vor

In der Zwischenzeit liegt auch offiziell die Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Mediationsgesetz für die Sitzung des Bundestages am 15.12.2011 vor. Sie kann auf dem Server des Bundestags abgerufen werden.

Diese Vorlage entspricht dem Gesetzentwurf vom 12.01.2011 geändert um die Änderungen aus dem Beschluss des Rechtsausschusses vom 30.11.2011, über die wir bereits in unserem Blog berichtet haben.

Nunmehr ist in der Sitzung am 15.12.2011 mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag zu rechnen.

Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz am 15.12.2011 im Bundestag

Auf der Tagesordnung der 149. Sitzung des deutschen Bundestags am Donnerstag, 15.12.2011 von 09.00 – ca. 21.50 Uhr steht als Tagesordnungspunkt 5  die

Zweite und dritte Beratung der Bundesregierung

zum

Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeteiligung.

Der aktuelle Status der Änderungen zum Gesetzentwurf finden Sie in unserem Blog.