Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) tritt zum 1. März 2024 in Kraft

Das BMJ hat am 13, Juli in eine Pressemitteilung veröffentlicht nach der die Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) zum 1. März 2024 in Kraft tritt.

Hier der Originaltext der Pressemitteilung:

Ausbildung zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren wird praxisgerechter und digitaler

Schwerpunktthema: Gesetzgebung

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat gestern die Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) unterzeichnet, die zum 1. März 2024 in Kraft tritt.

Pressemitteilung Nr. 14/2023

Mediatorinnen und Mediatoren sind Personen, die Konfliktparteien in einem außergerichtlichen Streitverfahren dabei unterstützen, eine den Streit befriedende Lösung selbständig zu erarbeiten und auf diese Weise die Interessen beider Seiten zu wahren. Diese Art der konsensualen und selbstbestimmten Konfliktlösung führt die Parteien aus dem Streit heraus und kann in sämtlichen Lebensbereichen der Menschen zur Anwendung gelangen.

Seit dem 1. September 2017 ist die Befugnis, sich als „zertifizierte Mediatorin“ bzw. als „zertifizierter Mediator“ bezeichnen zu dürfen, reglementiert. Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu absolvieren sind, damit Mediatorinnen und Mediatoren die Bezeichnung führen dürfen. Die nunmehr getroffenen Änderungen dienen dem Ziel, das Vertrauen des Marktes in eine qualitativ fundierte und kontrollierte Ausbildung praxiserfahrener zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren zu stärken. Die Aufnahme der neuen Lerninhalte soll das Ausbildungssystem in das digitale Informationszeitalter überführen.

Die gestern unterzeichnete Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung sieht punktuelle Änderungen für die Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren vor:

  • Die bislang dem theoretischen Ausbildungslehrgang nachgelagerten vier Praxisfälle sowie vier Supervisionen sollen zeitlich vorgezogen und in die Ausbildung integriert werden.
  • Die Ausbildungsinstitute sollen die Teilnahme an einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung bescheinigen. Die Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass sich eine Mediatorin bzw. ein Mediator als „zertifiziert“ bezeichnen darf. Die Berechtigung, sich als „zertifiziert“ zu bezeichnen, soll entfallen, wenn die nach der Verordnung vorgeschriebenen Fortbildungen nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden.
  • Überdies soll in der Verordnung ausdrücklich geregelt werden, welcher Teil des Ausbildungslehrgangs ausschließlich in physischer Präsenz und welcher auch in Online-Formaten durchgeführt werden darf. Ferner sollen als weitere Lerninhalte die Digitalkompetenz und die Kompetenz zur Durchführung von Online-Mediationen vorgeschrieben werden. Schließlich soll den Ausbildungsteilnehmenden die Wahlfreiheit zwischen Einzel- und Gruppensupervisionen eröffnet werden.

Die geänderte Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung ist hier abrufbar.

Ausbildungsverordnung zum Zertifizierten Mediator wird erneuert – Referentenentwurf liegt vor

Seit dem 14. März liegt der Referentenentwurf

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

im Gesetzgebungsverfahren vor.

Die Verbände sind um Kommentierungen bis zum 18.04. gebeten worden.

In Kraft treten soll die neue Ausbildungsverordnung zum 01.01.2024.

Wesentlich Änderungen

  • Abschluß und Bescheinigung der Ausbildung zum zertifizierten Mediator erst nach fünf supervidierten Mediatonen, diese müssen bis spätestens 3 Jahre nach Ausbildungsende abgeschlossen sein.
  • Erhöhung Umfang von 120 Stunden auf 130 Stunden
  • Aufnahme Digitalkompetenz und Online Mediation in den Ausbildungsplan
  • Klarstellung, dass Präsenzzeitstunden nur zu 40 % Online stattfinden dürfen
  • Fortbildungspflicht und Dokumentation der Fortbildung konkretisiert, Wegfall der Bezeichnung zertifizierter Mediator, wenn Fristen nicht eingehalten werden

Es gibt natürlich wieder Übergangsregelungen für alle zertifizierten Mediatoren, die vor dem Inktrafttreten ihre Zertifizierung hatten.

Hier geht es zum Referentenentwurf

Hier sieht man die bestehenden und die geplanten Regelungen im Vergleich

Wir freuen uns über Kommentierungen

Umfrage zur Verbreitung von Mediation in Deutschland des IfMW

Claudia Kück, Dr. Stefan Kracht und Dr. Marcus Bauckmann haben Ende 2022 das Institut für Mediationswissenschaften (IfMW) gegründet.

Das IfMW ist eine privates, universitätsnahes Forschungsinstitut zu allen Aspekten der Mediation. Der Sitz des IfMW ist an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, es kooperiert insoweit mit dem dortigen Lehrstuhl von Prof. Dr. Trunk und dessen Institut für Osteuropäisches Recht. Das IfMW ist darüber hinaus aber rechtlich eigenständig und unabhängig von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Das IfMW startet in das neue Jahr 2023 mit seinem ersten öffentlich sichtbaren Projekt, einer Umfrage zur Verbreitung von Mediation in Deutschland. Oft hört man, dass Mediator:innen zu wenig Fälle hätten und es keinen echten Mediationsmarkt gäbe, genaue Statistiken dazu gibt es allerdings nur wenige. Um in der (auch politischen) Diskussion auf valide Zahlen, Daten und Fakten zurückgreifen zu können, hat das IfMW sich entschieden, eine solche Umfrage zu starten, um so die Relevanz von Mediation herausarbeiten zu können.

 

Sie finden die Umfrage unter folgendem Link:

 

https://survey.lamapoll.de/Umfrage-zur-Anzahl-der-Mediationen-in-Deutschland/

 

Die Umfrage ist anonym und läuft bis zum 31.03.2023. Sie richtet sich ausschließlich an Mediator:innen, die in Deutschland beruflich tätig als solche tätig sind. Ausdrücklich möchten wir dabei Mediator:innen bitten, sich an der Umfrage auch dann zu beteiligen, wenn sie bisher nur wenig oder sogar gar keine Mediationsfälle hatten, da so bessere Rückschlüsse auf die Anzahl der Mediator:innen am Markt und auf die durchschnittliche Anzahl an Mediationen pro Mediator:in möglich sind.

Qualitätsverbund Mediation – sieben Jahre Entwicklungszeit

Zertifizierungsstelle

Das war eine schwierige Geburt. Über sieben Jahre haben führende Berufsverbände gebraucht, eine gemeinsame Zertifizierung, die auch die gesetzlichen Kriterien prüft, zu entwickeln und eine Zertifizierungsstelle aufzubauen. Unser erster Beitrag zum QVM stammt aus dem Mai 2015!

Was wir bei der Mediation GmbH seit in Kraft treten der ZMediatAusbV bereits machen, nämlich das Prüfen ob Mediator:Innen, die sich auf unserer Seite als zertifizierte Mediatoren darstellen, die Voraussetzungen erfüllen, haben die Verbände jetzt auch auf die Reihe gebracht.

QVM ohne den Bundesverband Mediation

Leider haben die jetzt im QVM zusammengeschlossenen Verbände auf der Strecke den größten deutschen Mediationsverband,  den BM verloren so dass jetzt folgende Verbände hinter dem QVM stehen: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM), Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA), das Deutsche Forum für Mediation e.V. (DFfM) und die Deutsche Gesellschaft Mediation e.V. (DGM)

Zertifizierungen

Angeboten werden zwei Zertifizierungen –  Quelle: Presseerklärung QVM

A) QVM-Mediator / QVM-Mediatorin
Das ist der „Goldstandard“. Dieser setzt eine umfassende Ausbildung, fünf supervidierte Fälle und ein Gespräch mit zwei QVM-Gutachter:innen voraus. In dieser Unterhaltung werden fachliches Wissen, Interventionen und die mediatorische Haltung erörtert.

B) „Zertifizierter Mediator“ nach Mediations-Gesetz und Verordnung
Der QVM bescheinigt das Vorliegen der Voraussetzungen für den Titel ‚Zertifizierter Mediator‘ entsprechend dem Gesetz und der Verordnung (ZMediatAusbV i.V.m. dem MediationsG).

Kosten

Folgende Kosten fallen an – Quelle: Webseite des QVM

  • Zertifizierung als QVM-Mediator:in: 300 Euro
  • Zertifizierung als QVM-Mediator:in im vereinfachten Verfahren: 100 Euro
  • Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den „zertifizierten Mediator“ nach ZMediatAusbV: 100 Euro
  • Zertifikatsverlängerung alle 4 Jahre: jeweils 50 Euro

Prüfung der Zertifizierung bei der Mediation GmbH

Bei der Mediation GmbH nehmen wir die Überprüfung, ob die Voraussetzungen zum zertifizierten Mediator erfüllt sind, für alle bei uns mit einem ausführlichen Profil verzeichneten Mediator:Innen weiterhin kostenlos vor.

Professionalisierung der Mediation

Ausbildung und Fortbildung sind wesentliche Mittel der Professionalisierung, aber es gehört noch mehr dazu.

Sophia Cojaniz von Erkenne neue Wege – Institut für Supervision und Mediation hat uns sehr guten Input zum Thema Professionalisierung gegeben, den wir hier gerne weitergeben:

Wege, wie wir die Mediation professionalisieren können

von Sophia Cojaniz

Mediation wird immer wieder gern mit Meditation oder Streitschlichtungsverfahren verwechselt. Was können Mediatoren und Mediatorinnen tun, um Mediation zu professionalisieren und eine eigene „Marke“ entstehen zu lassen, die bekannt und vor allem anerkannt ist?

Mit dieser Frage habe ich mich in der letzten Zeit viel beschäftigt und möchte gern meine Gedanken dazu teilen.

Seit 2012 gibt es nun das Mediationsgesetz (MediationsG), welches 2015 durch Artikel 135 geändert worden ist und den zertifizierten Mediator ins Leben gerufen hat. Das ist erst mal ein guter Schritt in die richtige Richtung, finde ich. Denn dadurch entstand ein gesetzlich geschützter Titel. Mediator:in ist bekanntlich nicht geschützt, zertifizierte Mediator:in hingegen schon

Also schon mal toll, dass zertifizierten Mediator:innen nun einen geschützten Titel tragen!

Was sagt das Gesetz sonst noch?

  1. Im MediationsG §6

Hier wird ausführlicher auf die Pflicht eines zertifizierten Mediators eingegangen, sich regelmäßig fortzubilden.

Hier sehe ich die Chance, Mediation im Allgemeinen zu professionalisieren. Warum?

Fort-und Weiterbildungen geben Mediatoren und Mediatorinnen die Möglichkeit sich zu professionalisieren und ein Profil zu entwickeln. Durch Fortbildung erweitern Mediatoren und Mediatorinnen ihre Kompetenzen und entwickeln ihre Persönlichkeit. Sie erhalten neues Verständnis in Vertiefungsgebieten der Mediation und lernen neue Methoden um noch themenspezifischer auf ihre Mediand:innen eingehen zu können.

So können Mediatoren und Mediatorinnen nachweisen, dass sie auf dem aktuellen Stand sind, weil es der Standard unseres Berufszweiges ist und Fort-und Weiterbildungen ernstgenommen werden.

Die Teilnahme an Vertiefungsseminaren bringt übrigens nicht nur den Mediand:innen etwas, sondern auch den Mediator:innen selbst.

Wer mehr Wissen hat, erlangt dadurch auch mehr Sicherheit in der Mediation.

Good to know: Wenn Mediatoren und Mediatorinnen darauf achten, dass die Vertiefungsseminare die sie besuchen, auch von großen Verbänden anerkannt werden, dann ist es auch möglich, den zertifizierten Mediator zu erweitern und sich mit den fehlenden Fachstunden in den Vertiefungsgebieten in einem der Verbände anerkennen zu lassen.

Mein  Jahresprogramm 2022 zu Fortbildungen bietet solche Möglichkeiten.

  1. Mitgliedschaft in einem Verband

Wenn man einen ungeschützten Titel trägt, egal in welchem Beratungs-oder Begleitungsformat man sich bewegt, ist es zusätzlich hilfreich, darauf zu achten, einem großen und anerkannten Verband beizutreten. Für Mediatoren und Mediatorinnen sind das z.B. die Verbände, BM, BMWA und BAFM.

Da Mediatoren und Mediatorinnen für die Anerkennung der Verbände zusätzliche Voraussetzungen erfüllen muss, ist es also ein „Qualitätsmerkmal“, wenn diese die zusätzlichen Bezeichnungen wie z.B. „Mediator BM“ oder „Mediatorin BM“ führen können.

  1. Vernetzung

Eine weitere Möglichkeit der Professionalisierung sehe ich in der Vernetzung miteinander.

Mediatoren und Mediatorinnen können sich gegenseitig unterstützen und bereichern. Netzwerken macht dann Sinn, wenn Mediatoren und Mediatorinnen sich aller ihrer Stärken und Schwächen bewusst sind. Wenn ein/e Mediator:in eine Anfrage für einen Fall bekommt und weiß, dass er/sie in diesem Fachgebiet nicht so stark aufgestellt ist, dann macht es Sinn, eine/n Kolleg:in hinzuzuziehen, die versiert in diesem Bereich ist.

Oder wenn krankheitsbedingt ein Fall nicht angenommen werden kann, können durch gute Vernetzung direkt Kolleg:Innen empfohlen werden. Dies unterstützt die Mediationskolleg:innen und professionalisiert die Außenwirkung. Und in erster Linie macht Vernetzung Sinn, damit Mediatoren und Mediatorinnen sich als Berufsgruppe organisieren und sichtbarer werden.

Ein bekanntes Vorurteil über Mediation ist auch, dass Mediationen kein Geld einbringen und der Mediationsmarkt eigentlich ein Ausbildermarkt ist.

Ich glaube, dass wir durch die oben aufgeführten Punkte einen Umschwung erreichen könnten, denn die Ausbilder sind meistens die, die genau das leben. Sich regelmäßig Fort-und Weiterbilden, den großen Verbänden angehören und Profis im Netzwerken sind.

Last but not Least:

Ich habe neulich gehört, dass in der Ausbildung zum zertifizierten Mediator:in die Beziehungsebene zu kurz kommen würde, wenn man sich an die gesetzlich vorgegebenen Lerninhalte hält. Das sehe ich anders. Die Ausbildung zum/zur zertifizierten Mediator:in ist beziehungsorientiert und der Perspektivwechsel steht in dem Verfahren Mediation, im Fokus und ist ein elementarer Teil des gesamten Prozesses. Auch hier dürfen wir uns entschieden gegen diesen Vorwurf wenden. Der/die zertifizierte Mediator:in, bei einem guten Ausbildungsinstitut mit der Haltung eines Mediators gelernt, ist eine solide Basis für eine gelungene Mediation, aber nach der Ausbildung darf es nicht aufhören. Mediatoren und Mediatorinnen sind es dem Kunden und dem Format Mediation “schuldig” sich immer weiter zu professionalisieren.

 

 

 

Neue gesetzliche Regelungen für den „Zertifizierten Mediator“ geplant

Das Bundesjustizministerium plant neue Regelungen für die Zulassung des „Zertifizierten Mediators“.

Erste Hinweise wurde auf einer Online Veranstaltung des BMJV am 16.11.2021 einem Kreis von Vertretern der Mediationsszene vorgestellt.

Danach werden in Zukunft 5 Mediationen mit Supervisionen Voraussetzung dafür, sich Zertifizierter Mediator nennen zu dürfen. Diese sollen innerhalb von max. 3 Jahren nach Ausbildung geleistet werden. Für die Zertifizierungsbestätigung wird angedacht, dass das Ausbildungsinstitut diese erstellt.

Neben Einzelsupervisionen sollen auch Gruppensupervisionen möglich sein. Offen ist noch ob auch Supervisionen während der Fallbearbeitung zulässig sind. Letzteres war einhellige Empfehlung der Teilnehmer der Online Veranstaltung, so würde dann zukünftig eine Supervision nicht nach einer sondern in Bezug auf eine Mediation stattfinden können.

Der Ausbildungsumfang wird wohl um 10 Stunden für die Vermittlung von Digitalkompetenz erweitert werden.

Außerdem wird eine Präzisierung des Begriffs „Präsenzzeitstunden“ erfolgen um Unsicherheiten in Bezug auf die Zulässigkeit von Online Ausbildungen zu beheben.

In der Veranstaltung wurden außerdem Ergebnisse eine Befragung der Länder in Bezug auf Mediationskostenhilfe und Anpassung der ZPO und Juristenausbildung vorgestellt. Mediationskostenhilfe wird von den Ländern weitestgehend abgelehnt, eine Anpassung der ZPO, um Mediation zu forcieren ebenfalls. In Bezug auf eine Einbeziehung von Mediationskompetenz in die Juristenausbildung sind zumindest einige wenige Bundesländer aufgeschlossen.

 

Mündlich wurde eine Übergangsregelung angedeutet, die für alle die nach den heutigen Kriterien die Kennzeichnung zertifizierter Mediator führen dürfen, die bisherigen Regelungen Gültigkeit behalten.

Sofern es seitens der neuen Bundesregierung keine anderweitigen Planungen oder Prioritäten gibt, ist mit einem ersten Referentenentwurf für eine angepasste Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung im ersten Quartal 2022 zu rechnen.

Der Diskussionsentwurf kann hier heruntergeladen werden.

Die Präsentation der Befragung und zum Diskussionsentwurf kann hier heruntergeladen werden.

 

Hemmung von Fristen – Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Seitens des BMJV ist ein Rechtsentwurf zur Hemmung von Fristen vorgelegt worden, der sich auf Fristen bezieht, dass bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungen durchzuführen sind, damit Betroffene die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ bzw. „zertifizierter Mediator“ führen darf.

Danach sollen die in der Verordnung genannten Fristen gehemmt sind, solange ein Betroffener die erforderlichen Aus- und Fortbildungsschritte aufgrund eines unverschuldeten Hindernisses nicht durchführen konnte. Diese Hemmung soll jedoch zeitlich beschränkt werden, nämlich auf die Hälfte der jeweils betroffenen Frist.
Die Regelung nützt den sich in Aus- und Fortbildung befindlichen Mediatorinnen und Medi-atoren, indem sie das Erfordernis einer (kosten- und zeitintensiven) Wiederholung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Falle eines unverschuldeten Fristversäumnisses unterbindet.

Genau wird folgendes beschrieben:

Erste Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren – Ausbildungsverordnung
Vom …
Auf Grund des § 6 des Mediationsgesetzes, der durch Artikel 135 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Artikel 1
Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
§ 8 der Zertifizierten-Mediatoren-Ausbildungsverordnung vom 21. August 2016 (BGBl. I S. 42) wird wie folgt gefasst:
§ 8
Hemmung von Fristen
War jemand ohne sein Verschulden gehindert, eine in dieser Verordnung genannte Frist einzuhalten, so ist der Lauf dieser Frist für die Dauer des Hindernisses, höchstens jedoch für die Hälfte der jeweils einzuhaltenden Frist, gehemmt.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2020 in Kraft.

 

Ausgangspukt dieser Änderung sind die Kontaktsperren im Zuge der CoViD19 Pandemie.

Der Referentenentwurf kann hier heruntergeladen werden. Link

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