Zeit: 12.10.2011 (Tagesworkshop)
Ort: Hamburg
Veranstalter: Regionalgruppe Hamburg des Bundesverbands Mediation
Weitere Informationen
Zeit: 12.10.2011 (Tagesworkshop)
Ort: Hamburg
Veranstalter: Regionalgruppe Hamburg des Bundesverbands Mediation
Weitere Informationen
Zeit: 28.06.2011 (Tagesworkshop)
Ort: Hamburg
Veranstalter: Regionalgruppe Hamburg des Bundesverbands Mediation
Weitere Informationen
Zeit: 28.11. – 02.12.2011
Ort: Hamburg
Veranstalter: MEDIATIONSSTELLE der Handelskammer Hamburg
Mit der Hamburger Mediationswoche lädt die Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte Unternehmer und ihre Mitarbeiter in der Zeit vom 28. November 2011 bis zum 2. Dezember 2011 ein, sich auf einer Vielzahl von Vorträgen von den Vorteilen der Mediation zu überzeugen.
Zeit: 08.07. – 09.07.2011
Ort: Hannover
Veranstalter: WAAGE Hannover e.V.
Zeit: 07.05.2011
Ort: Hamburg
Veranstalter: MEDIATION DACH e.V.
Bei der 1. Lesung zum mediationgesetz im Bundestag am 14.04. wurden im wesentlichen die schon vielfach genannten Kritikpunkte bezüglich der Ausbildungs und Qualitätsstandards und der fehlenden Mediationskostenhilfe genannt. Außerdem wurden wieder Stimmen laut, die die gerichtliche Mediation unangemessen gefördert sehen.
Weitere Details findent man auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.
Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf des Mediationsgesetzes liegt inzwischen vor und ist hier zu finden
Am Donnerstag, 14. April ab 16:45 soll der Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz im Bundestag in 1. Lesung beraten werden. Hierfür steht die Drucksache 17/5335 vom 01.04.2011 im Internet zum Abruf bereit.
In einer Stellungnahme zum Mediationsgesetz des GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) bemängelt dieser „dass der Regierungsentwurf keine Regelungen zu Qualitätsstandards für Mediatoren und Mediatorinnen vorsieht“. Weiter heißt es dort: „Es sei zumindest erforderlich, dass Kenntnisnachweise u. a. über den Ablauf des Verfahrens, Verhandlungstechniken, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen erbracht werden. Der Verbraucher muss Vertrauen in das Verfahren und die Fähigkeiten des Mediators haben, damit sich die Mediation gegen ein gerichtliches Verfahren behaupten kann.“