Mediation zum Betrieb einer Seniorenwohnanlage

Die Frankfurter Rundschau berichtet von dem erfolgreichen Mediationsverfahren zum Kurstift Bad Homburg. „Alle sind Gewinner, auch die Stadt und die Vermieter“ sagt der Oberbürgermeister Michael Korwisi zum Ergebnis des Mediationsverfahrens. Ausführliche Information  findet man hier.

Mediationsfälle

In dieser Rubrik werden wir in lockerer Folge über Fälle berichten, bei denen eine Mediation durchgeführt wurde. Wir können dabei nur auf veröffentlichte Fälle zurückgreifen. Gerade die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens führt dazu , dass viele Konfliktfälle, die über Mediation einer Lösung zugeführt werden nicht bekannt werden. Somit kann hier nur die Spitze des Eisbergs verdeutlicht werden.

Wir hoffen trotzdem durch unsere Darstellung dafür zu sorgen, dass deutlich wird, in welchen Fällen Mediation geeignet sein kann.

Vorsicht bei Mogelpackungen in der Rechtsschutzversicherung

Der DAV weist in einer Pressemitteilung auf folgendes hin:

„Die DEURAG bewirbt einen neuen Tarif. Mit dem Titel „M-Aktiv“ wird der Eindruck erweckt, die Kunden könnten zukünftig aktiver ihre Interessen vertreten als bisher. Tatsächlicher Kern ist aber eine Leistungsminderung, und es droht die Gefahr, dass wichtige Fristen versäumt werden, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dem Kunden wird die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst vor Gericht zugebilligt, davor aber verweigert. Stattdessen wird ein „Mediator“ angeboten. Besonders problematisch ist der ausschließliche Weg über die Mediation im Arbeitsrecht, das insbesondere in dem wichtigen Kündigungsschutzbereich von kurzen gesetzlichen Klagefristen betroffen ist, die durch das Mediationsverfahren nicht gewahrt werden. „Der Irrtum von Versicherungsnehmern darüber und ein damit verbundener Rechtsverlust sind vorprogammiert“, so Rechtsanwalt Dr. Hans‑Georg Meier von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Professionelle Mediatoren würden – so die DEURAG – für einen unbürokratischen, flexiblen Ablauf des Verfahrens sorgen. Verschwiegen wird, dass „unbürokratisch und flexibel“ bedeutet, dass das Recht nicht beachtet wird und vermutlich auch nicht beachtet werden kann, denn Mediatoren müssen keine rechtliche Ausbildung haben. Selbst wenn sie diese haben, sollen sie sie nicht anwenden, denn die Mediation soll nur die Interessen der Beteiligten ausgleichen, nicht aber ihre Rechtsansprüche. Man bekommt also nur, was man dringend braucht, nicht das, was einem zusteht. Versprochen wird kein Ärger, kein Stress, obwohl in der Mediation jede Partei selbst mit dem Gegner verhandeln muss, wenn auch unter der Leitung des Mediators. Mediation ist in einigen Bereichen durchaus sinnvoll. Schwierig wird dies nach Angabe der DAV-Arbeitsrechtler aber vor allem im Arbeitsrecht, wenn Fristen, wie beispielsweise die wichtigen gesetzlichen Klagefristen bei
Kündigungsschutzverfahren, betroffen sind. Verschwiegen wird letztlich auch von den Versicherern, dass der Gegner sich der Mediation unproblematisch verweigern kann, ja nicht einmal auf eine entsprechende Anfrage reagieren muss. „Wer berät den Versicherungsnehmer dann, ob es sich lohnt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten?“, so Meier weiter. Rechtsschutzversicherungen, die außergerichtlich nur die Mediation decken, böten in Wahrheit außergerichtlich keinen Schutz. Meier: „Rechtsschutz ist nur da, wo Rechtsanwälte drin sind!“.“

Die Aussage „Verschwiegen wird, dass „unbürokratisch und flexibel“ bedeutet, dass das Recht nicht beachtet wird“ halte ich in dem Beitrag des DAV wiederum für kritisch. Hier spielt wohl vor allem Angst eine Rolle, dass lukrative Arbeitsrechtsverfahren in der Mediation schneller und damit am normalen anwaltlichen Honorar vorbei gelöst werden. Mt welchem  „Recht“ wird denn hier gesichert angenommen, dass das Recht nicht beachtet wird. Auch in Mediationsverfahren sollte das Recht immer als Bezugspunkt und als mögliches BATNA (best alterative to negotiated solution) eine Rolle spielen und die „professionellen“ Mediatoren können ja durchaus rechtliche Kenntnisse haben.

Heitersheim: Mediationsverfahren Nordumgehung

Ziel der Mediation soll die Herstellung weitgehender Transparenz der Meinungen sein. So soll es möglich werden, einen gemeinsamen Konsens zu finden.  So wird das Mediationsverfahren zum Thema Nordumfahrung in Heitersheim umschrieben, bei dem Vertreter der Interessengruppen sowie der Planer teilnehmen sollen.

Seit 2006 stehen sich zwei Initiativen  im Bebauungsplanverfahren Nordumfahrung Heitersheim gegenüber. Stadt und der Gemeinderat wollen nun ein Mediationsverfahren dazu beginnen. Susanne Häsler von der LBBW Immobilien und Kommunalentwicklung GmbH wird abei als Mediatorin agieren.

Für das Verfahren unter dem Titel „Bürgerforum Nordumfahrung“ sind 20 Teilnehmer vorgesehen. Vertreten sind Anlieger, Eigentümer, Landwirte und Schule auf der Seite der Betroffenen und Bürgermeister, Mitarbeiter der Verwaltung und das Verkehrsplanungsbüro, das den fachlichen Hintergrund erarbeitet hat.
Auch hier wie bei vielen anderen Mediationsverfahren in der Planungsphase wird nur Vorarbeit geleistet und Konsensbildung versucht. In drei Gesprächsrunden werden die Ergebnisse bilanziert.  Bürgermeister Löffler wird zitiert mit einer Aussage, das alles koste einen Bruchteil dessen, was an Planungsrate im Haushalt eingestellt ist, aber er stellt auch klar „Die Mediation bedeutet keine Verlagerung der Entscheidungskompetenz, wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet der Gemeinderat.“

Im Zweifelsfall geht’s vor Gericht.

Mediation in der Bürgerbeteiligung

Mediation ist in vielen Bürgerbeteiligungsverfahren bei Konflikten zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen ein geeignetes Verfahren, wenn die Ziellösung auf eine Basis mit breiter Akzeptanz fußen soll und dabei insbesondere auch kreative Lösungsansätze berücksichtigt werden sollen.

In dieser Rubrik wollen wir in Zukunft in lockerer Folge über Planungsverfahren berichten, bei denen Mediation oder ähnliche Verfahren eingesetzt werden, um die Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen bei der Definition von Lösungen zu ermöglichen.

Mediationsgesetz wird im Frühjahr 2012 in Kraft treten

Einem XING Beitrag von Anita von Hertel zu Folge wird

1. Mediation im Mediationsgesetz Mediation heißen (und nicht, wie bisher vorgesehen:  Außergerichtliche Mediation).
2. der Bundestag das Mediationsgesetz nun am 1. Dezember 2011 verabschieden
3. der Bundesrat  im Februar 2012 entscheiden
4. das Mediationsgesetz  im Frühjahr in Kraft treten.

 

Aus Mediation UG (haftungsbeschränkt) wird Mediation GmbH

Mit Wirkung vom 24.10.2011 ist nach einer Kapitalerhöhung die Mediation UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH umfimiert worden.

Die vollständige Firmenbezeichnung und Anschrift lautet:

Mediation GmbH
fairmitteln & fairfinden
Waldreiterweg 23
22927 Großhansdorf

Die Gesellschaft betreibt das größte Mediatorenverzeichnis Deutschlands www.mediator-finden.de, das Informationsportal www.mediation.de mit Ausbildungsverzeichnis und Organisationsverzeichnis sowie die Seiten www.mediationsausbildung-finden.de und den Blog blog.mediation.de.

 

 

Bleibt die gerichtsinterne Mediation erhalten?

Im Moment laufen spannende Diskussionen dazu, ob die gerichtsinterne Mediation erhalten bleibt oder nicht. Auf dem Mediationstag am 07.10. und 08.10. in Jena wurde dieses Thema heiß diskutiert zwischen Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Hochschulen, Anwälten als Gegner der gerichstinternen Mediation (zumindest solange diese im Wettebwerb mit außergerichtlicher Mediation auch noch Wettbewerbsvorteile auf der Kostenseite hat) und Vertretern der Gerichtsbarkeit, die auf der Basis der ersten Erfahrungen die Fortführung propagierten.

Am Rande des Mediationstages wurden dann auch Gerüchte laut, dass die Passagen des geplanten Mediationsgesetzes, die die gerichtsinterne Mediation regeln, aus dem Gesetz herausgenommen werden sollen. Derzeit ist nicht zu erfahren, was der Gesetzgeber wirklich plant, die für letzte Woche angesetzten Tagesordnungspunkte dazu sowohl im Rechtssauschuß am 19.Okober als auch im Bundestag am 20. Oktober wurden kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

Um so mehr erstaunt ein Beitrag in der Welt Online vom 19.10. in dem unter der Überschrift „Gerichtsinterne Mediation bleibt erhalten“ folgender Satz steht:

„Der Deutsche Bundestag entscheidet in Kürze über ein neues Mediationsgesetz, das die Abschaffung der gerichtsinternen Mediation vorsieht.“

Dazu werden dann aber der Justizstaatssekretär des Justizministeriums des Landes Schleswig Holstein Michael Dölp und der Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Michael Prox in einer gemeinsamen Stellungnahme mit folgender Aussage zitiert: „Im Interesse einer bürgernahen Justiz sollte die so genannte gerichtsinterne Mediation auch in Zukunft erhalten bleiben.“

Wunschdenken oder der Versuch die bundespolitischen Diskussionen in letzter Minute noch zu beeinflussen?

 

Wir werden sehen, es bleibt spannend.

Vorstellung Institut für die Entwicklung personaler und interpersonaler Kompetenzen (INeKO), Köln

Das Institut für die Entwicklung personaler und interpersonaler Kompetenzen (INeKO) ist eine wissenschaftliche Einrichtung an der Universität zu Köln. Absolventen und Studierenden der Universität zu Köln sowie anderer Hochschulen wird am INeKO die Möglichkeit geboten, das eigene akademische Profil durch qualitativ hochwertige und Aus- und Weiterbildungen zu einem fairen Teilnahmebeitrag zu ergänzen und zu optimieren.

Das Zentrum für die Ausbildung in Mediation (ZAM) des INeKO bietet seit einigen Jahren berufs- bzw. studienbegleitende Ausbildungen in Mediation für Hochschulabsolventen/innen und Studierende der Fächer Psychologie, Medizin, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Pädagogik, Sozialpädagogik und –arbeit sowie benachbarter Studiengänge an.

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung wird das Zertifikat „Geprüfte Mediatorin“/„Geprüfter Mediator“ unter Benennung der inhaltlichen Schwerpunkte und erbrachten Leistungen erworben.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Ausbildung finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute

Die Ausbildung umfasst insgesamt 190 Zeitstunden und erstreckt sich über 11 Module, die an Wochenenden im monatlichen Abstand stattfinden. Die Ausbildung ist an den Standards der
deutschen Bundesverbände
für Mediation ausgerichtet. Da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel ganz unterschiedliche Studien- und Berufshintergründe haben, ist die Ausbildung so angelegt, dass alle notwendigen Grundlagen in der Ausbildung vermittelt werden, um einen übereinstimmenden Kenntnisstand sicherzustellen. Aus diesem Grund erfordert die Teilnahme an der Ausbildung keine spezifischen Vorkenntnisse.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird die Möglichkeit geboten, ein umfassendes theoretisches Wissen über die Inhalte und Methoden der Mediation und fundierte praktische Kompetenzen zu erwerben. Es gibt daher neben dem theoretischen Unterricht auch viele Gelegenheiten, durch Praxiseinheiten Erfahrungen zu sammeln und ein den Grundsätzen der Mediation angemessenes Verhalten einzuüben. Die Größe einer Ausbildungsgruppe beträgt maximal 14 Teilnehmer/innen.

Die wissenschaftliche Begleitung der Ausbildung erfolgt durch Prof. Dr. Egon Stephan, der seit mehr als 25 Jahren anerkannter Ausbilder der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) ist. Der Leiter des Zentrums für Ausbildung in Mediation, Dipl.-Psych. Dominic Frohn, blickt auf einige Jahre Erfahrung in der Ausbildung von ca. 250 Mediatoren/innen zurück und ist als selbstständiger Coach und Trainer vornehmlich in der Wirtschaft sowie als Lehrbeauftragter für verschiedene Hochschulen tätig. Dominic Frohn ist anerkannter Mediator BM®,anerkannter Wirtschaftsmediator BMWA® und anerkannter Ausbilder BM®. In der Mediationsausbildung werden durch die Ausbildungsleitung weitere erfahrene
Dozenten/innen aus verschiedenen Mediationsbereichen eingesetzt, sodass den Teilnehmern/innen vielfältige Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten geboten werden können. In vielen Modulen sind gleichzeitig zwei Dozentinnen/Dozenten präsent. Es wird regelmäßig zwischen Plenums- und Kleingruppenarbeit gewechselt, um die Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten optimal zu gestalten.

Nächste Ausbildungstermine:

„Geprüfte Mediatorin“/„Geprüfter Mediator“: 23 Ausbildungstage,11 Module. Beginn: 27.01.2012, Ende 25.11.2012, Ort: Köln

NEU:
Spezifische Wirtschaftsmediationsausbildung: 23 Ausbildungstage, 9 Module. Beginn: 12.09.2012, Ende 20.06.2013, Ort: Bonn

Informationen zum Institut für die Entwicklung personaler und interpersonaler Kompetenzen (INeKO), Köln finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute und zur aktuellen Ausbildung zum Mediator auf www.mediation.de in der Rubrik Ausbildungen.

Berlin: Erstes Treffen der Fachgruppe Italien der Fördergemeinschaft Mediation D A CH

Wo: „Società Dante Alighieri“,Nollendorfstr. 24, 10777 Berlin

Wann: 24.11.2011 um 19.00

Themen:

Netzwerk erweitern,

Informationen über die Mediation in Italien und Deutschland bekommen,

Das nächste Treffen und die Zusammenarbeit gestalten.

 

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