Mediationsgesetz: Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Eine Verabschiedung des Mediationsgesetzes in dieser Legislaturperiode ist nun sehr wahrscheinlich, nachdem heute im Vermittlungsauschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung zum  Mediationsgesetz für den Bundesrat und den Bundestag verfasst wurde.

Hier der Originaltext der Pressemitteilung des deutschen Bundesrates

“ Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromiss im Streit um das neue Mediationsgesetz erzielt. Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.

Der Vermittlungsausschuss greift mit seinem Vorschlag die Kritik der Länder am ursprünglichen Bundestagsbeschluss teilweise auf – sie hatten bemängelt, dass das Gesetz nach einer Übergangszeit nur noch außergerichtliche Mediation zulasse, obwohl gerade die gerichtsinterne Mediation ein erfolgreiches Instrument der Streitschlichtung geworden sei.

Der Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Beide Häuser befassen sich voraussichtlich bereits in dieser Woche mit dem Gesetz.“

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für Freitag, den 29. Juni 2012, 21.00 Uhr geplant, derzeit ist dieser Punkt noch nicht auf der Tagesordnung.

Die nächsten Sitzungen des Bundestages sind geplant für Donnerstag und Freitag dieser Woche. Die aktuelle Tagesordnung, die im Moment (27.06.2012 23:30 Uhr) den Punkt Mediationsgesetz noch nicht enthält, ist nachfolgenden Links zu entnehmen.

Eine genaue Analyse der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum  Mediationsgesetz die hier  im Originaltext nachzulesen ist, folgt bei uns in den nächsten Tagen.

 

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung. Die dort gemachten Ausführungen beziehen sich zwar auf den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz vom  15.12.2012 der am vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen wurde, werden aber durch die aktuelle Beschlußempfehlung nicht tangiert, weil diese sich lediglich auf die Themenstellung der Mediation bzw. Güteverhandlung nach Methoden der Mediation beziehen.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock. Außerdem werden für einige Großstädte Informationen zu lokalen Mediationsszzene dort veröffentlicht, so u.a. für Hamburg.

 

 

 

 

Neu: Schlichtungsstelle Energie

Im Oktober 2011 wurde die Schlichtungsstelle Energie gegründet. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben die Schlichtungsstelle Energie als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Träger der Schlichtungsstelle sind Verbände  der Energiewirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V..

Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern, wenn diese sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben Sie soll die Kundenzufriedenheit erhöhen und zur Entlastung der Gerichte beitragen. Sie bietet Verbrauchern ein modernes, transparentes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Behandlung von Beschwerden.

In den §§ 111a und b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist seit dem 04. August 2011 das Recht von  Verbrauchern geregelt, sich nach erfolgloser Beschwerde bei dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) an die Schlichtungsstelle wenden zu können. Die Rechtsbeziehung zwischen Verbraucher und EVU ergibt sich in erster Linie aus dem mit dem EVU geschlossenen Vertrag. Daneben sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Stromgrundversorgungsverordnung  (StromGVV), die Gasgrundversorgungs- verordnung (GasGVV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und natürlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) relevant.

Diese Art von Schlichtungsstelle bietet auch eine kostengünstige Alternative zur Mediation, ist aber in einigen Fällen sicherlich kein Ersatz dafür. Nach der Verfahrensordnung wird seitens des Ombudsmannes der Sachverhalt ermittelt und auf der Grundlage von Recht und Gesetz eine nicht bindende Empfehlung an die Konfliktparteien abgegeben. Diese ergeht schriftlich und wird den Beteiligten übermittelt.

Eine interessenbasierte Verhandlung findet also nicht statt, vielmehr ist der Bewertungsmaßstab Recht und Gesetz. Nach Scheitern des Schlichtungsverfahrens steht beiden Parteien der Weg in weitere Verfahren z.B. eine Mediation oder natürlich das Gerichtsverfahren offen.

Mediatoren für ein anschließendes Mediationsverfahren findet man unter www.mediator-finden.de.

 

 

 

Mediationsstelle für die Gamesbranche

Bereits im Sommer 2009 wurde mit Unterstützung von gamecity:Hamburg durch die Hamburger Kanzlei „Rode + Mathé Rechtsanwälte“ die erste Mediationsanlaufstelle für die Spiele-Branche gegründet.

Besonders in der Games-Industrie kann es aufgrund des schnellen Wachstums und der ständigen Veränderung der rechtlichen Grundlagen zu Konflikten zwischen Vertragspartnern kommen, diese können in diesem schnelllebigen Markt unternehmenskritisch sein. Hier bietet Mediation die ideale Möglichkeit, Konflikte schnell und mit der Betonung auf die Aspekte einer möglichen zukünftigen Zusammenarbeit zu lösen.

Weitere Informationen gibt es bei Game-City Hamburg.

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