Mediationsgesetz jetzt auch in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik ist am 1. September 2012 das Gesetz Nr. 202/2012 Slg., über die Mediation in Kraft getreten, das die Mediation in das Zivilverfahren, und zwar nicht nur bei grenzüberschreitenden, sondern auch tschechischen (binnenstaatlichen) Fällen, einführt und die Rahmenbedingungen der Tätigkeit von eingetragenen Mediatoren regelt. Mediation war vorher in Tschechien nur für Strafverfahren geregelt.

Im Gegensatz zu Deutschland hat der tschechische Gesetzgeber den Weg der minimalen Eingriffe gewählt und nur die Mediation, welche durch die eingetragenen Mediatoren ausgeübt wird, geregelt. Damit können die nicht eingetragenen privaten Mediatoren auch weiterhin tätig sein. Diese müssen sich nicht an das tschechische Mediationsgesetz halten, aber deren Mediation hat nicht die vom Mediationsgesetz vorgesehenen Wirkungen, z.B. die Einwirkung auf den Lauf der Verjährungsfristen.
Mit dem Mediationsgesetz wird weiterhin ein Verzeichnis von Mediatoren eingeführt, welches vom tschechischen Justizministerium geführt wird. In Tschechien gelten folgende Anforderungen für die eingetragenen Mediatoren. Personen, welche die Eintragung als eingetragener Mediator beantragen wollen, müssen ein abgeschlossenes Universitätsstudium nachweisen, unbescholten sein und die vorgeschriebene Prüfung bei dem Justizministerium bestehen. Bei Rechtsanwälten werden die Prüfungen direkt von der Tschechischen Anwaltskammer organisiert. Die in diesem Verzeichnis eingetragenen Mediatoren können danach die Bezeichnung „eingetragener Mediator“ benutzen, wobei eine widerrechtliche Führung dieser Bezeichnung mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000,– CZK geahndet werden kann. Laut Informationen vom Justizministerium und der Tschechischen Anwaltskammer werden die ersten Prüfungen und Eintragungen in das Verzeichnis der Mediatoren spätestens bis Ende Februar 2013 durchgeführt.

Interessant ist der Ansatz, dass laut Änderung der tschechischen Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 99/1963 Slg.)  ein Gericht in zivilrechtlichen Streitigkeiten eine erste Sitzung mit einem eingetragenen Mediator in der Dauer von 3 Stunden in den Fällen anordnen kann, in denen es ihm zweckmäßig und geeignet erscheint. Dabei kann das Gericht aber keinen Abschluss eines Mediationsvertrages anordnen, aber nur die Pflicht zur Teilnahme an der ersten Sitzung mit dem Mediator.

 

Berlin: Erstes Treffen der Fachgruppe Italien der Fördergemeinschaft Mediation D A CH

Wo: „Società Dante Alighieri“,Nollendorfstr. 24, 10777 Berlin

Wann: 24.11.2011 um 19.00

Themen:

Netzwerk erweitern,

Informationen über die Mediation in Italien und Deutschland bekommen,

Das nächste Treffen und die Zusammenarbeit gestalten.

 

Ja, es gibt eine Vision der Mediation

„Ja, es gibt eine Vision der Mediation“ So faßt Arthur Trossen Vorstandsvorsitzender integrierte Mediation e.V. die Ergebnisse des internationalen Kongresses zusammen, der am 01.10.und 02.10. im Landgericht Berlin stattfand. Teilnehmer aus Russland, den USA, Bulgarien, Estland, Italien und Deutschland diskutierten 2 Tage lang über eine Vielfalt an Themen rund um das Thema Mediation. Details finden Sie hier.

Mediation und Schlichtung in der Touristik

Das Spezialportal www.mediator-finden.de zur Mediatorensuche ist seit 2011 erfolgreich im Markt. Die Resonanz am Anbietermarkt der Mediatoren ist sehr gut. Inzwischen sind bereits über 3.300 Mediatoren im Portal verzeichnet, es ist somit seit Start das größte Verzeichnis für dieses spezielle Angebot in Deutschland.
Mediation als Alternative zu zeitaufwändigen und kostenträchtigen Gerichtsverfahren hat in den letzten Monaten zunehmend an Bekanntheit zugelegt, nicht zuletzt durch den Einsatz von Heiner Geißler als Schlichter im Stuttgart21 Verfahren.
Ein wichtiges Anwendungsfeld ist auch die Tourismusbranche. Geschäftsbeziehungen zwischen Reisebüro und Veranstalter, Veranstalter und Leistungsträger und natürlich auch zwischen Unternehmen der Branche und ihren Dienstleistern wie z.B. Softwarehäuser sind in der Regel auf Langfristigkeit angelegt. Da macht es für beide Konfliktparteien Sinn in einem außergerichtlichen Verfahren eine nachhaltige Einigung zu erzielen. Natürlich bietet sich Mediation auch als effizienter Weg zur Lösung von Konflikten und im innerbetrieblichen Bereich so z.B. bei Teamkonflikten an.

Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR)

Die EU-Kommission hat am 18.01.2011 folgende Meldung veröffentlicht:

Verbraucher: Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und problemloser außergerichtlich beilegen

Wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf eine Ware oder eine Dienstleistung kommt, können die Verbraucher zur Beilegung dieser Streitigkeiten das ADR-Verfahren in Anspruch nehmen.

John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: „Alle Verbraucher in der EU müssen Zugang zu einem einfachen, schnellen und kostengünstigen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden haben.“

Bestimmendes Merkmal dieses Verfahrens ist die außergerichtliche Einigung.

Ein neutraler Dritter – ein Schlichter oder ein Mediator – schlägt dabei eine Lösung vor oder bringt die Parteien zusammen, damit sie gemeinsam eine Lösung finden. ADR-Verfahren umfassen weder die Systeme der Unternehmen für Kundenbeschwerden noch die direkte gütliche Einigung zwischen Verbraucher und Gewerbetreibendem und auch keine gerichtlichen Mediationsverfahren. Im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung werden vor allem Einzelfälle bearbeitet. Wenn diese ähnlich geartet sind, können auch mehrere Einzelfälle zusammengefasst werden.

Gegenwärtig gibt es in der EU mindestens 750 verschiedene ADR-Systeme.

Um ein EU-weites System einrichten zu können, wie es das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 vorsieht, sind daher weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.

Die Ergebnisse der Konsultation, die bis zum 15. März 2011 gelaufen ist, werden in die Gestaltung des Kommissionsvorschlags für einen Rechtsakt einfließen, der im November 2011 vorgelegt werden soll.

Weitere Informationen

Italiens Anwälte planen Streik gegen ein Mediationsgesetz

Italienische Anwälte haben zum Protest gegen  das ab 21.03.2011 geltende Mediationsgesetz in Italien aufgerufen und planen einen landesweiten Streik vom 16.03.-21.03.  Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.
WP2Social Auto Publish Powered By : XYZScripts.com