BMJ Tagung Schlichtung und Mediation ausgebucht

Leider ist die Veranstaltung des BMJ Schlichten und Mediation – Erfahrungen und Perspektiven, Berlin bereits ausgebucht

In einer Pressemitteilung des BMJ vom 08.04. heißt es:

„Konfliktlösung ist in einer Zivilgesellschaft unerlässlich. Schlichtung und Mediation sind bedeutsame Instrumente auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung. Seit Juli 2012 hat die Mediation durch das neue Mediationsgesetz einen eigenen gesetzlichen Rahmen erhalten. Zwei wichtige EU-Rechtsvorschriften über alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung stehen kurz vor der Annahme. Die Umsetzung dieser Rechtsakte wird der Schlichtung in Verbrauchersachen neue Impulse geben. Im Rahmen der Tagung „Schlichtung und Mediation – Erfahrungen und Perspektiven“ Begrüßungsrede: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am

19. April 2013 um 10 Uhr, Ende 16 Uhr

im Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin werden Schlichter, Ombudsleute, Mediatoren und Wissenschaftler unter anderem Fragen wie „Welche Funktionen haben Mediation und Schlichtung in unserer Rechtsordnung?“, „Welche Erfahrungen gibt es bislang mit der Mediation und Schlichtung?“ und „Welche Anforderungen an Mediation und Schlichtung stellen sich in Zukunft?“ diskutieren.“

Auf der Seite des BMJ heißt es heute: Aufgrund der hohen Nachfrage stehen für diese Tagung leider keine Teilnehmerplätze mehr zur Verfügung.

Mediation – News und mehr – 03.04.2013-07.04.2013

blog-mediation.de-newsAuswahl von Nachrichten über Mediation im Internet vom 03.04.2013.-07.04.2013

Schweiz Korea Mediation, Mediation Studentenwerk, Mediation Holsteinische Schweiz, Masterstudium Mediation, 50000 Mediatoren, Bundesverband Mediation, Mediation und Rechtsschutz, Rechtschutzversicherung Mediation, Mediation Wien Steinhoffgelände, Umwelt Mediation Eyller Berg,

 

07.04.2013 Huffington Post

„Switzerland Offers North Korea Crisis Mediation

Switzerland has offered to  mediate with North Korea as tension rises on the Korean  peninsula following U.N. sanctions imposed in response to a North Korean nuclear weapon test in February.
The Swiss foreign ministry recently made contact with the  North Korean authorities but there are no current plans for any  talks, a spokeswoman said.
„Switzerland is willing to contribute to a de-escalation on  the Korean peninsula and is always willing to help  find a  solution, if this is the wish of the parties, such as hosting  meetings between them,“ she said in an emailed statement…“—> mehr

07.04.2013 Der Tagesspiegel

„Abwasch? … und wer macht jetzt den

Eine ausgesperrte Katze, Fleisch für Veganer … – in Wohngemeinschaften lauern ständig Konflikte. Wie löst man diese? Ein Friedensangebot zum Semesterbeginn. …

…„Eine klassische Lose-Lose-Situation: beide Seiten verlieren“, sagt Iris Altheide. Sie hat Soziale Arbeit studiert und ist ausgebildete Mediatorin beim Berliner Studentenwerk…“ —> mehr

07.04.2013 Balaton-Zeitung.info

„Erste Hilfe zur Lösung von Konflikten.

Im Juli 2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Es soll Konfliktpartnern dabei helfen, ihren Zwist selbstbestimmt zu lösen und die Gerichte entlasten. Um Streitigkeiten zwischen Lübeck und Kiel kompetent außergerichtlich begleiten zu können, haben sich jetzt acht Mediatorinnen und Mediatoren zum Förderverein MEDIATION HOLSTEINISCHE SCHWEIZ e.V. zusammengeschlossen…“ —> mehr

07.04.2013 Der Tagesspiegel

“ MASTER FÜR JURISTEN Europäische Studien, Steuern oder Mediation…

Fernuniversität Hagen, Abschluss: Master of Mediation, Dauer drei Semester, Studiengebühren: 7200 Euro, Informationen unter www.fernuni-hagen.de

Artop, Institut der Humboldt Universität Berlin, Abschluss: Zertifikat, Dauer: etwa 120 Ausbildungsstunden, Gebühren: 2900 Euro, Informationen unter www.artop.de“ —> mehr

05.04.2013 Schwäbisches Tagblatt

„Vor dem Richter versucht es der Mediator – Juristen oder Psychologen glätten die Wogen…

… Etwa 50 000 Mediatoren gibt es nach Angaben des Bundesverbandes Mediation in Deutschland mittlerweile, Tendenz steigend. Viele sind Juristen oder Psychologen. Vor allem bei den Rechtsschutzversicherern sind immer mehr der Streitschlichter im Einsatz. Das Angebot reicht von der klassischen Mediation, bei der sich die Kontrahenten und der Mediator treffen und gemeinsam eine Lösung suchen, bis hin zu einer Vermittlung per Telefon oder E-Mail, die häufig als Shuttle-Mediation bezeichnet wird….“ —> mehr

04.04.2013 openPR

„Mediation und Rechtsschutz – eine Mogelpackung?

Knapp 85% der Versicherungsunternehmen, die eigenständig eine Rechtsschutzversicherung anbieten, übernehmen inzwischen Kosten der Mediation in Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden, wie eine Studie des Internetportals mediator-finden.de ergeben hat, die diese in den Monaten Februar/März 2013 durchgeführt hat. Untersucht wurden 61 Versicherungsunternehmen, die Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden anbieten, wobei nur 37 der Unternehmen eigenständig eine Rechtsschutzversicherung mit eigenen Bedingungen anbieten…“ —> mehr

03.04.2013 WienHeute.at

„Mediation abgeschlossen – Expertenrunde stellt Vorschläge für Steinhof vor

Eine Expertenrunde hat neun Punkte zur zukünftigen Nutzung des Areals des Otto Wagner-Spitals vorgelegt. Die neun Punkte seien als Vorschläge an die Stadtregierung zu betrachten, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung. Damit ist die vor einem Jahr einberufene Mediation in der Streitfrage um die zukünftige Nützung des Areals offiziell zu Ende… „—> mehr

03.04.2013 WAZ derwesten.de

„Umwelt Mediation sollte längst beendet sein

Dass Umweltminister Johannes Remmel gerne bereit ist, mit der Bürgerinitiative gegen die  Giftmülldeponie Eyller Berg Ende Mai über eben diesen zu sprechen, stimmt die Sprecher Ulrich Blauert und Bernhard Schmitz nicht froh. In einem Brief an das Umweltministerium machen sie ihrem Ärger Luft.

„Beziehen Sie sich – und den Eindruck habe ich – auf das Thema Mediation oder geht es auch um den ,Prüfauftrag’ bezüglich Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen im Zusammenhang mit den befürchteten bergbaulichen Einwirkungen auf die Deponie?“, fragt Ulrich Blauert. „Falls das Gespräch im Sachzusammenhang mit der Mediation stehen soll, wissen wir offen gesagt nicht, was wir davon halten sollen…“ —> mehr

03.04.2013 Stern

„Günstige Alternative für Versicherer: Mediation statt Prozess

Sie schlichten Streit mit Nachbarn, Behörden oder dem Arbeitgeber: Mediatoren vermitteln bei Konflikten. Langwierige Prozesse werden vermieden – davon profitieren auch die Rechtsschutzversicherer.

Die Deutschen gelten als „Prozess-Hansel“. Doch statt sich jahrelang vor Gericht zu streiten, nehmen viele inzwischen die Unterstützung eines professionellen Vermittlers in Anspruch – eines Mediators. Die Gerichte werden entlastet und die Rechtsschutzversicherungen freut es. Denn eine Mediation ist in der Regel kürzer und billiger als ein Prozess. Die Mehrheit der Rechtsschutzversicherer bietet nach Angaben des Branchenverbandes GDV die Möglichkeit der Mediation an. „Viele Kunden sind froh, wenn der Streit beigelegt werden kann, bevor eine große Prozesslawine losgetreten wird“, heißt es beim GDV…“ —> mehr

Hier finden Sie die Bedingungen aller Rechtsschutzversicherer zur Mediation im Überblick  www.mediation.de/Rechtsschutz

03.04.2013 Die Rheinpfalz

„Nils fragt: Was ist  eine Mediation?

Neulich gab es in der Schule einen furchtbaren Streit. Die beiden Streithähne konnten sich gar nicht mehr einigen. Deswegen gab es ein ganz langes Gespräch mit einem Streitschlichter.

So eine Art Streitschlichtung gibt es auch in vielen anderen Bereichen, bei Konflikten in Familien zum Beispiel, in Wirtschaftsunternehmen oder auch zwischen Betrieben. Dort heißt es dann Mediation.

Das Wort Mediation kommt aus der lateinischen Sprache und heißt auf Deutsch ”Vermittlung”. Wenn ein Streit schlimm ist, kann man jemand bitten, zwischen den Streitenden zu vermitteln. Dieser Jemand, der Mediator, hat selbst mit der Sache nichts zu tun und ist deswegen ganz unparteiisch. Er hört zu und macht Vorschläge. Wenn alles klappt, wird bei der Mediation eine Lösung gefunden, die den Streit beendet…“

 

 

Mediation und Rechtschutz – Eine vergleichende Studie

TitelblattKnapp 85% der Versicherungsunternehmen, die eigenständig eine Rechtsschutzversicherung anbieten, übernehmen inzwischen Kosten der Mediation in Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden, wie eine Studie des Internetportals www.mediator-finden.de ergeben hat, die diese in den Monaten Februar/März 2013 durchgeführt hat.

Dabei reicht die Kostenübernahme von 500 €/Fall bis zu unbegrenzter Kostenübernahme. Auch andere Bedingungen z.B. zur Selbstbeteiligung und Auswahl des Mediators unterscheiden sich.

Untersucht wurden 61 Versicherungsunternehmen, die Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden anbieten, wobei nur 37 der Unternehmen eigenständig eine Rechtsschutzversicherung mit eigenen Bedingungen anbieten, 24 der Unternehmen bieten Rechtsschutzversicherungen in Kooperation mit einem unabhängigen Rechtsschutzversicherer oder eine spezialisierten Versicherer im eigenen Konzern an.

Die Rechtsschutzversicherungen springen beim Thema Mediation auf einen Trend und stützen durch die Übernahme von Kosten prinzipiell die Akzeptanz des Verfahrens wesentlich. Allerdings liegt die Vermutung in vielen Fällen nahe, dass die Rechtsschutzversicherungen dabei nicht immer die Interessen Ihrer Versicherungsnehmer in den Vordergrund rücken sondern Mediation vor allem als Mittel zur Kostendämpfung und Gewinnsteigerung nutzen.

Die Versicherer bedienen sich gerne des Mediationsgesetzes, dass im Juli 2012 verabschiedet wurde,  um ihre Innovationsfähigkeit und Leistungen im Markt darzustellen. Sie haben aber ihre Versicherungsbedingungen den Festlegungen des Gesetzes noch nicht angepasst. So ist was seitens der Versicherer als Rahmenbedingung für Mediation vorgesehen ist, nicht immer als Mediation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu verstehen, bzw. verstößt eindeutig gegen das Gesetz.

Trotz allem ist natürlich das Vorgehen der Versicherer zu befürworten, weil dadurch ihren Kunden Lösungen bei Streitigkeiten ermöglicht werden, die den Bedürfnissen der Kunden entsprechen. Viele Versicherungsnehmer müssen nämlich bei Verfahren vor Gericht feststellen, dass „Recht haben und Recht bekommen“ nicht immer dasselbe ist. Gerade die Nachhaltigkeit einer in der Mediation gefundenen Konfliktlösung ist ein wesentliches Argument. Zudem gilt für die Versicherer auch bei Nutzung der Mediation als Verfahren immer noch die Kostenübernahmepflicht beim Gerichtsverfahren, falls das Mediationsverfahren scheitern sollte. Bis heute gibt es zumindest noch keine Versicherung, die ausschließlich die Mediation abdeckt und die Kostenübernahme in einem anschließenden Gerichtsverfahren ausschließt.

Die angebotenen Leistungen unterscheiden sich wesentlich voneinander. Die Mediation GmbH fairmitteln&fairfinden, Betreiber des größten deutschen Mediatorenverzeichnisses www.mediator-finden.de , empfiehlt deshalb ausdrücklich den genauen Vergleich von Angeboten und Abgleich mit den persönlichen Präferenzen des Versicherungsnehmers.

Unterschiede ergeben sich nicht nur in der Höhe der Kosten, die übernommen werden. Diese reichen von lediglich 500 € pro Jahr für Mediationsverfahren bis zur Abdeckung ohne definierten Obergrenze bzw. lediglich an der Haftungssumme orientiert. Auch die Möglichkeiten der vom Mediationsgesetz vorgesehenen freien Wahl eines Mediators durch die Konfliktparteien sind unterschiedlich stark eingeschränkt. Ebenso wird die Freiheit, die Art der Verfahrensführung dem jeweiligen Konfliktfall angemessen zu wählen, durch einige Versicherer stark eingeschränkt.

Die Versicherungen propagieren oft als kostengünstigen Weg im eigenen Interesse eine sogenannte „Telefonmediation“ und finanzieren bereits mehrere tausend solcher telefonischen Konfliktlösungen im Monat. Diese Art der Lösungsfindung ist in einigen Fällen auch im Sinne der Versicherten sicherlich ein effizienter Weg der Konfliktlösung. Sie wird aber seitens professioneller Mediatoren trotz allem als sehr kritisch betrachtet, zumal fraglich ist, ob die gewählte Vorgehensweise überhaupt als Mediation bezeichnet werden kann bzw. den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Eine Tabelle mit allen Versicherungsunternehmen, die in der Rechtsschutzversicherung eigenständige Versicherungsbedingungen anbieten findet man auf www.mediation.de/rechtsschutz. Die komplette Studie, kann dort ebenfalls als kostenloses E-Paper abgerufen werden.

Mediation – News und mehr – 27.03.2013-03.04.2013

blog-mediation.de-newsAuswahl von Nachrichten über Mediation im Internet vom 27.03.2013.-03.04.2013

Mediation und Rechtsschutz, Rechtschutzversicherung Mediation,  Bürgerdiskussion, Rechtsanwalt als Mediator, Bürgerbeteiligung und Mediation, Mediation in Einkaufsverhandlungen, Jahresgespräche und Mediation, Mediation im Einzelhandel, Mediation in der Immobilienwirtschaft, Konfliktlösung im Betrieb, Mediation im Verein, Mediation Suhrkamp, Rüdiger Salat Mediator, Ausbildungsinstitute Mediation.

 

03.04.2013 Mediation GmbH

Mediation und Rechtsschutz – eine Mogelpackung?

Knapp 85% der Versicherungsunternehmen, die eigenständig eine Rechtsschutzversicherung anbieten, übernehmen inzwischen Kosten der Mediation in Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden, wie eine Studie des Internetportals www.mediation.de ergeben hat, die diese in den Monaten Februar/März 2013 durchgeführt hat.
Untersucht wurden 61 Versicherungsunternehmen, die Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden anbieten…

…Die angebotenen Leistungen unterscheiden sich wesentlich voneinander. Die Mediation GmbH fairmitteln&fairfinden, Betreiber des größten deutschen Mediatorenverzeichnisses www.mediator-finden.de, empfiehlt deshalb ausdrücklich den genauen Vergleich von Angeboten und Abgleich mit den persönlichen Präferenzen des Versicherungsnehmers.—> mehr

Download der Studie —>hier

03.04.2013 n-tv.de

„Mediation statt Prozess – Versicherungen profitieren“

„Ein Rechtsstreit vor Gericht kann langwierig und teuer werden. Rechtsschutzversicherer setzen deshalb immer öfter auf Mediation. Die Vermittlerlösung kann durchaus sinnvoll sein – allerdings nur, wenn sich die Gegner auf Augenhöhe gegenübertreten. …“ „…Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt generell: „Bei komplizierten Rechtsfällen sollte man sich zunächst von einem Anwalt beraten lassen, bevor man eine von der Rechtsschutzversicherung angebotene Mediation annimmt“. Wichtig sei zudem, dass der Vermittler frei gewählt werden könne…“ –> mehr

 03.04.2013 Recht&Mediation

„Klarheit tut Not!“

„Dass Rechtsanwälte Mediationen durchführen dürfen (sofern sie es können), ist völlig unstreitig und ergibt sich bereits aus § 18 BORA und § 7 a BORA.

Das Problem, das sich hier oft auftut, ist, dass der Anwalt von Anfang an klarstellen muss, in welcher Rolle er im konkreten Fall tätig wird, ob als Rechtsanwalt, d.h. als parteilicher Interessenvertreter, oder ob als Mediator, d.h. als neutraler Streitvermittler.

Eine fehlende Klarstellung kann erhebliche Folgen nach sich ziehen. Wird der Anwalt als Mediator tätig, kann er nachher nicht eine Partei anwaltlich vertreten. Das ergibt sich zum einen aus § 3 Abs. 2 Satz 2 MediationsG und zum anderen aus § 43a Abs. 4 BRAO, dem Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen und wäre auch als Parteiverrat strafbar. Umgekehrt darf ein Rechtsanwalt auch nicht vom anwaltlichen Interessenvertreter zum Mediator wechseln (§ 3 Abs. 2 MediationsG).“–> mehr

03.04.2013 WAZ

„Fiktive Bürgerdiskussion als Training“

„Die Zeit wird langsam knapp und Claudia Unglaub hält noch reichlich  viele der roten Karteikarten in den Händen. Und das, obwohl schon zig der selbigen in Grüppchen an den zwei aufgestellten Pinnwänden hängen. Darauf stehen Wünsche und Anregungen von Oberhausenern, wie sie die Marktstraße wiederbeleben wollen. Dabei geht es heute eigentlich gar nicht um die City, sondern vielmehr um die anwesenden Diskussionsteilnehmer.“ –> mehr

02.04.2013 lebensmittelzeitung.net

Jahresgespräche: Mediator soll es richten

„Marktmacht. HDE-Präsident Sanktjohanser und BVE-Vorsitzender Abraham denken über freiwillige Mediationsstelle nach, falls es Probleme bei Preisverhandlungen gibt. Mentalität der Einkäufer hat sich geändert.“ –> mehr

02.04.2013 BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V.

„Mediation – Richtig Handeln in Konfliktsituationen
Bildungsakademie entwickelt spezielles Angebot für die Immobilienwirtschaft“

„Die Branche der Immobilienwirtschaft besitzt ein hohes Maß an Konfliktpotential, beispielsweise bei Mietangelegenheiten, Nachbarschaftskonflikten und Baurechtsangelegenheiten. Zufriedenstellende Lösungen für die Konflikte zu finden, ist dabei oft nicht einfach.

Am 24. Oktober 2013 startet deshalb der neue Intensivlehrgang „Mediation – Richtig Handeln in Konfliktsituationen“ der Akademie der Immobilienwirtschaft (BBA). In diesem Lehrgang wird, spezifisch auf die Bedürfnisse der Immobilienwirtschaft zugeschnitten, aufgezeigt, wie Konfliktparteien selbst mit fachlicher Unterstützung kooperative und nachhaltige Lösungen für ihre Situation entwickeln können.“ –> mehr

01.04.2013 industrieanzeiger

„Mediation: Strategie zur Konfliktlösung im Betrieb – Damit keine Fetzen mehr fliegen“

„Zwischen der Einkaufs- und Entwicklungsabteilung bauen sich langsam immer mehr Spannungen auf. Schließlich arbeiten die Mitglieder der beiden Teams nur noch gegeneinander – ein zermürbender Prozess. In der Folge sind alle Mitarbeiter frustriert, kein Termin wird mehr eingehalten, die Bauteilqualität sinkt und bei den Einkaufspreisen muss nachgelegt werden. Jeder sieht die Schuld bei der anderen Abteilung.

Solche sich verhärtenden Konflikte haben im Arbeitsleben meist schwerwiegende Konsequenzen: Arbeitsabläufe und -ergebnisse werden gestört, das Arbeitsklima wird vergiftet, im schlimmsten Fall kommt es zu Krankmeldungen oder Kündigungen.“ –> mehr

29.03.2013 Focus

„Rüdiger Salat neuer Mediator beim Suhrkamp-Verlag“

„Der Dauerstreit zwischen den Gesellschaftern droht den Suhrkamp-Verlag zu zerreißen…“ „…Letzte Hoffnungen richten sich auf zwei Mediatoren, die außergerichtlich zwischen den Konfliktparteien vermitteln sollen. Einer dieser Mediatoren ist nach FOCUS-Informationen Rüdiger Salat, ein ehemaliger Spitzenmanager der Holtzbrinck-Verlagsgruppe…“ –> mehr

29.03.2013 DIE WELT

„Senioren als Mediatoren in Schulen

Zur Gewaltprävention an Schulen setzt Brandenburg auf Senioren. Das Land unterstützt die Ausbildung ehrenamtlicher Schulmediatoren im fortgeschrittenen Alter“–> mehr

28.03.2013 verein-aktuell

„Die „kleine Mediation“ im Verein“

„Die Mediation ist eine Methode, bei der zerstrittene Parteien mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten einen Kompromiss finden, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Mediatoren sind speziell für die Vermittlung geschulte Leute. Doch die „Gesetze der Mediation“  können auch Ihnen im Verein helfen, wenn es darum geht, kleinere Streitereien beizulegen.“ –> mehr

27.03.2013 Mediation Aktuell

„Zweifelhafte Messung von Ausbildungsinstituten

Qualität und Qualitätssicherung sind derzeit große und zweifellos wichtige Themen in der Mediationslandschaft. Dazu gehört auch und vielleicht gerade die Qualitätssicherung der Mediationsausbildungen. Der Markt für Mediationen und für Mediationsausbildungen ist schnell gewachsen; da ist es nicht leicht, die Übersicht zu behalten: Wer bietet was und mit welcher Qualität?

Ein aktueller Vergleich der Stiftung Warentest vom März 2013 versucht einen Marktüberblick.“–> mehr

Interessante Veröffentlichungen

Mediation über Grenzen / Cross-Border Mediation

Ausländische und internationale Rechtsnormen

Herausgeber Christoph C. Paul und Sybille Kiesewetter

Die Online-Datenbank enthält Länderberichte mit Mediationsgesetzen und Informationen zur Mediation. Erläutert werden das Verfahren, der Stand der Gesetzgebung und zu berücksichtigende Besonderheiten. Adressen für Ansprechpartner und Literaturhinweise für das jeweilige Land machen die Berichte besonders praxistauglich. Die Texte erscheinen in englischer Sprache, sowie in der Landessprache des jeweiligen Länderberichts oder in deutscher Sprache. Der Bezugspreis erlaubt die Nutzung für sechs Monate.

Aktuell verfügbare Länderberichte finden Sie in untenstehender Übersicht.

Die Länderberichte werden fortlaufend gepflegt und weitere ergänzt. —> mehr

Mediation – Leserumfrage mit fragwürdiger Qualität – Stiftung Warentest – Gefahr der Beeinflussung des Mediationsmarktes

Die gestern in Netz gestellte Leserumfrage der Stiftung Warentest zur Mediation ist ausgesprochen kritisch zu beurteilen. Die Fragen zeigen nicht unbedingt Kompetenz in Mediation auf und können bei den Lesern, die diese Umfrage ausfüllen, leicht zu einem falschen Verständnis der Mediation führen.

Beispielhaft seien hier folgende zwei Fragen samt Antwortmöglichkeiten genannt:

Frage: „Wie wurde der Mediator ihrer letzten Mediation ausgewählt? “

Antwortmöglichkeiten:

“ Ich habe den Mediator ausgewählt.
Die Konfliktpartei hat den Mediator ausgewählt.
Gemeinsame Auswahl des Mediators mit der Konfliktpartei.
Der Mediator wurde von meiner Rechtsschutzversicherung vermittelt.
Der Mediator von der gegnerischen Rechtsschutzversicherung vermittelt.
Es wurde je ein Mediator durch jeweilige Rechtsschutzversicherung vermittelt.
Beide Rechtsschutzversicherungen einigten sich auf einen Mediator.“

Die letzten vier Antwortmöglichkeiten sollten in einer solchen Umfrage nicht unkommentiert bleiben, entsprechen Sie doch nicht den Vorgaben des Mediationsgesetzes, in denen es im §2 Abs. 1 heißt: „Die Parteien wählen den Mediator aus“.

Ohne entsprechende Kommentierung solcher Fragen besteht die Gefahr, dass sich bei der Öffentlichkeit einprägt, dass die Auswahl oder Vermittlung eines Mediators Aufgabe von Rechtsschutzversicherungen ist, was eindeutig dem Gesetz widerspricht.

Zu diesem Punkt möchten wir auf eine gerade abgeschlossene Studie der Mediation GmbH hinweisen, in der das Angebot von 60 Versicherern zur Abdeckung der Mediation in der Rechtsschutzversicherung untersucht wurde. Nur 10 Versicherer, die eigenständig Rechtschutzversicherungen abdecken, überlassen die Auswahl des Mediators gesetzeskonform den Konfliktparteien, 21 Versicherer, die eigenständig Rechtschutzversicherungen abdecken, übernehmen die Kosten der Mediation nur, wenn sie entgegen der Regelungen des Mediationsgesetzes den Mediator vermitteln oder bestimmen. Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung werden Anfang April unter www.mediation.de/rechtsschutz veröffentlicht.

Frage: „Welche Personen waren an der Mediation beteiligt, außer ihnen und der Gegenseite? “

Antwortmöglichkeiten:

„Mein begleitender Rechtsanwalt
Begleitender Rechtsanwalt der Gegenseite
Mein Mediator
Mediator der Gegenseite
Gemeinsamer Mediator
Sonstige: “

Hier wird mit der Antwortmöglichkeit 3 und 4 der Eindruck erweckt, dass es einseitig arbeitende Mediatoren geben kann. Eine Tatsache, die eindeutig den Bestimmungen des Mediationsgesetzes widerspricht in denen es u.a. in § 1 Abs. 2 MediationsG heißt: „Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person“ und in § 2 Abs. 3 MediationsG „Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet“.

Weitere Highlights:

Das als Antwortmöglichkeit für die Auswahlkriterien eines Mediators Anerkennungen bzw. Zertifikate der Berufsverbände bzw. der Qualität der Ausbildung nicht einmal angeboten werden, paßt zu der als sehr kritisch anzusehenden Auswertung der Ausbildungsangebote der Stiftung Warentest die vor kurzem veröffentlicht wurde.

Eine weiter Stilblüte in der Umfrage ist: „Einvernehmlichen Lösung mit einer verbindlichen Mediationsunterzeichnung„. Was ist denn das? Eine „Mediationsunterzeichnung“? Schafft die Stiftung Warentest hier neue Rechtsbegriffe? In Google als Suchbegriff eingegeben, gibt es zumindest keinen einzigen Treffer zu diesem Begriff.

 

Zusammenfassend gesagt wird hier gerade seitens der Stiftung Warentest ein großes Minenfeld aufgebaut. Es besteht die große Gefahr, dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse die Mediation in ein vollkommen falsches Licht setzen. Je nachdem, wer diese mit Sicherheit nicht repäsentative Umfrage beantwortet oder diese über einen Hinweis an seine Kunden mit der Bitte um Beantwortung einseitig beeinflußt, kann Ergebnisse produzieren, die den Markt der Mediation stark beeinflußen.

Man stelle sich einmal Ergbnisse vor, die von den tausenden Teilnehmern an den von der Rechtsschutzversicherern angebotenen sogenannten „Telefonmediationen“ dominiert werden. Da heißt es dann vielleicht (aber hoffentlich nicht“: „Im Durchschnitt hat das Mediationsverfahren 3 Telefonate a 20 min. gedauert und weniger als 100 € gekostet. Teilnehmer am Verfahren waren neben den Konfliktparteinen in den meisten Fällen der Mediator der Partei, deren Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens getragen hat. Der Mediator war in den meisten Fällen Rechtsanwalt im Quellberuf.“

 

Eine große Bitte an alle Leser dieses Beitrages: Weisen Sie auf diesen Mißstand hin, sehr gerne mit Bezug auf diesen Blog-Artikel mit Angabe des Links https://blog.mediation.de/?p=1490.

Stiftung Warentest bewertet Mediationsausbildungen – Keine Aussagen über die Kursqualität

Die Stiftung Warentest hat Ergebnisse  einer Untersuchung  veröffentlicht, in der 145 Angebote zur Mediationsausbildung bewertet wurden.

Die Ergebnisse sind aus Sicht der Mediation GmbH mit sehr großer Vorsicht zu genießen, weil lediglich formale Kriterien überprüft wurden.

Keine Aussagen über die Kursqualität“ ist eine der Überschriften im Artikel der Stiftung Wartentest. Und tatsächlich, eine Aussage über die Qualität der Ausbildung, die Qualität der Ausbilder und der Fähigkeit dieser, den Teilnehmern Grundzüge der Mediation und Haltung des Mediators zu vermitteln, ist in diesen Ergebnisse nicht enthalten.

So erstaunt es dann auch, dass bei den nur 45 Angeboten, die die Anforderungskriterien der Stiftung Warentest erfüllen, wichtige, langjährig erfolgreiche und hervorragende Anbieter für Mediationsausbildung nicht vertreten sind. Vertreten sind dagegen viele Universitäten mit Zusatzausbildungen und Fernstudienangebote, aber auch Volkshochschulausbildungen.

Auch in der Gesamtübersicht aller 145 Angebote sind langjährig und erfolgreich tätige Anbieter mit anerkannt guter Ausbildungsqualität nicht enthalten.

Und so ist die Stiftung Warentest vorgegangen:

1. Erstellung eines Anforderungsprofils

Grundlage war die vom Rechtsausschuss des Bundestages entwickelte Beschlussempfehlung sowie der Ausbildungsbestimmungen Fachverbände. Leider legt die Stiftung Warentest nicht offen, welche Fachverbände dabei berücksichtigt wurden.

Der Kriterienkatalog kann kostenlos auf den Seiten der Stiftung Warentest heruntergeladen werden.

2. Online Befragung

Im Sommer 2012 wurden insgesamt 298 Ausbildungsanbieter online befragt. Zum Zeitpunkt der Befragung war das Mediationsgesetz noch nicht verabschiedet, um so kritischer ist es zu sehen, dass wesentlichen Einfluß auf den Kriterienkatalog die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses hatte, die zum Zeitpunkt der Befragung naturgemäß noch nicht von allen Ausbildungsanbietern umgesetzt werden konnte.

3. Auswertung

Ausgewertet wurden nur Angebote für Mediationsausbildungen, die als Einstiegs- oder Basisausbildungen dienten. Weiterbildungen und Vertiefungsangebote wurden nicht berücksichtigt.

Insgesamt hat die Stiftung Warentest 145 Ausbildungsangebote in ihre Untersuchung einbezogen und bewertet.

Der Test der Mediationsausbildungen durch die Stiftung Warentest wurde übrigens vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

 

Wer sich für eine Ausbildung zum Mediator interessiert, ist gut beraten, die  Auswertung der Stiftung Warentest links liegen zu lassen und sich vielmehr auf sein eigenes Urteil zu verlassen. Wir haben auf der Seite der Mediation GmbH einen einfachen Kriterienkatalog hinterlegt, an dem man sich orientieren kann.

Auf der Seite www.mediation.de/mediation-ausbildung finden sich derzeit über 80 Angebote von Ausbildungsinstituten mit Angaben zum Beginndatum und Ausbildungsort. Eine Suche nach Kriterien ist möglich auf der Seite www.mediation.de/ausbildung. Das Ausbildungsverzeichnis wird ständig aktualisiert.

Hinweisen möchte ich auch noch auf die Online Befragung von test.de, die sehr große Gefahren der Wahrnehmung über Mediation in sich birgt. Mehr dazu hier.

 

 

Mediation und alternative Streitbeilegung in Schleswig-Holstein erfolgreich

Diesen Eindruck konnte man am 04.02.2013 im Kieler Landeshaus gewinnen, als fast 200 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer zu einer Vortragsveranstaltung kamen , in der Mediation als Konfliktlösungsverfahren vorgestellt wurde.

Eingeladen hatten der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag und das Osterberg-Institut im Rahmen der Veranstaltungsreihe FIT FÜRS (BERUFS-) LEBEN.

Der hervorragende und didaktisch interessant konzpierte Vortrag „Mediation – Im Namen der Lösung!“ von den Referentinnen Silke Schneider, Direktorin des Amtsgerichts Bad Segeberg und Mediatorin sowie Susann Barge-Marxen, Rechtsanwältin und Mediatorin  wurde eingeleitet von der Ministerin für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein Anke Spoorendonk.

Die Ministerin wies auf die lange Historie alternativer Streitbeilegung in Schleswig-Holstein hin. So gibt es in den Gemeinden in Schleswig Holstein 560 ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die in vielen Konflikten schnell und unbürokratisch eine außergerichtliche Konfliktlösung schaffen. An den Gerichten in Schleswig-Holstein sind jährlich ca. 1.000 Mediationsverfahren durchgeführt worden mit eine sehr hohen Erfolgsquote von über 75%. Schleswig-Holstein nimmt dabei nach Aussage der Ministerin bundesweit eine Spitzenstellung ein.

Seit dem 01.01.2013 hat das Land nun den Schwenk zu dem im Mediationsgesetz vorgesehenen erweiterten Güterichterverfahren vollzogen, in dem zu Mediatoren ausgebildete Richter die Methoden der Mediation im Rahmen der Verfahrensordnung weiterhin anwenden. Die Umsetzung erfolgte dabei in allen Gerichtsbarkeiten zuletzt auch in der Finanzgerichtsbarkeit.

Die Ministerin betonte, dass trotz der Möglichkeiten in den Gerichten, dieses immer nur die schlechtere Wahl sei. Es „wäre allerdings besser, Streitigkeiten ohne Inanspruchnahme des Gerichts zu lösen“ und insofern verstünde sie das Angebot der Gerichte auch nicht als Konkurrenz zum Angebot freiberuflicher MediatorInnen. Sie schloss ihre Ausführungen mit der Aussage, di Mediation sein in der Gesellschaft inzwischen als Methode der Konfliktlösung etabliert.

 

Darf man sich noch „Zertifizierter Mediator“ nennen?

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Ein wenig Unruhe ging am 16.10.2012 durch den Saal im Schloßforum in Ludwigsburg, als Frau Dr. Birgit Grundmann vom Bundesministerium für Justiz auf dem gemeinsamen Kongress der drei Berufsverbände BM, BMWA und BAFM, folgende Aussage traf:

„Nach dem am 26.07.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz (§5 Abs. 2) darf sich als zertifizierter Mediator nur jemand bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator entsprechend der noch zu erlassenen Rechtsverordnung absolviert hat. Solange diese Rechtsverordnung noch nicht erlassen ist, ist somit die Berufsbezeichnung „zertifizierter Mediator“ unzulässig.

Wie bezeichnen sich jetzt Mediatoren, die zum Beispiel seitens eines Berufsverbandes zertifiziert wurden?

Eine kurze Recherche hat folgendes ergeben:

BAFM : Hier spricht man von „ordentlichen Mitgliedern, die das Zertifikat “Mediator/in (BAFM)” erworben haben“, oder auch „zertifizierte Mitglieder“ wird als Begriff verwendet.
BMWA: Hier spricht man von „Zertifizierung BMWA“ und verwendet in diesem Zusammenhang auch den Begriff Anerkennung.
BM: Wenn man auf der Webseite auf den Menupunkt Zertifizierung klickt, wird man umgeleitet auf die Seite Ausbildungsstandards und dort wird ausschließlich der Begriff „Anerkennung zum/zur Mediator BM / Mediatorin BM“verwendet. In den Standards und Ausbildungsrichlinien spricht man dann von „zertifizierten Fachleuten“ und von der „Zertifizierung zum / zur MediatorIn BM“

Die Verbände BAFM, BMWA und BM haben eine wechselseitige Anerkennung vereinbart, dort sprechen Sie dann aber von „zertifizierten MediatorInnen“ wenn Sie von den Mediatoren mit Anerkennung eines Verbandes sprechen: „Die Antragstellerinnen aus dem BM, dem BMWA sowie der BAFM sind zertifizierte Mediatorlnnen.“

DGM: Die DGM spricht von „Zertifizierung von Mediatoren und Mediatorinnen nach dem DGM-Ausbildungsstandard.= und weiter „Darüber hinaus wird der zertifizierte Mediator auf Wunsch im Mediatorenverzeichnis der DGM geführt.“

IMI: Das IMI spricht von IMI Certified Mediator

Ich empfehle, die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ ohne weiter Zusätze für die eigene Berufsbezeichnung nicht weiter zu verwenden sondern immer in Zusammenhang mit dem jeweiligen Zertifikatsgeber. Besser noch ist es, auf eine andere Bezeichnung umzustellen wie z.B. MediatorIn mit Zertifikat und dieses wiederum in Verbindung mit dem jeweiligen Zertifikatsgeber.

Spannend bleibt es, wann die Rechtsverordnung nun erlassen wird. Wenn man den Aussagen von Frau Dr. Grundmann folgt, gibt es es bereits einen ersten Entwurf (der sicherlich im wesentlichen der Begründung  zum Gesetzentwurf folgt). Diese muss dann in den folgenden Wochen an alle Parteien und Verbände zur Kommentierung gehen. Nach diversen Abstimmungsrunden wird es dann sicherlich eine Rechtsverórdnung geben, die aber einen wesentlichen Punkt offen lassen wird.
Wer wird in Zukunft die Zertfizierung vornehmen?

Dieses soll eine privatrechtliche Stelle sein.  Da wird sich dann zeigen, ob die Mediationsverbände zueinanderfinden und sich auf eine Stelle und ein Vorgehensmodell einigen können.

Wir werden auf unseren Seiten www.mediation.de und www.zertifizierter-mediator.de über den Fortgang berichten.

Über 200 Mediatoren im Hamburger Mediatorenverzeichnis

Die Mediation GmbH hat Ihr Angebot um ein regionales Portal für Hamburg erweitert. Das Portal www.hamburg-mediatoren.de bietet ein Mediatorenverzeichnis mit über 200 Mediatoren und Mediatorinnen in Hamburg. Somit ist erstmals für die Hansestadt Hamburg ein umfassender Überblick über Mediationsanbieter möglich. Über ein Stadtteilverzeichnis sind dabei 70 Mediatoren auch Stadtteilen zugeordnet und erlauben so den Nachfragern nach Mediationsleistungen einen Mediator in ihrer näheren Umgebung zu finden. Alle Mediatoren sind parallel im bundesweiten Verzeichnis www.mediator-finden.de gelistet.

Auch Ausbildungsinstitute aus dem Ausbildungsverzeichnis für Mediation auf www.mediation.de, die Ausbildungen in Hamburg anbieten, werden auf dem regionalen Portal auf der Seite www.mediation.de/mediation-ausbildung/hamburg vorgestellt.

Vereine und Stadtteilinitiativen, die die Mediation als alternatives Konfliktbeilegungsverfahren fördern, können sich im Organisationsverzeichnis eintragen lassen.

Durch das am 26.07.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz ist Mediation weiter ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt. Eine Klageschrift, die bei Gericht eingereicht wird, soll zukünftig immer einen Hinweis enthalten, ob vor Einreichung der Klage ein Mediationsverfahren oder ein anderes außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren durchgeführt wurde. Klienten und Anwälte sind über das neue Portal schnell in der Lage einen Mediator auszuwählen und für das Verfahren vorzuschlagen.

Über eine umfangreiche Suchfunktion kann ein Mediator oder eine Mediatorin dabei auch nach Spezialkenntnissen, Zertifizierung und anderen Kriterien wie z.B. Fremdsprachenkenntnis oder Ausbildungsumfang selektiert werden.

Neue Bestimmungen im rumänischen Mediationsgesetz

In Rumänien sind zum 01.10. 2012 neue Bestimmungen im Mediationsgesetz in Kraft getreten:

Alle natürlichen und juristischen Personen, die bei Gericht eine Klage einbringen wollen, müssen vorher an einem Informationstermin bei einem Mediator teilnehmen. Das gilt für  Handels-, Zivil-, und Familienrechtsklagen.

Die Bestätigung über die Teilnahme muss der Klage beigelegt werden. Die Leistungen der Mediatoren sind gebührenfrei und gratis zur Verfügung zu stellen.

Die tatsächliche Durchführung eines Mediationsverfahrens ist keine Bedingung für das gerichtliche Verfahren. Wird allerdings ein bereits anhängiges Verfahren aufgrund einer Mediation eingestellt, erhält der Kläger die Gerichtsgebühr rückerstattet.

 

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