Stiftung Warentest bewertet Mediationsausbildungen – Keine Aussagen über die Kursqualität

Die Stiftung Warentest hat Ergebnisse  einer Untersuchung  veröffentlicht, in der 145 Angebote zur Mediationsausbildung bewertet wurden.

Die Ergebnisse sind aus Sicht der Mediation GmbH mit sehr großer Vorsicht zu genießen, weil lediglich formale Kriterien überprüft wurden.

Keine Aussagen über die Kursqualität“ ist eine der Überschriften im Artikel der Stiftung Wartentest. Und tatsächlich, eine Aussage über die Qualität der Ausbildung, die Qualität der Ausbilder und der Fähigkeit dieser, den Teilnehmern Grundzüge der Mediation und Haltung des Mediators zu vermitteln, ist in diesen Ergebnisse nicht enthalten.

So erstaunt es dann auch, dass bei den nur 45 Angeboten, die die Anforderungskriterien der Stiftung Warentest erfüllen, wichtige, langjährig erfolgreiche und hervorragende Anbieter für Mediationsausbildung nicht vertreten sind. Vertreten sind dagegen viele Universitäten mit Zusatzausbildungen und Fernstudienangebote, aber auch Volkshochschulausbildungen.

Auch in der Gesamtübersicht aller 145 Angebote sind langjährig und erfolgreich tätige Anbieter mit anerkannt guter Ausbildungsqualität nicht enthalten.

Und so ist die Stiftung Warentest vorgegangen:

1. Erstellung eines Anforderungsprofils

Grundlage war die vom Rechtsausschuss des Bundestages entwickelte Beschlussempfehlung sowie der Ausbildungsbestimmungen Fachverbände. Leider legt die Stiftung Warentest nicht offen, welche Fachverbände dabei berücksichtigt wurden.

Der Kriterienkatalog kann kostenlos auf den Seiten der Stiftung Warentest heruntergeladen werden.

2. Online Befragung

Im Sommer 2012 wurden insgesamt 298 Ausbildungsanbieter online befragt. Zum Zeitpunkt der Befragung war das Mediationsgesetz noch nicht verabschiedet, um so kritischer ist es zu sehen, dass wesentlichen Einfluß auf den Kriterienkatalog die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses hatte, die zum Zeitpunkt der Befragung naturgemäß noch nicht von allen Ausbildungsanbietern umgesetzt werden konnte.

3. Auswertung

Ausgewertet wurden nur Angebote für Mediationsausbildungen, die als Einstiegs- oder Basisausbildungen dienten. Weiterbildungen und Vertiefungsangebote wurden nicht berücksichtigt.

Insgesamt hat die Stiftung Warentest 145 Ausbildungsangebote in ihre Untersuchung einbezogen und bewertet.

Der Test der Mediationsausbildungen durch die Stiftung Warentest wurde übrigens vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

 

Wer sich für eine Ausbildung zum Mediator interessiert, ist gut beraten, die  Auswertung der Stiftung Warentest links liegen zu lassen und sich vielmehr auf sein eigenes Urteil zu verlassen. Wir haben auf der Seite der Mediation GmbH einen einfachen Kriterienkatalog hinterlegt, an dem man sich orientieren kann.

Auf der Seite www.mediation.de/mediation-ausbildung finden sich derzeit über 80 Angebote von Ausbildungsinstituten mit Angaben zum Beginndatum und Ausbildungsort. Eine Suche nach Kriterien ist möglich auf der Seite www.mediation.de/ausbildung. Das Ausbildungsverzeichnis wird ständig aktualisiert.

Hinweisen möchte ich auch noch auf die Online Befragung von test.de, die sehr große Gefahren der Wahrnehmung über Mediation in sich birgt. Mehr dazu hier.

 

 

Mehr als 100 Mediationsausbildungen verzeichnet

Das Ausbildungsverzeichnis für Mediation auf www.mediation.de bietet mit inzwischen mehr als 100 eingetragenen Ausbildungen zum Mediator den größten Überblick über das Angebot an Mediationsausbildungen in Deutschland.

Jetzt im September starten wieder Mediationsausbildungen in 17 deutschen Städten und zwar in Berlin, Darmstadt, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Koblenz, Köln, Leipzig, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Rösrath, Rostock, Stuttgart und Wismar.

Die komplette Übersicht aller Angebote findet man auf www.mediation.de/mediation-ausbildung .

Die Ausbildung zum Mediator ist in der Regel berufsbegleitend möglich. Die Eingangsvoraussetzungen sind je nach Ausbildungsinstitut unterschiedlich und den Informationen im Verzeichnis zu entnehmen, bzw. per Anfrage an die Ausbildungsinstitute zu erfahren.

Durch das am 26.07.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz sind die Regelungen zum Berufsfeld der Mediation auf eine erste gesetzliche Grundlage gestellt worden sind. Zwar ist die Berufsbezeichnung Mediator weiterhin nicht geschützt, aber das Mediationsgesetz führt die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ ein. Die meisten Ausbildungsinstitute haben zwischenzeitlich auch auf die in der Begründung zum Gesetzentwurf aufgeführten Anforderungen an eine qualifizierte Ausbildung zum zertifizierten Mediator gemäß § 5 und § 6 des Mediationsgesetzes reagiert und ihre Ausbildungen entsprechend darauf ausgerichtet.

Die Mediation GmbH bietet in Ihrem Verzeichnis vor allem Fortbildungen, Seminare und Ausbildungen für Mediation, Wirtschaftsmediation und Familienmediation an. Zusätzlich wird die Suche nach Mediatoren über das Spezialportal www.mediator-finden.de angeboten, das mit über 3.500 Mediatoren größte Verzeichnis in Deutschland. Hier besteht bereits jetzt die Möglichkeit, die Mediatoren deutlich nach Zertifizierung, Hochschulabschluss oder Ausbildungsumfang zu differenzieren. Insbesondere auch die Bezeichnung Zertifizierter Mediator wird unterstützt, in dem die Mediatoren entsprechend gekennzeichnet werden.

Link zum Angebot: www.mediation.de/mediation-ausbildung

Mediation Ausbildung – Über 100 Angebote im Ausbildungsverzeichnis von www.mediation.de

Über 100 Angebote zur Ausbildung in Mediation, Konfliktmanagement und Coaching sind jetzt im Ausbildungsverzeichnis des Portals www.mediation.de verfügbar. Die gesamte Übersicht findet sich unter www.mediation.de/mediation-ausbildung. Alternativ kann nach speziellen Angebote oder Veranstaltungsorten und Ausbildungsinstituten auf der Seite www.mediation.de/ausbildung gesucht werden.

Auch Spezialseiten für regionale Ausbildungsangebote sidn verfügbar, zum Beispiel für Berlin, Leipzig, Hamburg oder Köln.

Einzelne Ausbildungsinstitute werden auf der Seite www.mediationsausbildung-finden.de vorgestellt.

Neues Layout und erweiterte Funktionalität in den Mediationsverzeichnissen der Mediation GmbH

In neuem klaren Layout präsentieren sich jetzt die Portale www.mediator-finden.de und www.mediation.de. Neben der Veränderung des Layouts sind einige wichtige Funktionen hinzugekommen und die Auffindbarkeit in Suchmaschinen wurde weiter verbessert.

Bei www.mediator-finden.de kann jetzt auf der Startseite die Suche eingeschränkt werden auf Mediatoren mit Foto. Dadurch werden den Nachfragern bei dieser Auswahl Mediatoren mit ausführlichen Profilen bevorzugt dargestellt, was die Auswahl eines Mediators entsprechend vereinfacht. Im Menü am unteren Ende der Seite ist jetzt das Auffinden der wichtigsten regionalen Seiten verbessert worden. In der Fußzeile wurden außerdem Menüpunkte zum direkten Aufruf des Ausbildungsverzeichnisses und Organisationsverzeichnisses auf www.mediation.de. Dadurch ist das Auffinden einer Ausbildung für Mediation oder eines Verbandes für Mediation noch leichter geworden.

Bei www.mediation.de kann jetzt direkt auf der Startseite die vereinfachte Suche nach Mediatoren durchgeführt werden. Außerdem werden die Ausbildungsangebote zusätzlich in regionalen Seiten zusammengefasst. Dazu gekommen sind außerdem viele weitere Mediationsausbildungen und Fortbildungen zum Mediator. Im Bereich Kundenservice wurde außerdem ein direkter Link zur Seite www.zertifizierter-mediator.de gesetzt.

Mediation Ausbildung – Im September Start in 13 Städten

Im September und Oktober starten wieder Mediationsausbildungen in Berlin, Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Koblenz, Köln, Leipzig, München, Münster, Rösrath und Rostock. Details zu den Ausbildungen findet man unter www.mediation.de/ausbildung.

Die Ausbildung zum Mediator ist inzwischen ein attraktives Feld geworden, seitdem durch das am 26.07.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz die Regelungen zum Berufsfeld der Mediation auf eine erste gesetzliche Grundlage gestellt worden sind. Zwar ist die Berufsbezeichnung Mediator weiterhin nicht geschützt, aber das Mediationsgesetz führt in § 5 und § 6 die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ ein, für die in Zukunft die Voraussetzungen über eine Rechtsverordnung gesetzlich geregelt werden.

Ausbildung zur Mediation bieten in Deutschland über 100 Ausbildungsinstitute an, wie eine Untersuchung der Mediation GmbH ergeben hat. Die Mediation GmbH bietet auf Ihrem Portal www.mediation.de ein Ausbildungsverzeichnis an, in dem vor allem Fortbildungen, Seminare und Ausbildungen für Mediation, Wirtschaftsmediation und Familienmediation verzeichnet sind.

Außerdem wird die Suche nach Mediatoren unterstützt. Das Spezialportal www.mediator-finden.de bietet mit über 3.500 Mediatoren das größte Verzeichnis für dieses spezielle Angebot. Hier besteht bereits jetzt die Möglichkeit, die Mediatoren deutlich nach Zertifizierung, Hochschulabschluss oder Ausbildungsumfang zu differenzieren. Insbesondere auch die Bezeichnung Zertifizierter Mediator wird unterstützt, in dem die Mediatoren nach entsprechender Prüfung der Zertifizierungsunterlagen entsprechend gekennzeichnet werden.

Anbieter der im September startenden Ausbildungen sind folgende Institute:  Academy of Finance, AHAB Akademie, amos, Arber SeminareHanseatisches Institut, IMB, IK Berlin, IMKA, klären&lösen, Lohmarer Institut, Management Zentrum Mittelrhein, Steinbeis Hochschule Berlin, Straube Managementberatung, ZMB Zentrum für Mediation und Beratung.

 

Vermittlungsausschuss tagt zum Mediationsgesetz am 13.06.2012

Laut Mitteilung des Bundesrates wird das Mediationsgesetz am 13.06.2012 im Vermittlungsausschuss als dritter Punkt der Tagesordnung behandelt. Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 149. Sitzung vom 15.12.2011 den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet. In der Sitzung des Bundesrates am 10.02. 2012 folgte dieser der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats und lehnte die Zustimmung zum Mediationsgesetz ab. Aus diesem Grund wurde das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittiger Punkt ist alleinig die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes.

In der Begründung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses heißt es u.a., die im Gesetz verankerte Überführung der gerichtsinterne Mediation in ein erweitertes Güterichterkonzept „lässt die Fortführung der bestehenden Angebote gerichtsinterner Mediation nur noch für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten zu.“ Mit dieser Entscheidung habe „sich der Deutsche Bundestag über die mit großer Mehrheit gefasste Stellungnahme des Bundesrates-BR-Drs.60/11(Beschluss),Ziffer1=BT-Drs.17/5335,S.28-hinweggesetzt.“

Alle anderen Punkte des Gesetzentwurfes, z.B. die Einführung des „zertifizierten Mediators“ inkl. damit verbundener Ausbildungsanforderungen, Regelungen zu Hinweisen in der Klageschrift, die explizite Einführung von Gerichtsbarkeiten außerhalb zivilrechtlicher Fragen etc. sind dagegen nicht auf Kritik gestoßen.

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

 

 

 

 

Neue Mediationsausbildungen im Juni 2012

Im Juni starten wieder Ausbildungen zu Mediation und Mediationsfortbildungen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Offenburg und Stuttgart. Einen Überblick bietet das Ausbildungsverzeichnis zur Mediation auf www.mediation.de/ausbildung

Neben den aktuell startenden Ausbildungen sind derzeit weit über 50 weitere Mediationsausbildugen, Seminare zur Mediation und Fortbildungen zum Mediator dort eingetragen. Der Umfang einer Mediationsausbildung liegt in den meisten Fällen zwischen 120 und 200 Stunden. Neben der allgemeinen Ausbildung zum Mediator können Schwerpunkte im Bereich der Ausbildung zum Wirtschaftsmediator und Ausbildung zum Familienmediator gewählt werden.

Das Ausbildungsverzeichnis wird bereitgestellt von der Mediation GmbH, die auch das größte deutsche Mediatorenverzeichnis www.mediator-finden.de betreibt.

Vorstellung MODERATIO

MODERATIO® ist ein 1987 gegründetes Beratungsunternehmen mit Büros in Deutschland und Österreich und Kooperationspartnern in der Schweiz und in Portugal. Die Standorte sind Frankfurt – Ingolstadt – Kiel – Lissabon – München – Passau – Wien – Zürich.

MODERATIO arbeitet für deutsche Organisationen im weltweiten Einsatz in den Arbeitssprachen Deutsch und Englisch. Zu den Kunden gehören kleine, regional tätige Teams ebenso, wie große, renommierte und international tätige Organisationen. Der MODERATIO-Beratungsansatz ist geprägt von Moderation. MODERATIO fühlt sich dabei in besonderem Maße dem Ursprung des Wortes verpflichtet: moderatio [lat.] das rechte Maß, die Mitte finden, aber auch Lenkung, Leitung. MODERATIO gestaltet und leitet Klärungsgespräche zwischen zwei Personen ebenso wie Teamklausuren, Vorstands-Klausuren oder Führungskräfte-Workshops oder Mitarbeiter-Foren mit mehreren hundert Teilnehmern.

Die Profession von MODERATIO ist dabei die sachlogisch korrekte konzeptionelle Arbeit und andererseits die professionelle psychologische Vermittlung zwischen den Denkwelten der Know-how-Träger um von allen gleichermaßen getragene Antworten zu erfinden. Die MODERATIO-Beratger bringen dafür das geeignete, methodische Framework sowie professionelles, moderatorisches Geschick in den gemeinsamen Arbeitsprozess ein.

Durch die angegliederte Werbeagentur moderatioGrafik© ist MODERATIO in der Lage Veränderungsprojekte auch durch passgenaue Unternehmenskommunikation zu begleiten. Darüber hinaus qualifiziert das MODERATIO-Team Menschen die Menschen (an)leiten, Führungskräfte, Projektleiter, Moderatoren und Referenten in Techniken der Moderation und zeitgemäßer Mitarbeiterführung. Der Firmensitz ist Pörnbach in Bayern.
Die MODERATIO Mediationsausbildung ist eine moderatio-typische 3x3kompakt® Ausbildung, sie besteht aus 3×3 Tagen Intensivtraining, ergänzt um Intervisions- und Supervisionstreffen.
Die Ausbildung wird geleitet von Josef W. Seifert (Mediator und Ausbilder im Bundesverband Mediation BM) und Dr. Gerlinde Bühner.

Die Inhalte sind in der dreitägige Trainings geliedert:

• Modul 1: Die SIXSTEPS® zur Mediation im Konflikt
• Modul 2: Die Klärung von Zweierkonflikten
• Modul 3: Die Klärung von Teamkonflikten

Der Start der nächsten Ausbildungsgruppe ist der 5. Juli 2012

Informationen zur MODERATIO finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute und zur aktuellen Ausbildung zum Mediator auf www.mediation.de in der Rubrik Ausbildungen.

Vorstellung Peter Knapp GmbH

Die Peter Knapp GmbH ist langjährig als Ausbildungsinstitut für Mediation und Coaching im Markt und spezialisiert auf die Themen Konfliktmanagement, Verhandlung und Führung. Dieses Wissen wird in Inhouse-Trainings und offenen Seminaren vermittelt. Neben Coaching und Mediation bietet die Peter Knapp GmbH Mediationsausbildungen in Hamburg und Berlin sowie eine Coachingausbildung in Berlin an. Alle Trainer, Coaches, Mediatoren und Ausbilder sind Experten mit langjähriger Erfahrung in ihrem Fachgebiet. In den Städten München, Berlin, Frankfurt, Köln und Hamburg sind Coaches für die Peter Knapp GmbH tätig.
Einmal im Jahr veranstaltet die Peter Knapp GmbH in Kooperation mit Birgit Keydel den Berliner Mediationstag. Gäste des Mediationstags sind Personen der Mediation und benachbarten Disziplinen des Konfliktmanagements, die konzeptionell vorgedacht, spannende Theorien oder herausragende Praktiken entwickelt haben.

Die Bedürfnisse der Kunden stehen bei der Peter Knapp GmbH im Vordergrund, weshalb viele Leistungen individuell und auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten werden und auch im internationalen Kontext angeboten werden, mit den Schwerpunkten Schweiz, Frankreich und Deutschland.

Die Ausbildung zum Mediator vermittelt die Kompetenz, Konflikte strukturiert und konstruktiv zu bearbeiten. Dieses wird besonders im beruflichen Umfeld immer wichtiger. In der berufsbegleitenden Zusatzausbildung „Mediation in Unternehmen und Organisationen“ erwerben die Teilnehmer/innen im Verlauf eines Jahres fundierte und umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten, um Konflikte im Arbeitsalltag professionell und konstruktiv bearbeiten zu können.
Die Inhalte der Ausbildung entsprechen den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM®) sowie den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeit e.V. (BMWA).
Lehrgangsleiter und Referentinnen sind anerkannt als Mediator/innen BM® und Ausbilder/innen BM®. Peter Knapp ist seit 1995 Mediator und bildet seit 2000 Mediator/innen aus. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrung in der Mediation in Unternehmen und Organisationen.
Die Ausbildung umfasst 200 Stunden und richtet sich an alle Berufsgruppen, die in Unternehmen und Organisationen mit Konflikten zu tun haben bzw. ihre Vermittlungskompetenz in Konflikten ausbauen wollen.
Nutzen der Ausbildung:
◦ Methoden- und Anwendungssicherheit in der Mediation
◦ Erlernen von Kommunikationstechniken und Konfliktmanagementmethoden
◦ Verständnis für die Besonderheit der Mediation in Unternehmen und Organisationen
◦ Erwerb von Verhandlungskompetenz
◦ Diskussion von eigenen Fällen der Teilnehmer/innen
◦ Zwei Stunden Coaching für jede/n Teilnehmer/in als Unterstützung auf dem Weg in die Mediationspraxis
Die nächsten Ausbildungsstarts:

Hamburg :      05.05.2012
Berlin :            08.06.2012

 

 

Informationen zur Peter Knapp GmbH finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute und zur aktuellen Ausbildung zum Mediator auf www.mediation.de in der Rubrik Ausbildungen.

Aktuelle Änderungen im Gesetzentwurf des Mediationsgesetzes

Der Ausschußdrucksache Nr. 17(6)151 des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zufolge werden heute voraussichtlich folgende Änderungen am Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz beschlossen.

1. Ende der gerichtsinternen Mediation

Die derzeit in § 1 Abs. 1 MediationsG vorgesehene Differenzierung nach außergerichtlicher Mediation, gerichtsnaher Mediation und gerichtsinterner Mediation entfällt vollständig. Dementsprechend werden auch allen anderen Regelungen des Entwurfes diesbezüglich angepaßt

Der Grund liegt darin, dass das Gesetz noch stärker die außergerichtliche Mediation fördern soll. Aus diesem Grund will der Rechtsausschuß in seiner Vorlage die bisherige in vielen Pilotprojekten vorgesehenen Modelle der gerichtsinternen Mediation nicht mehr weiter zulassen sondern ein der richterlichen Tätigkeit verwandteres Modell der Güterichter etablieren. Gerade diese Änderung wird von vielen Gegner der gerichtsinternen Mediation unterstützt und wurde insbesondere während der letzten Monate intensiv diskutiert.

Die bestehenden Projekte zur gerichtsinternen Mediation in Zivilrechtlichen Streitigkeiten, in Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten, Finanzgerichten und Arbeitsgerichten bleiben nur noch ein Jahr zulässig und können nicht wie im ursprünglichen Entwurf durch Rechtsverordnungen der Länder fest etabliert werden

2. Hinweispflicht auf fachliche Beratung

In § 2 Abs. 6 wird die bisherige Sollvorgabe, dass der Mediator auf die Möglichkeiten einer fachlichen Beratung zur Überprüfung einer Vereinbarung hinweisen soll, zu einer Hinweispflicht erhoben.

Hier wird insbesondere die Empfehlung aus den Sachverständigen-Stellungnahmen unterstützt, bei einer Mediation ohne rechtliche Begleitung vor Abschluss einer Vereinbarung rechtliche Berater hinzuzuiehen.

3. Einführung des zertifizierten Mediators

Neben dem Mediator wird gemäß Absatz 2 zu § 5 MediationsG ein zertifizierter Mediator eingeführt werden.

Für diese Zertifizierung wird der Abschluß einer qualifizierten Ausbildung in Abs. 1 weiter detailliert in dem Vorgaben gemacht werden, welche Regelinhalte eine solche Mediationsausbildung umfassen soll. Dazu sollen gehören Grundlagen über Mediation, Ablauf und Rahmenbedingungen, Verhandlungs- und Kommunikatinstechniken, Wissen über Konfliktkompetenz, rechtliche Inhalte zum Recht der Mediation selbst und der Rolle des Rechts in der Mediation sowie praktische Erfahrungen und Supervision.

4. Rechtsverordnung zu Ausbildungsanforderungen

Es soll nach § 6 MediationsG eine Rechtsverordnung mit näheren Bestimmungen über die Ausbildungs- und Fortbildungsanforderungen sowie Anforderungen an Ausbildungsträger durch das BMJ entstehen, die die Voraussetzungen zum zertifizierten Mediator regelt.

In der Begründung heißt es dazu, dass die Verordnung erst ein Jahr nach ihrem Erlass in Kraft treten sollte und somit den Verbänden und Kammern der einschlägigen Berufsgruppen genügend Gelegenheit gegeben werden soll, sich untereinander auf eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen.

5. Ausbildung zum zertifizierten Mediator umfaßt mindestes 120 Stunden

Es wird erstmals ein Ausbildungsrahmen von mindestens 120 Stunden vorgeschlagen

In der Begründung zu § 6 wird Bezug genommen auf die Ergebnisse des Arbeitskreises „Zertifizierung für MediatorInnen und Mediatoren“ und in Erweiterung dessen ein Rahmen von 120 Stunden vorgeschlagen. Zusätzlich wird Praxiserfahrung, Supervision und der Nachweis von Fällen als Voraussetzung der Zertifizierung genannt. Auch zu Übergangsregelungen gibt die Begründung Hinweise.

6. Evaluierung nach fünf Jahren

Es wird nach § 8 MediationsG eine Evaluation des Gesetzes fünf Jahre nach Inkrafttreten geben über Auswirkungen auf die Entwicklung der Mediation sowie ggf. notwendige Anpassungen bezüglich der Regelung zu Aus- und Fortbildung von Mediatoren.

7. Kein gesondertes Verfahren zur Vollstreckbarkeit

Der im bisherigen Gesetzentwurf im neuen § 796d ZPO vorgesehenen zusätzlichen Weg, die Vollstreckbarkeit einer Abschlussvereinbarung durch (einvernehmlichen) Antrag beim Amtsgericht zu ermöglichen, wird gestrichen.

Damit wird den Kritikern des Gesetzentwurfes gefolgt, die die rechtliche Prüfung der Wirksamkeit einer Vereinbarung nicht allein den Amtsgerichten überlassen wollten. Laut Begründung reichen die bisher im Gesetz vorgesehenen Regelungen der §§ 794 ZPO aus, um den Anforderungen der EU Richtlinie zu genügen.

8. Mediation in finanzgerichtlichen Verfahren

Auch für finanzgerichtliche Verfahren wird ausdrücklich die Möglichkeit einer Mediation oder anderer außergerichtlicher Konfliktbeilegungsverfahren aufgenommen.

Zum weiteren Vorgehen

Wann der ggf. erfolgte Beschluss des Rechtsausschusses zu einer Vorlage des Gesetzentwurfes in 2. und 3. Lesung in den Bundestag kommt ist derzeit weiterhin offen. In dieser Woche ist er jedenfalls nicht auf der Tagesordnung. Ggf. wird die letzte Sitzungswoche vom 14.-16.12. diesen Jahres ja noch eine Entscheidung bringen.

 

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