Über 4.000 MediatorInnen im Verzeichnis mediator-finden.de

mediator-finden.de Ein Jahr nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes ist nun auch ein weiterer Erfolg zu verzeichnen. Das größte deutsche Mediatorenverzeichnis www.mediator-finden.de hat inzwischen über 4.000 Mediatoren verzeichnet. Die überwiegende Zahl der Mediatoren im Verzeichnis ist Mitglied in einem der Verbände Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V., Bundesverband Mediation e.V., Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V., Deutsches Forum für Mediation e.V. und Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V., die jetzt in einer Arbeitsgruppe mit der Vorbereitung der gemeinsamen  Prüfstelle  Zertifizierter Mediator GPZM begonnen haben.

Eine große Anzahl der im Verzeichnis registrierten Mediatoren haben inzwischen ein ausführliches Profil angelegt, in dem neben einem Foto Schwerpunkte und Ausbildungsumfang bzw. Anerkennungen und Zertifizierungen dargstellt werden. Beispielhaft für ein solches Profil hier das Profil von Klaus-Olaf Zehle, Gründer und Geschäftsführer der Mediation GmbH, die das Verzeichnis aufgebaut hat und betreibt. Die Suche nach Mediatoren ist auch über das Portal www.mediation.de, die I-Phone Apps Mediator und Mediation und Facebook möglich. Außerdem betreibt die Mediation GmbH auch Verzeichnisse für Vereine und andere Kooperationspartner, so dass MediatorInnen die Möglichkeit haben, mit nur einem Profileintrag und einer Pflegeseite in verschiedenen Verzeichnissen zu erscheinen.

 

Mediation – News und mehr – 09.06.2013-16.06.2013

blog-mediation.de-newsAuswahl von Nachrichten über Mediation im Internet vom 09.06.2013-16.06.2013

Mediation Privatleute, Mediation Neubrandenburg, Piratenpartei Mediator, Schulmediation, Steiermark fördert Mediation, Mediation Landsberg, Mediator in Kooperation mit Anwalt, Innerbetriebliche Mediation, Kündigungsschutz für Mediator, Mediatoren mit Zertifikat, Zertifizierter Mediator, Mediation Feuerwehr, Mediation Freiwilligenorganisation, Mediator Hanning, Mediation nach Foul, Handball Mediation, MDR Mediation, Vorteile von Konflikten, Nutzen Konflikt, Konflikt und Mediation, Mediation Amtsgericht Husum, Mediation Schiedsfrau, Mediation Schiedsmann, Mediation Selfkant, Mediation Apensen, Mediation Rechtsschutz

16.06.2013 Nordkurier

Mediation in Neubrandenburg –Privatleute nutzen Mediatoren eher weniger

Über den Stand der Mediation in Neubrandenbuirg berichtet der Beitrag im Nordkurier. Für die Mediation spricht laut Carl Christian Deutsch, Vizepräsident des Landgerichts Neubrandenburg „Die Lösung des Problems wird von den Parteien selbst erarbeitet und ist damit viel nachhaltiger“.   Laut Maja Mai, Mediatorin aus Neubrandenburg, nutzen Privatleute das Verfahren wenig, „das liegt auch daran, dass im Gesetz keine Kostenbeihilfen vorgesehen sind“. Aufträge kommen Empfehlung zustande oder über die Suche nach Vermittlern im Internet. Konflikte in der Arbeitswelt oder zwischen Geschäftspartner sind besonders häufig Gegenstand einer Mediation. —> mehr

14.06.2013 Radio Dreyeckland

Piratenpartei als Mediator?

Im Konflikt um die nach Philippsburg zu verbringenden Castoren aus Frankreich und Großbritannien bietet sich die Piratenpartei als Mediator an. —> mehr

14.06.2013 Bergisches Handelsblatt

Schulmediation inHebborn

Über ein neues und freiwilliges Unterrichtsmodul „Streitschlichter“ für die Kinder der Grundschule Hebborn in dem die Schüler lernen, Konflikte gezielt und pragmatisch zu lösen, berichtet das Bergische Handelsblatt. —> mehr

13.06.2013 KleineZeitung

Steiermark fördert Mediation im Nachbarschaftsbereich mit bis zu 1.000 € pro Projekt

Einem Bericht der Kleinen Zeitung zufolge will das Land Steiermark mit einem Sieben-Punkte-Programm das „Zusammenleben im Wohnumfeld“ verbessern,  u.a. durch ein flächendeckendes Angebot für Mediation. —> mehr

13.06.2013 Augsburger Allgemeine

Keine Mediaton im Streit um das Zinsgeschäft in Landsberg

„Die Stadt Landsberg wird keine Mediation mit dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser im Derivatprozess durchführen. Das beschloss der Stadtrat in einer nicht-öffentlicher Sitzung „mit deutlicher Mehrheit“, wie Oberbürgermeister Mathias Neuner und Stadtjustiziarin Petra Mayr-Endhart erklärten. Damit bleibt es beim zweiten Termin der Hauptverhandlung am 8. Oktober vor dem Landgericht München 1 im Justizpalast.“ —> mehr

13.06.2013 Legal Tribune

Der Mediator als Freund des Anwalts

Mit den Möglichkeiten durch Kooperation anderen Berufen z.B. auch mit Mediatoren das Arbeitsfeld des Anwaltes auszuweiten oder abzusichern beschäftigt sich der Beitrag in der Legal Tribune Online.—>mehr

12.06.2013 Der Arbeits-Rechts-Berater

Kündigungsschutz für innerbetriebliche Mediatoren?

In einem Beitrag des Portals Der Arbeits-Rechts-Berater erläutert Martin Reufels die möglichen Auswirkung, die innerbetriebliche Mediatoren zu erwarten haben und inwieweit ggf. ein Sonderkündigungsschutz für diese angebracht ist. ER zitiert dazu einen Beitrag von Meyer und Schweitzer in der NZA (2013, 545). —> mehr

12.06.2013 Staseve Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Nur 82 Mediatoren mit Zertifikat oder mit Anerkennung in Deutschland

Da ist den Rechercheuren des Artikel auf dem Portal der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen sicherlich nicht deutlich geworden, wie die Liste der Mediatoren auf dem Portal www.zertifizierter-mediator.de zusammengesetzt wird. Es handelt sich hier nur um Mediatoren, die sich freiwillig beim größten deutschen Mediatorenverzeichnis auf dem Portal www.mediator-finden.de angemeldet haben und dort ihr Zertifikat nachgewiesen haben. Interessant aber die Statistiken. —> mehr

12.06.2013 General-Anzeiger Bonn

Mediator im Streit in der Freiwilligen Feuerwehr von Ruppichteroth

In einem Interview mit dem General-Anzeiger erläutern Annegret Pilartz und Sabine Krause von der Regionalgruppe Bonn/Rhein-Sieg des Bundesverbandes Mediation  was Streitschlichtung in einer solchen Freiwilligenorganisation wie der Feuerwehr besonders macht. —> mehr

12.06.2013 Berliner Morgenpost

Mediation kann auch Handballspieler nach einem brutalen Foul besänftigen

Auch wenn es sicherlich keine klassische Mediation war, weil die  Spieler Ivan Nincevic und Torsten Jansensich nach dem Zusammenbringen durch den Mediator Bob Hanning (Geschäftsführer der Füchse Berlin) sich im Zweiergespräch geeinigt haben, ist doch sichtbar, dass der Gedanke der konstruktiven Konfliktbeilegung auch im Sport um sich greift. —> mehr

12.06.2013 blog.mediation.de / 11.06.2013 MDR Thüringen

Radiobeitrag des MDR zur Mediation.

Über die Inhalte des Radiointerviews im MDR am 11.06. haben wir bereits in unserem Blog zur Mediation berichtet. Auf der Webseite des MDR gibt es weitere Hintergründe zur Mediation zum Nachlesen. —> mehr

11.06.2013 report-k.de

Wie kann man sich mit Konflikten beschäftigen

Mediator Dr. Heinz Pilartz beschreibt im Verbund mit einigen anderen Mediatoren Wege im Umgang mit Konflikten und hebt die Mediation mit Ihren Verfahrensvorteilen hervor. Insbesondere  auch die Vorteiel von Konflikten werden dargestellt: Konflikt sind eine Zeichen für den Willen weiter mit einander zutun zu haben, über Konflikte werden Unterschiede sichtar gemacht, Konflikte können Antriebsfaktor für die Weiterenwicklung komplexer Tatbestände sein, Konflikten können, wenn sie gut gelöst werden unterschiedliche Sichtweisen sichtbar machen und in der Lösung berücksichtigen. —> mehr

10.06.2013 Husumer Nachrichten

Drei Güterichter bieten Mediation am Amtgericht Husum

Kaum geht die Möglichkeit gerichtsinterne Mediation anzubieten seitens des Gesetzgebers zu Ende (nur noch zulässig bis zum 25.07.2013) versuchen die Gerichte die Mediation indirekt als Verfahrensmodell im Rahmen güterichterlicher Verfahren anzuwenden.  Die Husumer Nachrichten berichten in der Art, als wenn es weiter gerichtsinterne Mediation gibt. Aus unserer Sicht eine sehr kritische Art der Berichterstattung. —> mehr

09.06. 2013 Aachener Nachrichten, 10.06.2013 Kreiszeitung Wochenblatt

Auch Schiedsmänner und Schiedsfrauen arbeiten zunehmend als Mediatoren

Am Beispiel der Schiedsfrau der Gemeinde Selfkant und der Gemeinde Apensen wird deutlich, das zunehmend auch die in der Regel ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner der Gemeinden Mediationsausbildungen absolvieren und somit eine neue Qualität der Streitschlichtung auch in diesem Bereich entsteht. —> mehr und mehr

09.06.2013 news.toptarif.de

Sonntagsfrage

Mit Antworten zur Sonntagsfrage „Was ist Mediation?“  klärt das Portal Toptarif Verbraucher über die Mediation, das Mediationsgesetz und die Möglichkeiten auf, die Rechtsschutzversicherungen für die Kostenüberahme eines Mediator oder einer Mediatorin bieten. —> mehr

 

 

Mediationsverbände informieren über eine anstehende Erklärung – Warum diese Geheimniskrämerei?

 

Ein wenig mysteriös ist das schon, was heute seitens der Mediationsverbände BAFM, BM, BMWA, DFfM und DGM an die Mitglieder ging. Ein Informationsschreiben, dass es in Kürze eine gemeinsame Erklärung geben wird.

Worum geht es?

Im Rahmen der Gesetzgebung zum Mediationsgesetz hat der Gesetzgeber einen wichtigen Bestandteil auf eine spätere Rechtsverordnung verlagert, nämlich die Bestimmungen über die Ausbildung  zum zertifizierten Mediator sowie Anforderungen an Fortbildung zertifizierter Mediatoren und die entsprechenden Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung. Der Gesetzgeber hat allerdings in der Beschlussempfehlung zum Mediationsgesetz bereits Rahmenbedingungen beschrieben.

Die Verbände beziehen sich auf einen Hinweis in der Begründung zur Beschlussempfehlung und nicht wie sie in ihrer Erklärung schreiben der Begründung zum Gesetz. In der Begründung zur Beschlussempfehlung heißt es u.a. auf S. 18:

„Der Übergangszeitraum von einem Jahr nach Erlass der Rechtsverordnung gibt den maßgeblichen Mediatoren- und Berufsverbänden, den berufsständischen Kammern und den Industrie- und Handelskammern sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen im Interesse einer Vergleichbarkeit der Ausbildungen und einer Qualitätssicherung die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis auf eine einheitliche Vorgehensweise zu verständigen, die die Zertifizierung von Ausbildungsinstituten, die dann die Ausbildung zum zertifizierten Mediator durchführen und die entsprechenden Zertifikate für die Teilnehmer ausstellen, durch eine privatrechtlich organisierte Stelle ermöglicht.“

Was oder wer steckt dahinter?

Warum nun auf einmal die Eile. Die Rechtsverordnung ist noch nicht einmal erlassen und danach gibt es immer noch ein Jahr Zeit.

Sind es ggf. die Rechtsschutzversicherer, die hier Einfluss auf die Verbände ausüben. So hat z.B. ein namhafter Rechtsschutzversicherer den gemeinsamen Kongress der Verbände BM, BMWA und BAFM gesponsort. Dann scheint es, wenn man den Text des Informationsschreibens genau liest, so, dass die jetzige Erklärung nur zustande kommt, weil die Mediationsverbände sich auf Initiative der Rechtsschutzversicherungen getroffen haben. Dann gab es Anfang April eine Pressemitteilung des GDV, in der auch die Verbände zu Wort kamen bzw. Verbandsvertreter mit Zahlen, wie es gäbe in Deutschland 50.000 Mediatoren glänzten. Was heißt denn 50.000 Mediatoren? Es muss doch besser heißen ca. 50.000 Menschen, die ein Mediationsausbildung durchgeführt haben, dass sind aber noch lange keine Mediatoren.

Erstaunlich ist auch, dass die Verbände sich nicht zu Wort meldeten, als die Stiftung Warentest eine fragwürdige Bewertung der Ausbildungen zum Mediator veröffentlichte bzw. eine noch fragwürdigere Leserumfrage zur Mediation ins Netz stellte, wobei beide zumindest den Eindruck erwecken konnten, dass dort die Interessengruppe der Rechtsschutzversicherer Einfluß ausgeübt hat. Auch die Studie zur Leistung der Rechtsschutzversicherer in der Mediation, die die Mediation GmbH Anfang April veröffentlichte, wurde seitens der Verbände bisher nicht kommentiert. Gleichzeitig bleiben Veröffentlichungen wie jüngst der D.A.S Rechtsschutz unkommentiert, in der diese von 10.000 durchgeführten Mediationen pro Jahr und von sich als größter Anbieter im Mediationsmarkt spricht. Das sind doch mit Sicherheit keine Mediationen, die den Ansprüchen der Verbände genügen bzw. nach der bisherigen Sicht der Verbände als Mediationen bezeichnet werden können.

Dem Informationsschreiben gibt es erste Arbeitsergebnisse einer Arbeitsgruppe zur „Plattform Qualität in der Mediation“ die mehrheitlich Beifall finden. Schade nur, dass die interessierte Mediationsöffentlichkeit davon nichts erfährt. Das hat mit Transparenz nichts zu tun. Oder sichern sich die in der Arbeitsgruppe vertretenen Ausbildungsanbieter dort vor allem einen Zeitvorsprung gegenüber den anderen Anbietern?

Was passiert da gerade?

Warum die Geheimniskrämerei? Und warum nicht gleich die Erklärung sondern erst ein Informationsschreiben, das es eine Erklärung geben wird?

Fragen, Fragen, Fragen. Ich freue mich über Antworten gerne in der Kommentarfunktion dieses Blogbeitrags.

Darf man sich noch „Zertifizierter Mediator“ nennen?

.

Ein wenig Unruhe ging am 16.10.2012 durch den Saal im Schloßforum in Ludwigsburg, als Frau Dr. Birgit Grundmann vom Bundesministerium für Justiz auf dem gemeinsamen Kongress der drei Berufsverbände BM, BMWA und BAFM, folgende Aussage traf:

„Nach dem am 26.07.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz (§5 Abs. 2) darf sich als zertifizierter Mediator nur jemand bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator entsprechend der noch zu erlassenen Rechtsverordnung absolviert hat. Solange diese Rechtsverordnung noch nicht erlassen ist, ist somit die Berufsbezeichnung „zertifizierter Mediator“ unzulässig.

Wie bezeichnen sich jetzt Mediatoren, die zum Beispiel seitens eines Berufsverbandes zertifiziert wurden?

Eine kurze Recherche hat folgendes ergeben:

BAFM : Hier spricht man von „ordentlichen Mitgliedern, die das Zertifikat “Mediator/in (BAFM)” erworben haben“, oder auch „zertifizierte Mitglieder“ wird als Begriff verwendet.
BMWA: Hier spricht man von „Zertifizierung BMWA“ und verwendet in diesem Zusammenhang auch den Begriff Anerkennung.
BM: Wenn man auf der Webseite auf den Menupunkt Zertifizierung klickt, wird man umgeleitet auf die Seite Ausbildungsstandards und dort wird ausschließlich der Begriff „Anerkennung zum/zur Mediator BM / Mediatorin BM“verwendet. In den Standards und Ausbildungsrichlinien spricht man dann von „zertifizierten Fachleuten“ und von der „Zertifizierung zum / zur MediatorIn BM“

Die Verbände BAFM, BMWA und BM haben eine wechselseitige Anerkennung vereinbart, dort sprechen Sie dann aber von „zertifizierten MediatorInnen“ wenn Sie von den Mediatoren mit Anerkennung eines Verbandes sprechen: „Die Antragstellerinnen aus dem BM, dem BMWA sowie der BAFM sind zertifizierte Mediatorlnnen.“

DGM: Die DGM spricht von „Zertifizierung von Mediatoren und Mediatorinnen nach dem DGM-Ausbildungsstandard.= und weiter „Darüber hinaus wird der zertifizierte Mediator auf Wunsch im Mediatorenverzeichnis der DGM geführt.“

IMI: Das IMI spricht von IMI Certified Mediator

Ich empfehle, die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ ohne weiter Zusätze für die eigene Berufsbezeichnung nicht weiter zu verwenden sondern immer in Zusammenhang mit dem jeweiligen Zertifikatsgeber. Besser noch ist es, auf eine andere Bezeichnung umzustellen wie z.B. MediatorIn mit Zertifikat und dieses wiederum in Verbindung mit dem jeweiligen Zertifikatsgeber.

Spannend bleibt es, wann die Rechtsverordnung nun erlassen wird. Wenn man den Aussagen von Frau Dr. Grundmann folgt, gibt es es bereits einen ersten Entwurf (der sicherlich im wesentlichen der Begründung  zum Gesetzentwurf folgt). Diese muss dann in den folgenden Wochen an alle Parteien und Verbände zur Kommentierung gehen. Nach diversen Abstimmungsrunden wird es dann sicherlich eine Rechtsverórdnung geben, die aber einen wesentlichen Punkt offen lassen wird.
Wer wird in Zukunft die Zertfizierung vornehmen?

Dieses soll eine privatrechtliche Stelle sein.  Da wird sich dann zeigen, ob die Mediationsverbände zueinanderfinden und sich auf eine Stelle und ein Vorgehensmodell einigen können.

Wir werden auf unseren Seiten www.mediation.de und www.zertifizierter-mediator.de über den Fortgang berichten.

Über 200 Mediatoren im Hamburger Mediatorenverzeichnis

Die Mediation GmbH hat Ihr Angebot um ein regionales Portal für Hamburg erweitert. Das Portal www.hamburg-mediatoren.de bietet ein Mediatorenverzeichnis mit über 200 Mediatoren und Mediatorinnen in Hamburg. Somit ist erstmals für die Hansestadt Hamburg ein umfassender Überblick über Mediationsanbieter möglich. Über ein Stadtteilverzeichnis sind dabei 70 Mediatoren auch Stadtteilen zugeordnet und erlauben so den Nachfragern nach Mediationsleistungen einen Mediator in ihrer näheren Umgebung zu finden. Alle Mediatoren sind parallel im bundesweiten Verzeichnis www.mediator-finden.de gelistet.

Auch Ausbildungsinstitute aus dem Ausbildungsverzeichnis für Mediation auf www.mediation.de, die Ausbildungen in Hamburg anbieten, werden auf dem regionalen Portal auf der Seite www.mediation.de/mediation-ausbildung/hamburg vorgestellt.

Vereine und Stadtteilinitiativen, die die Mediation als alternatives Konfliktbeilegungsverfahren fördern, können sich im Organisationsverzeichnis eintragen lassen.

Durch das am 26.07.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz ist Mediation weiter ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt. Eine Klageschrift, die bei Gericht eingereicht wird, soll zukünftig immer einen Hinweis enthalten, ob vor Einreichung der Klage ein Mediationsverfahren oder ein anderes außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren durchgeführt wurde. Klienten und Anwälte sind über das neue Portal schnell in der Lage einen Mediator auszuwählen und für das Verfahren vorzuschlagen.

Über eine umfangreiche Suchfunktion kann ein Mediator oder eine Mediatorin dabei auch nach Spezialkenntnissen, Zertifizierung und anderen Kriterien wie z.B. Fremdsprachenkenntnis oder Ausbildungsumfang selektiert werden.

Mediation Ausbildung – Im September Start in 13 Städten

Im September und Oktober starten wieder Mediationsausbildungen in Berlin, Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Koblenz, Köln, Leipzig, München, Münster, Rösrath und Rostock. Details zu den Ausbildungen findet man unter www.mediation.de/ausbildung.

Die Ausbildung zum Mediator ist inzwischen ein attraktives Feld geworden, seitdem durch das am 26.07.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz die Regelungen zum Berufsfeld der Mediation auf eine erste gesetzliche Grundlage gestellt worden sind. Zwar ist die Berufsbezeichnung Mediator weiterhin nicht geschützt, aber das Mediationsgesetz führt in § 5 und § 6 die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ ein, für die in Zukunft die Voraussetzungen über eine Rechtsverordnung gesetzlich geregelt werden.

Ausbildung zur Mediation bieten in Deutschland über 100 Ausbildungsinstitute an, wie eine Untersuchung der Mediation GmbH ergeben hat. Die Mediation GmbH bietet auf Ihrem Portal www.mediation.de ein Ausbildungsverzeichnis an, in dem vor allem Fortbildungen, Seminare und Ausbildungen für Mediation, Wirtschaftsmediation und Familienmediation verzeichnet sind.

Außerdem wird die Suche nach Mediatoren unterstützt. Das Spezialportal www.mediator-finden.de bietet mit über 3.500 Mediatoren das größte Verzeichnis für dieses spezielle Angebot. Hier besteht bereits jetzt die Möglichkeit, die Mediatoren deutlich nach Zertifizierung, Hochschulabschluss oder Ausbildungsumfang zu differenzieren. Insbesondere auch die Bezeichnung Zertifizierter Mediator wird unterstützt, in dem die Mediatoren nach entsprechender Prüfung der Zertifizierungsunterlagen entsprechend gekennzeichnet werden.

Anbieter der im September startenden Ausbildungen sind folgende Institute:  Academy of Finance, AHAB Akademie, amos, Arber SeminareHanseatisches Institut, IMB, IK Berlin, IMKA, klären&lösen, Lohmarer Institut, Management Zentrum Mittelrhein, Steinbeis Hochschule Berlin, Straube Managementberatung, ZMB Zentrum für Mediation und Beratung.

 

Mediationsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet – Bei Mediation können auch gerichtliche Verfahrensgebühren entfallen oder ermäßigt werden

Den aktuellen Stand des Mediationsgesetzes vom 29.06.2012 inkl. der Änderungen aus der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Mediationsgesetz vom 27.06.2012 finden Sie auf der Seite www.mediation.de/mediationsgesetz.

Er basiert auf dem Gesetzentwurf vom 15.12.2011, der im Deutschen Bundestag einstimmig angenommen wurde und vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde.

Die Version des Mediationsgesetzes vom 29.06.2012 beschreibt die Fassung , die am 28.06.2012 vom Deutschen Bundestag (einstimmig!) angenommen wurde. Der deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.06.2012 beschlossen, gegen das Gesetz in dieser Version keinen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes einzulegen.

Das Gesetz ist jetzt noch vom Bundespräsidenten zu unterzeichnen und tritt dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 

Was hat sich gegenüber der Version vom 15.12.2011 verändert.

1. aus dem „ersuchten Richter“ wird in § 159 Abs 1 ZPO nun ein „Güterrichter nach § 278 Absatz 5 ZPO“

2. § 278 Abs 5 ZPO stellt nun klar, dass der Güterichter nicht entscheidungsbefugt ist und ermöglicht dem Güterichter ausdrücklich auch Methoden der Mediation zu verwenden

„Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

3. Die Anpassungen unter 1.und 2. werden auch im FamFG durchgeführt.

4. Wesentlich und neu ist nun die Möglichkeite der Länder durch Rechtsverordnungen Ermäßigungen für bestimmnte Verfahrensgebühren wie die Klagerücknahme bis hin zum Erlass dieser Verfahrensgebühren vorzunehmen, wenn ein Verfahren in die außergerichtliche Mediation geht und zwar unabhängig davon, ob auf Antrag der Parteien oder auf Hinweis des Gerichtes nach  Art 278a ZPO.

 

Was hat sich nicht verändert:

Die bisherigen Modellversuche zur gerichtsinternen Mediation dürfen wie im ursprünglichen Gesetzentwurf nur noch für eine Frist von ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes als Mediation bezeichnet werden. Danach können zwar Vorgehen und Methoden der Mediation angewendet werden aber dann unter der Bezeichnung Güteverfahren statt Mediation bzw. Güterichter statt Mediator.

Ein Richter der ein Güteverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO durchführt, darf sich nach Ablauf der Übergangsfrist nicht Mediator bzw. richterlicher Mediator nennen.

Und dann stellt sich noch die Frage:

Sind Verhandlungen vor dem Gūterichter öffentlich? Mediationen in der gerichtsinternen Mediation waren dagegen immer nicht-öffentlich.

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung. Die dort gemachten Ausführungen beziehen sich  auf den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz vom  15.12.2012 der am vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen wurde. Sie werden durch den nun verabschiedeten Stand des Mediationsgesetzes nicht verändert.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock. Außerdem werden für einige Großstädte Informationen zu lokalen Mediationsszzene dort veröffentlicht, so u.a. für Hamburg und Berlin.

 

 

 

Vermittlungsausschuss vertagt Mediationsgesetz auf den 27.06.2012

Laut einer Pressemitteilung des Bunderates vertagt der Vermittlungsausschuss die Beratungen auf den 27. Juni 2012.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung noch keine Einigungsvorschläge erzielen können. Dann werden die Beratungen zu verschiedenen Punkten wieder aufgenommen, unter anderem die im vom Bundestag verabschiedeten Mediationsgesetz geplanten Regelungen zur außergerichtlichen Mediation.

Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 149. Sitzung vom 15.12.2011 den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet.Dieser wurde vom Bundesrats am 10.02. 2012 abgelehnt. Aus diesem Grund wurde das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittiger Punkt ist die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes.

Alle anderen Punkte des Gesetzentwurfes, z.B. die Einführung des „zertifizierten Mediators“ inkl. damit verbundener Ausbildungsanforderungen, Regelungen zu Hinweisen in der Klageschrift, die explizite Einführung von Gerichtsbarkeiten außerhalb zivilrechtlicher Fragen etc. sind dagegen nicht auf Kritik gestoßen.

Das Mediationsgesetz ist auch Thema des am 16.06.2012 im ehemaligen Plenarsaal des Bundestages stattfindenden 1. Mediatorentages. Für diesen können Anliegen und Anträge online eingebracht werden.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

Das Mediationsgesetz ist auch Thema des am 16.06.2012 im ehemaligen Plenarsaal des Bundestages stattfindenden 1. Mediatorentages. Für diesen können Anliegen und Anträge online eingebracht werden.

 

Vermittlungsausschuss tagt zum Mediationsgesetz am 13.06.2012

Laut Mitteilung des Bundesrates wird das Mediationsgesetz am 13.06.2012 im Vermittlungsausschuss als dritter Punkt der Tagesordnung behandelt. Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 149. Sitzung vom 15.12.2011 den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet. In der Sitzung des Bundesrates am 10.02. 2012 folgte dieser der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats und lehnte die Zustimmung zum Mediationsgesetz ab. Aus diesem Grund wurde das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittiger Punkt ist alleinig die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes.

In der Begründung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses heißt es u.a., die im Gesetz verankerte Überführung der gerichtsinterne Mediation in ein erweitertes Güterichterkonzept „lässt die Fortführung der bestehenden Angebote gerichtsinterner Mediation nur noch für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten zu.“ Mit dieser Entscheidung habe „sich der Deutsche Bundestag über die mit großer Mehrheit gefasste Stellungnahme des Bundesrates-BR-Drs.60/11(Beschluss),Ziffer1=BT-Drs.17/5335,S.28-hinweggesetzt.“

Alle anderen Punkte des Gesetzentwurfes, z.B. die Einführung des „zertifizierten Mediators“ inkl. damit verbundener Ausbildungsanforderungen, Regelungen zu Hinweisen in der Klageschrift, die explizite Einführung von Gerichtsbarkeiten außerhalb zivilrechtlicher Fragen etc. sind dagegen nicht auf Kritik gestoßen.

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

 

 

 

 

Über 3.500 Mediatorinnen und Mediatoren bei www.mediator-finden.de

Die Zahl der im größten deutschen Mediatorenverzeichnis www.mediator-finden.de eingetragenen Mediatorinnen und Mediatoren beträgt inzwischen über 3.500. Neben der allgemeinen Suche bietet das Verzeichnis auch regionale Seiten z.B. für die Städte Berlin,
Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

 

 

In dem Verzeichnis findet man auch eine spezielle Übersicht zertifizierter Mediatoren.

Das Mediatorenverzeichnis ist auch aus Facebook aufrufbar, auch die Mediatorensuche ist in Facebook möglich.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.
WP2Social Auto Publish Powered By : XYZScripts.com